Kann die Gastherme einen Defekt bekommen, wenn das Gas abgedreht wird, aber der Strom noch weiter läuft (Zündung, Steuerung) ?
Ich habe meine Wohnung verkauft, aber der Nach-Eigentümer hat weder Strom noch Gas umgemeldet, daher lasse ich beides nun abdrehen. Gas wird zwei Wochen vorher abgedreht, da bei Strom eine Kündigungsfrist vorhanden ist. Nun bin ich mir nicht sicher, ob durch das fehlende Gas die Therme eventuell versucht zu zünden und die Steuerung einen Schaden bekommen kann. Eigentlich ist es nicht mein Problem, da der Nach-Eigentümer alle Unterlagen zur Ummeldung erhalten hat und dazu verpflichtet ist/wäre. Aber es interessiert mich persönlich einfach.
2 Antworten
Erstens geht die Gasheizung durch das Gas abstellen nicht kaputt. Aber dadurch kann die Heizung und alle wasserführenden Teile in der Wohnung durch Frosteinwirkungen Schaden nehmen!
Aber wie kommst Du dazu irgend Jemandem das Gas abstellen zu lassen? Oder den Strom? Du hast, wenn Du die Wohnung verkauft hast, sämtliche Rechte und Pflichten an den Käufer abgetreten. Damit hast Du kein Recht derartige Maßnahmen zu veranlassen! Damit überschreitest Du eindeutig Deine Kompetenzen! Du mußt Dich und das hast Du sicher getan, bei den Versorgern abgemeldet und damit ist das für Dich geklärt. Das was Du jetzt tust ist ganz einfach gesagt strafbar. Das zählt ja schon zur Selbstjustiz!
Das kann für Dich teuer werden, wenn der Käufer durch Deine Handlungen zu Schaden kommt! Also lass solche dummen Spielchen!
Die Therme erkennt Gasmangel und schaltet auf Störung, mehr passiert nicht. Aber warum gehst du nicht hin und schaltest direkt am gerät aus?