Geschäftsaufgabe, wie verbuche ich Rechnungen danach?

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Das ist ganz einfach. Ich gehe davon aus, dass du eine Einnahmen-Überschuss-Rg. und keine Bilanz hast. Bei Bilanz hättest du sicher einen Steuerberater. Du buchst alle Rechnungen, die Datum bis 31.12.11 haben ein. Als Gegenkonto nimmst du ein Privatkonto 1890 oder 1700 (wird in der EÜR ebenfalls als Privatkonto geführt). Aus den Rechnungen kannst du für Dezember die Vorsteuer geltend machen, auch wenn die Rechnungen erst 2012 bezahlt werden. Dann hast du zu Ende des Jahres auf dem Konto 1700 einen Saldo, der in der Gewinnermittlung noch nicht als Betriebsausgabe erfasst ist. Im Anhang zur Gewinnermittlung musst du ein Blatt Betriebsaufgabe erstellen. Wechsel der Gewinnermittlungsart wegen Betriebsaufgabe 31.12.11

Gewinn lt. Gewinnermittlung z. B. 20.000

plus Forderungen zum 31.12.11

minus Verbindlichkeiten zum 31.12.11 Lieferanten (netto ohne USt) 2.0000 Energie bis 31.12.11
Umsatzsteuer aus 2011 mit Abschlusszahlung
usw. was immer noch für 2011 zu zahlen ist

= berichtigter Gewinn 31.12.111 18.000

Veräußerungsgewinn wenn du Anlagegüter im Geschäft hast

Anlagegüter Entname z. B. Laptop (Werte müssen geschätzt werden) 150,00 Kopierer 100,00 250,00

minus Buchwerte (aus Anlageverzeichnis)
Laptop 100,00 Kopierer 1,00 101,00

Veräußerungsgewinn 149,00

Besser ist, du suchst dir jemenden, der sich damit auskennt, vielleicht hast du einen Bekannten, der im Steuerbüro arbeitet, ansonsten geh damit zum Finanzamt, die müssen dir in so einem Fall auch helfen.

jasabia  11.01.2012, 12:08

Soweit ich ihn verstanden habe kommen aber noch Rechnungen mit Rechnungsdatum in 2012.

Wenn noch Rechnungen mit Rg. Datum neues Jahr für das abgemeldete Gewerbe kommen, werden sie in dem Anhang Betriebsaufgabe als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen, die dann in 2011 noch den Gewinn beeinflussen. Es ist auch möglich, die Verbindlichkeiten wegzulassen und diese als bnachträgliche Betriebsausgaben in 2012 zu erklären. Hierzu reicht eine formlose Übersicht. Nur aus Rg. 2012 darf keine Vorsteuer mehr geltend gemacht werden.

Du musst bei Betriebsaufgabe zum Betriebsvermögensvergleich, sprich: Bilanzierung, übergehen. Du musst also tats. alle betrieblichen Sachverhalte zum 31.12.2011 noch erfassen. Umsätze, für die du erst später die Zahlung erhältst, buchst du also schon als Ertrag ein, später bezahlte Rechnungen als Verbindlichkeiten. Deine Vermögensgegenstände musst du zum 31.12.2011 entnehmen, sofern du sie nicht schon veräußert hast.

Nur noch Buchhalterisch, sprich es gibt noch ein Konto, evtl. ein Steuerberater und den Jahresabschluss, bis alle Sachen erledigt sind.

hannereese 
Beitragsersteller
 08.01.2012, 20:10

Wäre es möglich, dass ich alle Abbuchungen, die im Januar noch erfolgen, am 31.12.11 verbuchen kann. Ich habe keinen Steuerberater!

Loewensprung  08.01.2012, 22:43
@hannereese

Kann ich dir leider nicht beantworten

natürlich kannst du noch in 2011 buchen, es denn, du hast den jahresabschluss schon gemacht und das hauptbuch abgeschlossen.

deshalb lässt man sich ja auch zeit, manche bis ende 2012.

du mußt doch wissen, welche rechnungen an dich noch ausstehen, oder?

hannereese 
Beitragsersteller
 10.01.2012, 20:03

schon was von Umsatzsteuermeldung gehört?