GmbH in Gründung & Betriebsausgaben

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"in der Vorgründungsphase (GmbH) - bin also schon als Vorgesellschaft geschäftsfähig"
 
Das beißt sich und es ist hier nicht klar, in welcher Phase deine Gesellschaft sich befindet. Die Gründung einer GmbH durchläuft drei Phasen.
 

  1. Die Vorgründungsgesellschaft. Stell dir vor, wir beide setzen uns abends beim Bier zusammen und denken uns aus, eine GmbH zu errichten, deren Gesellschafter wir beide sein wollen.
  2. Die Vorgesellschaft. Inzwischen waren wir beim Notar und haben einen Gesellschaftsvertrag geschlossen.
  3. Die Gesellschaft. Nun ist das Stammkapital zu mindestens einem Viertel und zu mindestens 12.500 eingezahlt und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen.
     

Dein erster Satz beißt sich, weil er Nr. 1 und Nr. 2 vermischt. Die GmbH beginnt zu "leben", wenn sie eingetragen ist. Vorher betreiben wir beide eine GbR oder OHG. Das Steuerrecht (und auch das Hendelsrecht) sieht aber eine rückwirkende Anerkennung der GmbH als Person vor für den Fall der erfolgreichen Eintragung ins HR. Stehen der Errichtung der Gesellschaft aber Eintragungshindernisse entgegen, bleibt es bei der GbR oder OHG.
 
Diese Rückwirkung schlägt auf den Moment des notariellen Gründungsvertrages zurück, also Nr. 2.
 
Alles, was zwischen Nr. 1 und Nr. 2 passiert, kann nicht Eingang in die zu errichtende GmbH finden und es bleibt bei der Personengesellschaft.
 
Kaufen wir am Tag nach unserem Biergespräch Ware oder andere Vermögensgegenstände, so haben wir sie als GbR gekauft und müssen die dann wieder an die GmbH verkaufen, wenn es sie dann gibt. Da wir als GbR aber keine Einnahmeerzielungsabsicht haben (wir wollen ja eine GmbH errichten und nicht selber mit Ware handeln), ist der Vorsteuerabzug verloren. Dasselbe gilt für eventuelle Verluste auf der ertragsteuerlichen Ebene. Wir hatten ja nie eine Géwinnerzielungsabsicht mit der GbR.
 
Handelst du allein, dann ersetze GbR/OHG durch Einzelunternehmer.
 
Also aufpassen: Erst den Vertrag - dann der Einkauf.

Fakt ist, du brauchst am Ende eine Rechnung mit der Adresse die das Finanzamt auch hat bzw auch mit der passenden Firmierung. Wenn du das hinterher noch bekommst, dann ist daskein Problem. Frag den Verkäufer ob er die eine Vorläufige rechnung ausstellt und deine Adresse hinterher aufschreiben kann. Sollte klappen

EnnoBecker  18.05.2010, 08:46

Nein, das ist ein ziemlich gefährlicher Ratschlag, dessen Befolgung böse in die Hose gehen kann.