Privater Verkauf von Auto - wer ist für Ab- bzw. Ummeldung verantwortlich?

7 Antworten

Der Käufer, wer sonst sollte zuständig sein.

Der hat gekauft, mit Versicherung, und der Verkäufer informiert seine ehem. Versicherung so, wie er es mit denen vereinbart hat.

Eigentlich ganz einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Salue

Egentlich hast Du freies Vertragsrecht. Man kann also absprechen, wer den "Papierkrieg" macht. Fakt ist aber, dass solange der Wagen auf Dich zugelassen ist, Du die Verantwortung trägst. Bei einem Verkehrsunfall machst Du den Antrag für die Versicherung, allfällige Radarbussen des Käufers musst Du vorerst bezahlen u.s.w.

Es ist also für Dich wichtig, dass der Wagen auf Dich abgemeldet wird. Machst Du das selber, bist Du sicher dass Deine Verantworung weg ist. Wie der Käufer den Wagen dann zulässt, ist seine Sache.

Ich selber handhabe es beim Kauf wie beim Wiederverkauf so: Der Käufer sieht sich beim Verkäufer den Wagen an. Werden sie handelseinig, übergibt der Verkäufer dem Käufer den bereits ungültig gestempelten Fahrzeugausweis. Dieser leistet ein Vorauszahlung.

Zuhause kann er den Wagen beim Amt auf sich zulassen. Wenn er ihn abholt, bezahlt er den Restpreis des Auto, montiert seine Nummer und fährt nach Hause.

So haben beide legal gehandelt und der "Transport" nach Hause auf eigener Achse ist auch kein Problem.

Tellensohn (Schweiz)

Das kann frei verhandelt werden. Aber wenn du das Fahrzeug angemeldet aus der Hand gibst, läufst du Gefahr, dass er es dann einfach "vergisst" es umzumelden.

twomaad 
Beitragsersteller
 13.07.2021, 17:46

Was, wenn dies in der Abmachung nicht notiert bzw. genannt wurde?

DerHans  13.07.2021, 17:48
@twomaad

Du kannst zumindest in den Kaufvertrag Datum und Uhrzeit eintragen , und dann hast du ja seine Unterschrift ,und kannst das so deiner Versicherung und dem StVA mitteilen. Seine Personalausweisnummer natürlich auch noch.

Das ist vertraglich frei verhandelbar.

Wem würde dann die Schuld zugewiesen, falls ohne Anmeldung bzw. Zulassung ein Unfall passieren würde?

Bei einem Problem kriegt dann immer erst der aktuelle Halter Post. Dieser kann dann natürlich angeben, an wen er das Fahrzeug verkauft hat. Aber das halt jedesmal, wenns sein muss jahrelang, immer wieder....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schleudermaxe  14.07.2021, 08:53

Nicht so ganz, aktueller Halter ist ja schon der Käufer, nicht der, der im Schein steht.

BackupBone  14.07.2021, 09:10
@schleudermaxe

Es geht hier darum wenn das Fahrzeug NIcHT umgemeldet wird. Der Käufer ist der Besitzer

schleudermaxe  14.07.2021, 11:09
@BackupBone

Woher ist das bekannt, ich denke, er ist der Eigentümer geworden.

Und der ist mit der Fahrt vom Hof eben zuständig, der Verkäufer ist da komplett raus, auch wenn es Dir nicht passt. Ist eben so.

BackupBone  14.07.2021, 11:29
@schleudermaxe

Mit der Fahrt vom Hof ist er auch der Besitzer. Laut LKA ist erster Ansprechpartner der letzte bekannte Halter wenn das Fahrzeug nicht umgemeldet wird, da dieser in den Datenbanken der Ämter als letzter auftaucht. Natürlich kann man alle Anfragen mit dem Kaufvertrag abweisen. Das macht man dann halt immer wieder.

schleudermaxe  14.07.2021, 11:38
@BackupBone

Auch falsch, der letzte bekannte Halter ist ja der Käufer, weil der Verkäufer das der Zulassungstelle und seiner Versicherung ja vereinbarungsgemäß so mitteilt.

