Private Telefonnutzung (Handy) als Betriebsausgabe. Wie fiktive Einnahme für privaten Anteil buchen?
Hallo!Ich habe ein geschäftlich genutztes Handy. Bislang immer 100% geschäftlich genutzt. Nun aber auch privat. Aus Gründen der Einfachheit möchte ich nun statt Berechnung der Anteile durch Einzelverbindungsnachweis pauschal 20% der monatlichen Kosten als Betriebsausgabe absetzen. Die Verbleibenden 80% muss man ja dann als fiktives Einkommen hinzubuchen. Wie macht man das? Also welches Sachkonto? Es muss ja irgendwie abgegrenzt werden von regulären Einnahmen, oder?
Ich hatte sämtliche Rechnungen als Betriebsausgabe gebucht, inkl. Vorsteuer. Nun würde ich nach Abzug der 20% für betriebliche Nutzung den privaten Anteil als Einnahme verbuchen, mit USt. Ist dies richtig? Welches Sachkonto?
2 Antworten
Hallo Gandolf,
der Einfachheit halber würde ich die Buchungen einfach Buchungskonto Bankkonto oder Buchungskonto Kasse (oder wo immer Du die Ausgaben fürs Handy abgebucht hast) und Buchungskonto Umsatzsteuer an Buchungskonto privat. Anderweitig müsstest Du erst noch ein Unterkonto Handy/Privatnutzung oder so einrichten. Soweit ich orientiert bin, ist der von mir genannte Weg aber auch zulässig und wird von den Finanzämter akzeptiert.
Korrektur! Die Buchung der Umsatzsteuer gehört natürlich auf die Haben-Seite, also muss es heißen Bank (Kasse) an privat und Umsatzsteuer.
Da ist nichts mit fiktiven Konto usw. Es ist ganz einfach, die Handykosten als Betriebsausgabe auf Konto Mobiltelfon an Bank oder Kasse buchen, damit sind erst mal 100% der Kosten erfaßt, Vorsteuer zu 100% geltend machen, dann erscheint der Nettowert auf dem Handykonto. Am Jahresende (oder monatlich) nimmt man dann den Nettowert des Kontos Handykosten, rechnet davon 20% und rechnet 19% MWSt obenauf. Diesen Wert bucht man dann als Eigenverbrauch Telefon auf Konto 8922 (SKR 03) ins Haben und Konto 1880 unentgeltliche Wertabgaben ins Soll. Bei Berücksichtigung der Umsatzsteuer steht dann der Nettobetrag 20% auf dem Konto 8922. Der Gewinn erhöht sich um den Bruttobetrag, da das Konto 8922 eine Betriebseinnahme ist. Das Finanzamt beanstandet eine 80%ige geschäftliche Nutzung in der Regel nicht..