Pkw Fahrzeug zurück fordern herausgeben nach Trennung

8 Antworten

Wenn ich das Auto einfach wegfahre, macht die sofort Diebstahlanzeige gegen mich

Wenn Du der Eigentümer des Fahrzeuges bist, und das kannst Du anhand des Kaufvertrages nachweisen, dann lasse sie ruhig eine Anzeige wegen Diebstahls stellen.

Lehne Dich dann entspannt zurück, und lächle.

Was sagt denn der Scheidungsanwalt? Wenn sie das Fahrzeug nicht rausrückt, dann könnte man doch etwas anderes im Wert von 1300€ dem Mann zusprechen. Oder er zieht das Geld vom Unterhalt ab.

Wenn er den Brief hat, kann sie mit dem Auto nur fahren. Sie kann es nicht abmelden, nicht ummelden, nicht verkaufen. Nichts. Nur fahren und die Versicherung bezahlen. Weil sie ja VN ist. Ihr gehört dann auch der SFR (Schadenfreiheitsklasse) Im Schadenfall wird es spannend. Eigentlich müßte die Versicherung dann an den Halter zahlen.

Und wie verfährt die Zulassungsstelle eigentlich, wenn man seinen Fahrzeugschein verloren hat? dann wird doch ein neuer ausgestellt. Schon hast du einen.

Da hast du dir ein schlimmes Ei gelegt, wer im Fahrzeugschein steht, ist der Besitzer. Nur wenn du einen Kaufvertrag vorlegen kannst, ist vielleicht ein Gerichtsweg sinnvoll.

Lucky2011 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 14:30

wie gesagt, ich habe Brief, Kaufvertrag, email, und Nachweis des Zahlens des Preises

Lucky2011 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 14:23

Eigentümer oder Besitzer, Nutzungsgewalt.... aber tatsächlich gehört das Auto nur mir!!

wenn du die Batterie ausbauen kannst, kannst du auch wegfahren mit ihm.....

ist das gleiche, wäre Sachbeschädigung dann

aber es ist gar nichts

es ist dein Eigentum das Auto, fahre es einfach weg, erwarte die diebstahlanzeige

es läuft so

die Polizei geht davon aus, dass es ihr Auto ist, weil sie Besitzer ist

aber du kannst ja nachweisen, dass du Eigentümer bist, durch Kaufvertrag, Fahrzeugbrief etc

fahr es weg und warte alles ganz locker ab, danach frage die Polizei, wesswegen man sie jetzt anzeigen kann

da gibt es dann möglichkeiten

ErsterSchnee  26.08.2013, 14:15

Leider völlig falsch...

DerUhuStinkt  26.08.2013, 14:17
@ErsterSchnee

ja, denkst du, du bist da etwas von einem anderen Planeten, sieht man auch an deinem beitrag

also deiner Meinung nach gehört das Auto der frau zu 100%

wie kommst du darauf?

also 50%, könnte ich mri ja gefallen lassen, aber wie bitte kann man darauf kommen, dass das Auto der frau gehören sollte`?

ach ist schon alles klar, du bist selber eine frau

bist du verlassen worden vom Partner?

ErsterSchnee  26.08.2013, 14:22
@DerUhuStinkt

Nein, nicht meiner Meinung nach, sondern der Meinung des Richters nach. Und dass sie in den Papieren steht und den Wagen bisher die ganze Zeit gefahren hat, macht die Sache für den Mann nicht leichter.

DerUhuStinkt  26.08.2013, 14:23
@ErsterSchnee

sie steht im schein, ich dachte im Brief steht er

er hat den Kaufvertrag auf seinen namen

Lucky2011 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 14:24
@ErsterSchnee

ja aber die Nutzung führt nicht zur Änderung der Besitzverhältnisse!?!

ErsterSchnee  26.08.2013, 14:43
@DerUhuStinkt

In Brief und Schein steht immer dieselbe Person...

ErsterSchnee  26.08.2013, 14:47
@Lucky2011

Nein, der Wagen gehört dem, der in den Papieren steht, in diesem Fall also ihr. Und selbst wenn du einstehen würdest, dürfte sie ihn trotzdem bis Scheidung nutzen...

Lucky2011 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 15:49
@ErsterSchnee

Bist du dir da sicher oder vermutest du das nur? Wenn man sich trennt darf man doch nicht einfach das Eigentum weiter nutzen sondern muss es herausgeben!! und das vor dem Scheidungstermin, das wäre doch paradox, so ein Termin kann sich Jahre hinziehen!

ErsterSchnee  26.08.2013, 18:23
@Lucky2011

Selber im Bekanntenkreis erlebt. Sogar ganz paradox: Ihm gehört die GmbH, der gehört das Auto, die Ehefrau fährt es. Trennung, Ehefrau nimmt das Auto mit, Ehemann nimmt das Auto weg, Polizei kommt, stellt fest, dass der Wagen der GmbH gehört und sie nichts machen können. Ehefrau klagt, Richter entscheidet, dass sie den Firmenwagen im Trennungsjahr behalten darf...

Live miterlebt und alle Urteile gelesen - also zu 100% sicher!

Lucky2011 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 20:06
@ErsterSchnee

deutsche Gesetze...zum kotz..!! genau wie Mietnormaden rauszuwerfen....das sowas Jahre dauern kann.... anstatt einfach bewerten wem was gehört ..!!

RainerB76  27.08.2013, 20:32
@ErsterSchnee

@ ErsterSchnee: Wer in den Papieren steht muss nicht gleich der Eigentümer sein, in den Papieren steht lediglich der Halter. Eigentümer ist derjenige, der mittels Verträgen nachweisen kann dass er Eigentümer ist.

"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)."

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=16619

Lucky2011 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 14:32

das eine Anzeige wegen Diebstahl selbstverständlich eingestellt wird ist ja klar aber wer will den schon beanzeigt werden auch wenn der Käse später eingestellt wird! Muss doch andere Lösungen geben und die Polizei wird ja bestimmt erstmal die Anzeige aufnehmen müssen und dann erst klären ob ein Diebstahl vorliegt

Wenn im Fahrzeugbrief ihr Name steht, ist es ihr Auto und du hast keine Rechte an dem Fahrzeug. Selbst wenn du den Kaufvertrag hast, kann sie behaupten das Auto wäre ein Geschenk gewesen. Warum hast du dein Auto nicht auf deinen Namen angemeldet nachdem du es gekauft hast?

Lucky2011 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 14:22

Und wenn es ein Geschenk gewesen wäre, was es nie war, müsste sie diese Lüge ja mal beweisen! Und das kann sie ja nicht, weil es nie ein Geschenk war!

DerUhuStinkt  26.08.2013, 14:24
@Lucky2011

stehst du noch im Brief drin?

wenn der Brief auf sie läuft, wird es wirklich etwas schwieriger

Lucky2011 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 14:35
@DerUhuStinkt

und da suche ich die Lösung darin

Lucky2011 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 14:20

Die Anmeldung auf sie erfolgte ja nur aus versicherungsrechtlichen Gründen, aber das ändert ja wohl nichts an den tatsächlichen Besitzansprüchen!?!

DerUhuStinkt  26.08.2013, 14:22
@Lucky2011

stehst du in dem Brief denn nicht mehr drin?

Lucky2011 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 14:29
@DerUhuStinkt

Im Brief steht immer der gleiche Halter wie im FzSchein