Gebrauchsgegenstänge privat vermieten. Wo sind die Grenzen?
Ich überlege mir privat genutzte Geräte oder Gegenstände, welche selten genutzt werden, zu vermieten.
Wo sind die Grenzen? Was darf ich als Privatperson ohne Probleme vermieten? Und ab wann sollte man lieber einen Kleingewerbe anmelden?
Die Geräte wären z.B. Elektogeräte, welche für eine Sanierung angeschafft wurden. Zusätzlich überlege ich mir privat eine Fasssauna zu holen. Da diese in Anschaffung recht teuer ist, ist die Überlegung nahe diese regelmäßig zu vermieten. Wo wären hier die Grenze zwischen privat, gewerblich oder Grauzone.
3 Antworten
Und ab wann sollte man lieber ein Kleingewerbe anmelden?
Du musst dann ein Gewerbe anmdelden, wenn du eine selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit aufnimmst. Ein 'Kleingewerbe' gibt es weder gewerbe- noch steuerrechtlich.
Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Wenn du wiederholt Dinge vermietest, ist das ein Gewerbe und muss angemeldet werden. Ab dem Moment, in dem du dir vornimmst, es wiederholt zu tun.
Wenn du das regelmäßig machst und damit Gewinn erzielen willst, musst du ein Gewerbe anmelden.