Geschenkte Immobilie renovieren und vermieten - was ist steuerlich absetzbar?
Guten Tag,
die Renovierungskosten für vermietete Immobilien sind ja grundsätzlich absetzbar.
1.)Gilt dies auch, wenn die Immobilie (BJ1954, vorher nie vermietet gewesen) nicht käuflich erworben, sondern geschenkt worden ist?
2.)Und wie ist es mit einer möglichen Steuerberücksichtigung der Kosten, wenn ich die Immobilie 2018 renoviere und erst ab Mitte 2019 vermiete?
- Es geht nur um die Kosten für Renovierung,kein Ausbau. Ggf neue Heizung, neuer Boden, Tapeten.
Danke - bei Google finde ich keine differenzierten Antworten
4 Antworten
Wenn die Renovierung als Vorbereitung der Vermietung vorgenommen wird, dann ist das absetzbar. Falls es das Finanzamt genauer wissen und überprüfen will, liegt es an dir nachzuweisen, dass es so ist. Und wenn du die Immobilie erst 1 Jahr später vermieten willst, dann wird es vielleicht schwer, das glaubhaft darzulegen.
Dass das Haus alt und geschenkt ist spielt keine Rolle. Du kannst halt lediglich keine Abschreibung für das Gebäudde absetzen, da du nichts dafür bezahlt hast.
Da gibt es dann noch den anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand, der den Anschaffungskosten zuzurechenen und über 50 Jahre abzuschreiben ist.
Frag bitte den Steuerberater Deines Vertrauens. Dieses Thema ist sehr komplex und kann/darf Dir hier niemand (kostenlos) beantworten.
Soweit ich weiß um die 6.000 € im Jahr !...du kannst aber das Finanzamt direkt mal anrufen oder vorbei fahren da bekommst du auch Antworten....oder zum Steuerberater gehen.