Geschäftsaufgabe - was ist mit Mietvertrag, der über bestimmte Dauer läuft?

4 Antworten

Dem Vermieter kann das egal sein, ob er einen Nachmieter findet. Du musst die gesamte Zeit zahlen. Wenn du im Angestelltenverhältnis bist. kann man natürlich dein Gehalt pfänden. Du kannst natürlich versuchen, das Geschäft mitsamt Mietvertrag zu verkaufen. Selbst wenn du es für einesymbloischen Preis los wirst, hast du wenigstens auch den Vertrag vom Hals. Vielleicht kann ja jemand anders etwas draus machen, wenn er billig einsteigen kann.

Traumzauberbaum 
Beitragsersteller
 12.03.2010, 17:18

Ich hatte gehofft, dass es eine andere Lösung gibt. Denn eigentlich wollte ich meinen Kundenstamm mit in den neuen Job nehmen und daher nicht verkaufen. Wenn es aber keine andere Möglichkeit gibt, muss ich wohl leider meinen Kundenstamm aufgeben und hoffen, dass ich einen Käufer finde. Das wäre nämlich meine nächste Frage gewesen, ob ich in dem Falle "aus dem Schneider" bin.

Saarland60  12.03.2010, 17:22
@Traumzauberbaum

Das wäre nämlich meine nächste Frage gewesen, ob ich in dem Falle "aus dem Schneider" bin.

Das bist Du ganz und gar nicht zwangsläufig, weil die Antwort von DerHans einen gewaltigen Haken hat:

Der Vermieter muss nämlich überhaupt nicht damit einverstanden sein, einen Geschäftsnachfolger in den bestehenden Mietvertrag einsteigen zu lassen.

Du kommst aus diesem Mietvertrag raus, wenn Du das Geschäft nicht einfach aufgibst, sondern wenn Du in Insolvenz gehst. Dann besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Vorher würde ich aber mit dem Vermieter sprechen und eine einvernehmliche Lösung suchen.

Traumzauberbaum 
Beitragsersteller
 12.03.2010, 17:08

Insolvenz ist für mich nicht möglich, da besagtes Jobangebot an eine späteren Übernahme des Geschäfts "gebunden" ist, sodass ich dafür "frei" sein muss. Oh je...

Saarland60  12.03.2010, 17:17
@Traumzauberbaum

Seufz!

Wäre ich nicht selbst Vermieter, würde ich jetzt raunen: Stell die Mietzahlungen ein und lasse Dir kündigen. Allerdings würde das auch nicht unbedingt weiterhelfen, da Du im Regelfall dann Mietausfallentschädigung schuldig wärst.

Sprich mit Deinem Vermieter, erklär ihm die Situation, lass in das Gespräch einfließen, dass Du eventuell wegen des miserablen Geschäftsverlaufs in Insolvenz gehen musst (das muss ja nicht stimmen, erzählen kann man alles), und erörtere einen Aufhebungsvertrag.

Du bist selbstverständlich an den Mietvertrag gebunden.

Verhandle mit dem VM über eine Vertragsaufhebung.

Wenn es möglich ist, biete ihm mindestens 6 - 9 Mieten als Abstandssumme an, wenn er Dich zum xx.xx.2010 aus dem Vertrag entlässt.

Sollte aber nur dann angeboten werden, wenn der VM sich selbst einen Nachmieter sucht.

Eine Möglichkeit wäre, vom VM die Zustimmung einzuholen, dass die Räume untervermietet werden dürfen. Bitte vorher vom Steuerberater beraten lassen. Und beachten. Der Hauptmieter haftet immer für den Untermieter.

Traumzauberbaum 
Beitragsersteller
 12.03.2010, 17:10

Ich habe momentan eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr. Meinst du, es macht Sinn, einen (bzw. mehrere zur Auswahl) Nachmieter zu suchen und den VM erst dann zu informieren und ihm die potenziellen Nachmieter zu präsentieren? Die Abstandssumme könnte ich nämlich nicht aufbringen. Es ist ein Teufelskreis.

wunhtx  12.03.2010, 17:37
@Traumzauberbaum

Aus meiner Sicht ist eine Klärung mit dem VM vor einer Vereinbarung zur Nachmieterstellung der erste Weg.

Es kann ja sein, dass der VM einen bestimmten Geschäftszweig nicht haben will.

Bitte schriftlich vereinbaren, dass Du einen Nachmieter stellen darfst.

Hinweis, ohne dass Du den VM ansprichst. Er darf bei Zustimmung zur Nachmieterstellung die Miete nicht erhöhen. Verlangt wer eine höhere Miete und verhindert die Nachmieterstellung, der Vertrag ist von Dir dann erfüllt zu dem Termin, wo der Nachmieter den Vertrag abgeschlossen hätte.

Daher muss sicher sein, dass der Nachmieter ernsthaft mieten will und natürlich solvent ist.

Ich fürchte, Du bist auch bei Geschäftsaufgabe daran gebunden. Der Vermieter kann da ja nicht für.

Traumzauberbaum 
Beitragsersteller
 12.03.2010, 16:58

Das stimmt. Leider habe ich mich überrumpeln lassen mit der Mietdauer. Der vorherige Vermieter musste verkaufen, keiner hatte Interesse an diesem Büroraum bis auf einen. Und da meinte der Makler, entweder ich würde die lange Mietdauer akzeptieren oder der Büroraum wird zwangsversteigert und ich sitze evtl. auf der Straße. War nicht ganz die feine englische Art von ihm, aber ich habe zugestimmt, weil ich echt Panik bekommen habe (es ist hier nicht gerade einfach, einen neuen geeigneten Büroraum zu finden...).

anjanni  12.03.2010, 17:09
@Traumzauberbaum

Hast Du das von dem Makler eventuell schriftlich? - Dann könntest Du vielleicht noch nachträglich gegen den Vertrag angehen!

Traumzauberbaum 
Beitragsersteller
 12.03.2010, 17:16
@anjanni

Leider nicht, das war so dumm von mir. Tja... so einen Fehler macht man nur einmal...