Pkw Fahrzeug zurück fordern herausgeben nach Trennung
Hallo, ich habe ein Auto (Wert ca. 1300€) den meine Ex noch fährt und den ich jetzt nach der Trennung zurück will. Sie aber will mir mein Auto nicht zurück geben. Ich habe den Brief, Ersatz Fahrzeugschlüsel, Kaufvertrag und eine email von ihr wo sie sagt, dass sie mir das Auto erst in 2 Jahren zurück geben will. Im Fahrzeugschein ist sie eingetragen und sie hat den Fahrzeugschein. Wenn ich das Auto einfach wegfahre, macht die sofort Diebstahlanzeige gegen mich, obwohl es mein Auto ist und abmelden kann ich das Auto nach Auskunft der Zulassungsstelle nur mit dem Fahrzeugschein, den sie mir nicht rausgeben will. Was kann ich den jetzt tun um an mein Eigentum zurückzukommen?
und ist es eigentlich Sachbeschädigung wenn ich an meinem Auto z.B. die Batterie ausbaue? Schlimm das es Menschen gibt, die nicht zwischen meins und deins unterscheiden können!!
8 Antworten
Wenn ich das Auto einfach wegfahre, macht die sofort Diebstahlanzeige gegen mich
Wenn Du der Eigentümer des Fahrzeuges bist, und das kannst Du anhand des Kaufvertrages nachweisen, dann lasse sie ruhig eine Anzeige wegen Diebstahls stellen.
Lehne Dich dann entspannt zurück, und lächle.
Was sagt denn der Scheidungsanwalt? Wenn sie das Fahrzeug nicht rausrückt, dann könnte man doch etwas anderes im Wert von 1300€ dem Mann zusprechen. Oder er zieht das Geld vom Unterhalt ab.
Wenn er den Brief hat, kann sie mit dem Auto nur fahren. Sie kann es nicht abmelden, nicht ummelden, nicht verkaufen. Nichts. Nur fahren und die Versicherung bezahlen. Weil sie ja VN ist. Ihr gehört dann auch der SFR (Schadenfreiheitsklasse) Im Schadenfall wird es spannend. Eigentlich müßte die Versicherung dann an den Halter zahlen.
Und wie verfährt die Zulassungsstelle eigentlich, wenn man seinen Fahrzeugschein verloren hat? dann wird doch ein neuer ausgestellt. Schon hast du einen.
Da hast du dir ein schlimmes Ei gelegt, wer im Fahrzeugschein steht, ist der Besitzer. Nur wenn du einen Kaufvertrag vorlegen kannst, ist vielleicht ein Gerichtsweg sinnvoll.
wie gesagt, ich habe Brief, Kaufvertrag, email, und Nachweis des Zahlens des Preises
Eigentümer oder Besitzer, Nutzungsgewalt.... aber tatsächlich gehört das Auto nur mir!!
wenn du die Batterie ausbauen kannst, kannst du auch wegfahren mit ihm.....
ist das gleiche, wäre Sachbeschädigung dann
aber es ist gar nichts
es ist dein Eigentum das Auto, fahre es einfach weg, erwarte die diebstahlanzeige
es läuft so
die Polizei geht davon aus, dass es ihr Auto ist, weil sie Besitzer ist
aber du kannst ja nachweisen, dass du Eigentümer bist, durch Kaufvertrag, Fahrzeugbrief etc
fahr es weg und warte alles ganz locker ab, danach frage die Polizei, wesswegen man sie jetzt anzeigen kann
da gibt es dann möglichkeiten
ja, denkst du, du bist da etwas von einem anderen Planeten, sieht man auch an deinem beitrag
also deiner Meinung nach gehört das Auto der frau zu 100%
wie kommst du darauf?
also 50%, könnte ich mri ja gefallen lassen, aber wie bitte kann man darauf kommen, dass das Auto der frau gehören sollte`?
ach ist schon alles klar, du bist selber eine frau
bist du verlassen worden vom Partner?
Nein, nicht meiner Meinung nach, sondern der Meinung des Richters nach. Und dass sie in den Papieren steht und den Wagen bisher die ganze Zeit gefahren hat, macht die Sache für den Mann nicht leichter.
sie steht im schein, ich dachte im Brief steht er
er hat den Kaufvertrag auf seinen namen
ja aber die Nutzung führt nicht zur Änderung der Besitzverhältnisse!?!
In Brief und Schein steht immer dieselbe Person...
Nein, der Wagen gehört dem, der in den Papieren steht, in diesem Fall also ihr. Und selbst wenn du einstehen würdest, dürfte sie ihn trotzdem bis Scheidung nutzen...
Bist du dir da sicher oder vermutest du das nur? Wenn man sich trennt darf man doch nicht einfach das Eigentum weiter nutzen sondern muss es herausgeben!! und das vor dem Scheidungstermin, das wäre doch paradox, so ein Termin kann sich Jahre hinziehen!
Selber im Bekanntenkreis erlebt. Sogar ganz paradox: Ihm gehört die GmbH, der gehört das Auto, die Ehefrau fährt es. Trennung, Ehefrau nimmt das Auto mit, Ehemann nimmt das Auto weg, Polizei kommt, stellt fest, dass der Wagen der GmbH gehört und sie nichts machen können. Ehefrau klagt, Richter entscheidet, dass sie den Firmenwagen im Trennungsjahr behalten darf...
Live miterlebt und alle Urteile gelesen - also zu 100% sicher!
deutsche Gesetze...zum kotz..!! genau wie Mietnormaden rauszuwerfen....das sowas Jahre dauern kann.... anstatt einfach bewerten wem was gehört ..!!
@ ErsterSchnee: Wer in den Papieren steht muss nicht gleich der Eigentümer sein, in den Papieren steht lediglich der Halter. Eigentümer ist derjenige, der mittels Verträgen nachweisen kann dass er Eigentümer ist.
"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)."
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=16619
das eine Anzeige wegen Diebstahl selbstverständlich eingestellt wird ist ja klar aber wer will den schon beanzeigt werden auch wenn der Käse später eingestellt wird! Muss doch andere Lösungen geben und die Polizei wird ja bestimmt erstmal die Anzeige aufnehmen müssen und dann erst klären ob ein Diebstahl vorliegt
Wenn im Fahrzeugbrief ihr Name steht, ist es ihr Auto und du hast keine Rechte an dem Fahrzeug. Selbst wenn du den Kaufvertrag hast, kann sie behaupten das Auto wäre ein Geschenk gewesen. Warum hast du dein Auto nicht auf deinen Namen angemeldet nachdem du es gekauft hast?
Und wenn es ein Geschenk gewesen wäre, was es nie war, müsste sie diese Lüge ja mal beweisen! Und das kann sie ja nicht, weil es nie ein Geschenk war!
stehst du noch im Brief drin?
wenn der Brief auf sie läuft, wird es wirklich etwas schwieriger
und da suche ich die Lösung darin
Die Anmeldung auf sie erfolgte ja nur aus versicherungsrechtlichen Gründen, aber das ändert ja wohl nichts an den tatsächlichen Besitzansprüchen!?!
stehst du in dem Brief denn nicht mehr drin?
Im Brief steht immer der gleiche Halter wie im FzSchein
Leider völlig falsch...