GmbH - nicht ausgeschütteter Gewinn - wird dieser bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt
Bin GF meiner eigenen GmbH - zahle mir ein Gehalt von 2500,00 €. Es verbleibt ein Gewinn in der GmbH von 50.000 €. Wird dieser bei der Berechnung des Kindesunterhaltes berücksichtigt.
1 Antwort
Unterhalt und Einkommen hat für einige Gerichte scheinbar gar nichts miteinander zu tun. Auch ohne Einkommen wird dann mal gesagt, dass man dieses oder jenes verdienen könnte.
Umgekehrt geht es natürlich auch. Gerade aus dem familiären Umfeld wieder gehört. Vater gut verdienend...
Daher vom Grundsatz wird die gegnerische Seite schon darauf pochen, dass die Gewinne mit in den Unterhaltsanspruch einfließen. Die Begründung ist, dass man das Geld ja auch hätte verdienen können.
Was anderes ist es natürlich, wenn Du faktisch darüber nicht verfügen kannst. Und der Richter den Hintergrund versteht. Da solltest Du mit Deinem Anwalt reden. Insgesamt sowieso, weil Antworten hier sind ja eigentlich "ich meine"-Aussagen.
Vielleicht kann man auch für das Kind ganz gut eine Art Pauschalvereinbarung zwischen der Mutter und Dir treffen. Damit da nicht immer wieder die Sache vor Gericht geht. Dann kann man wenigstens so lange eine Situation besteht eine Regelung diskutieren und vereinbaren.
Viel Erfolg.