Geschäftsaufgabe zum 30.06. 2019 AfA wie verbuchen?
Ich habe meine tierärztliche Praxis zum Mitte des Jahres verkauft. Es sind noch Paar Geräte die nicht zu 100% abgeschrieben worden sind. Wie verbuche ich die Abschreibung? zu 50% ?
Andere Frage: ich muss mein auch nicht voll abgeschriebenes Auto aus dem Betriebsvermögen nehmen. Wie buche ich bei SKR04?
Wäre dankbar für Antworten, da ich keinen Steuerberater habe.
5 Antworten
Eigene TA-Praxis und kein StB? Kühn.
Die notwendigen Antworten kann (und darf) nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe nach Einblick in die relevanten Daten geben. Dazu gehören u.a. die Anschaffungsdetails sowie die zwischenzeitlich kumulierte AfA etc. pp. Der StB wird übrigens m.E. schon durch die Notwendigkeit der Aufgabeblanz inkl. Überleitungsrechnung vonnöten sein.
Für das Auto gibt es einen Teilwert (den ein unbeteiligter Dritter für das Auto zahlen würde) das ist der übliche Verkaufspreis den du ansetzen musst.
Die Abschreibung eben für das halbe Jahr = 50 % runterrechnen.
Verkaufwert - Buchwert = Buchgewinn/Buchverlust.
Afa zeitanteilig mit 50 %.
Entnahmen mit dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Ggf. sind dabei stille Reservern aufzudecken und zu versteuern.
Du bist Tierarzt mit eigener Praxis und hast keinen Steuerberater? ... Wie ist es bisher gelaufen? Um nicht vieles falsch zu machen -> Gehe am besten zu einem Steuerberater und lass dich professionell beraten.
Danke für alle die eine Antwort geschrieben haben. Manche haben sich gefragt wie ein Tierarzt ohne Steuerberater auskommt. Bisher bin ich sehr gut mit Hilfe eines Buchhaltungsprogrammes (Sage 50) und eines online Lohnprogrammes (einfachlohn.de) zurecht gekommen. Jetzt werde ich wohl beim Praxisverkauf doch noch die Hilfe eines Steuerberaters benötigen.