GEWERBEABMELDUNG-weiterlaufende Miete in der Steuererklärung?
Hallo, folgendes Problem.Ich habe nebenberuflich Anfang 2011 ein Gewerbe angemeldet und ein kleines Büro gemietet.Leider ist das Geschäft sehr schlech gelaufen, so dass ich im September 2011 die Reissleine ziehen musste und das Gewerbe abgemeldet habe,um weitere Kosten zu verhindern..Ich habe dan die Gewinn/Verlust-Rechnung beim Finanzamt vorgelegt,muss aber jetzt natürlich noch die Steuererklärung für 2011 machen. Nun folgendes Problem.Die Miete für das Büro läuft bis März 2012 weiter,weil ich eine 6-Monatige Kündigungsfrist hatte, so dass nach der Gewerbeanmeldung ich noch 6 Mieten a ca. 170 Euro zahlen muss. Ich habe in der Gewinn/Verlustrechnung nur die Mieten als Kosten angegeben, die ich bis zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung hatte. Auch deschlab, weil damals ein potenzieller Nachmieter in Sicht war,so dass ich hoffte schneller aus dem Mietvertrag entlassen zu werden-leider war es nicht so. Meine Frage nun-kann ich die 6 Mieten,die ich nach der Gewerbeanmeldung bezahlen musste(bzw 3 im Jahre 2011) noch in die Steuererklärung irgendwo einfliessen lassen? Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar Vincent
3 Antworten
Bei Geschäftsaufgabe ist eine Aufgabebilanz zu erstellen (auch für 4/3-Rechner). In dieser Aufgabebilanz bringst du dann alle noch anfallenden Aufwendungen und Erträge unter. Am besten, du beauftragst einen Steuerberater!
Die Miete kannst du nch als nachgehende Kosten in die Steuererklärung für 2011 und 2012 eingeben. Immer nur in dem Jahr in dem du sie tatsächlich gezahlt hast. Deine Steuernummer aus dem Gewerbe hast du ja noch.
Weißt Du, wofür es Steuerberater gibt?