Ein Kriminalamt hat damit nichts am Hut, wenn, dann mischt sich das KBA ein.

Und von denen zitiere ich, seit Tagen.

BackupBone  14.07.2021, 12:20
@schleudermaxe

Wenn irgendein Mist mit dem Fahrzeug veranstaltet wird, hat das LKA sehr wohl damit zu tun.

schleudermaxe  14.07.2021, 13:34
@BackupBone

Was ist die Frage betreffend hier Mist?

Ich habe hier bei solchen Krachern noch nie ein Landeskriminalamt gesehen.

BackupBone  14.07.2021, 13:53
@schleudermaxe

Wenn das Auto z.b. nach dem Verkauf ohne Ummeldung in einem Weiher landet oder im Wald entsorgt wird.

schleudermaxe  14.07.2021, 16:06
@BackupBone

Dann weiß die Zulassungstelle ja (und die Versicherung auch) wer der Halter ist (der Käufer!) und die wird dann den auf den Topf setzen.

Ist Das für Dein Ding zwischen den Ohren wirklich noch nicht zu verstehen?

BackupBone  14.07.2021, 16:16
@schleudermaxe
Ist Das für Dein Ding zwischen den Ohren wirklich noch nicht zu verstehen?

Und wann geht das in dein Ding zwischen den Ohren rein, dass man nur ein "Halter" ist, wenn man ein Fahrzeug auch auf sich zulässt, was bei der Frage aber nicht geschieht. Oft genug kauft jemand ein Fahrzeug, und ein andere lässt es auf sich zu. (Vater/Opa und Sohn z.b.)

Du gehst von einer perfekten Vernetzung der Behörden ohne Verzögerung aus, was aber nicht der Realität entspricht. Jeder Vorgang braucht auch einige Tage Zeit, in der viel passieren kann. O-Ton LKA Beamter: "Wir haben ständig solche Fälle auf dem Tisch". Extremfall: Der Käufer existiert gar nicht unter den angegebenen Daten.

schleudermaxe  14.07.2021, 16:17
@BackupBone

Bla bla bla, Dir ist nicht einmal bekannt, wer der echte Halter ist. Ist ja nicht der, der im Schein steht. Google immer noch kaputt?

BackupBone  14.07.2021, 16:19
@schleudermaxe
Ein Auto hat zunächst einen  Halter. Das ist derjenige, auf den der Wagen zugelassen ist und der in den Fahrzeugpapieren steht. Häufig ist der  Halter auch der Eigentümer des Fahrzeugs

3 sekunden Google.

Ja man wird in solchen Fällen am Ende nicht belangt werden. Im Fall des Falles aber z.b. als Zeuge aussagen oder Post deswegen kriegen.

schleudermaxe  14.07.2021, 16:20
@BackupBone

Endlich hast Du es geschnallt, ist doch auch ganz einfach. Der Verkäufer ist raus, um nichts anderes geht es.

BackupBone  14.07.2021, 16:22
@schleudermaxe

"Am Ende nicht belangt werden" ist weit entfernt von "raus sein". Wann kapierst DU das endlich: egal was man macht, angemeldet verkaufen kann ggf. irgendeinen Ärger/Aufwand verursachen. Deshalb mach ich das nicht mehr. Ich hab einer Zulassungstelle einmal mehrmals den Kaufvertrag oder an andermal den Verschrottungsnachweis zukommen lassen müssen weil die geschlampt haben.

Rechtlich muss der Käufer das Fahrzeug abmelden. Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann machst du es selbst, denn wie schon geschildert, passiert etwas, klingeln die Behörden erst einmal bei dir.

Schuld bekommst du natürlich nicht, hast aber den Stress.

schleudermaxe  13.07.2021, 18:07

Warum muss ein Käufer sein Fahrzeug abmelden, umschreiben reicht doch?