Gutscheine einlösen trotz Geschäftsaufgabe?
Ich habe zu Weihnachten Gutscheine von einem Kleiderladen bekommen, Wert 70 € (die Gutscheine wurden Mitte Dezember ausgestellt). Der Laden hat seit 1 1/2 Wochen nun Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe. Im Laden ist nur noch alte ausgesuchte Ware (den Mist den keiner mehr will). Auf dem Gutschein ist der Vermerk "Barauszahlung ausgeschlossen". Ist das rechtlich in Ordnung, wenn ein Ladensbesitzer Gutscheine ausstellt, obwohl er weiss, dass er drei Wochen später mit dem Räumungsverkauf anfängt ? Oder ist das evtl. sogar Betrug ? Habe ich evtl. eine Anspruch auf Auszahlung des Gutscheinwertes in Bar oder werde ich genötigt mir aus dem "Ramsch" was auszusuchen ?
13 Antworten
Solange der Laden noch da ist, geh hin und hole Dir etwas für die Gutscheine. Hinterher hast Du keine Chance. Dann kann man nichts mehr machen. Lieber jetzt noch holen, was es da gibt, auch wenn es Dir nicht so zusagt, und versuchen, hinterher zu verkaufen, auf einem Markt oder so. Dann hast Du mehr als garnichts.
Die Ausgabe von Gutscheinen ist im Dezember erfolgt. Vielleicht war zum Zeitpunkt der Ausgabe der Wille zur Schließung noch nicht vorhanden. Das Gegenteil dürfte nur schwer zu beweisen sein. Die Ausgabe von Warengutscheinen schreibt dem Ausgebenden auf keinen Fall die Bevorratung eines bestimmten Artikels in seinem Sortiment vor. Geschmäcker sind bekanntlich verschieden! Auf dem Gutschein ist ausdrücklich vermerkt, dass eine Barauszahlung ausgeschlossen ist. - Dumm gelaufen!
Hier kannst Du nur auf Kullanz des Geschäftsinhabers hoffen, damit er Dir evtl. den Gutschriftsbetrag in Bar aus der Kasse zahlt. Verpflichtet dazu ist er in keinster Weise! Du solltest möglich schnell in den Kleiderladen gehen, um wenigstens noch ein paar Artikel zu bekommen, die Dir zusagen! Hier noch ein Tipp: Der Gutschein stellt eine Forderung an den Aussteller dar. Sollte der sich im Insolvenzverfahren befinden, kannst Du die Forderung beim (vorläufigen) Insolvenzverwalter (wer das ist, erfährst Du beim Amtsgericht) anmelden und bist dann u.U. am Liqiudationserlös beteiligt. Die übliche Erlösquote beträgt in Deutschland 3-4%. Ob sich das jedoch lohnt, würde ich für mich verneinen! Also hole Dir von dem noch vorhandenen Rest der Ware, das Beste aus dem Laden.
Hast du im Geschäft noch mal nachgefragt? Ansonsten ruf mal bei der Verbraucherzentrale an, denn der Verkäufer muss doch gewusst haben , dass er, 2 Wochen nachdem er den Gutschein ausgestellt hat, Räumungsverkauf macht, da muss doch was zu machen sein.
Daß die Konkurrenz im Geschäftsleben groß ist, dürfte nichts überraschendes sein. Insbesondere in den Einkaufszentren der Großstädte sind viele Läden schnell geöffnet und wieder geschlossen, weil das Konzept der Geschäftsleitung unzureichend ist. Auch wenn sich das Konsumverhalten der Kunden geändert hat, ist damit nicht garantiert, ob überhaupt ein Kunde kommt.
Frage nach, ob sie Dir den Wert ersetzen. Wenn nicht würde ich wenigstens „Ramsch“ mitnehmen. Da hat man Geschenke für Bekannte oder kann ihn im Flohmarkt versetzen.
Der Rechtsweg ist zwar möglich, doch fällt der Gutschein in die Konkursmasse der Gläubiger, denen zuletzt Geld zusteht.