Wer trägt die Kosten, wenn eine Wohnung zur Rettung Dritter aufgebrochen werden muss, ohne das der Wohnungsinhaber betroffen ist?
In einem Mehrparteienhaus hält der Fahrstuhl in der Dachgeschosswohnung direkt in der Wohnung. Die Wohnung selbst ist mit zwei Wohnungstüren versehen: Eine zum Treppenhaus und eine Weitere direkt vor der Fahrstuhltür. Der Fahrstuhlschacht im Kopf ist nur durch die Dachgeschosswohnung betretbar.
Nun bleibt eine beliebige Person im Fahrstuhl stecken. Die Befreiung selbst kann nur erfolgen, sofern der Fahrstuhlschacht am Kopf - also in der Dachgeschosswohnung - betreten wird. Öffnet nun die Polizei / der Schlüsseldienst / die Feuerwehr die Wohnungstür(en) entstehen ein Schaden (Schloss, Türzarge, Sicherung nach Aufbruch). Wer übernimmt die Kosten hierfür? Gibt es einen Unterschied bei Personenrettung mit und ohne gesundheitlicher Gefahrenlage?
2 Antworten
Die frage sollte sich nicht stellen. Normalerweise bemängelt das der TÜV bei der Prüfung der Aufzugsanlage. Vorort befindet sich ein Schlüsseltresor mit dem man Zugang zum Maschinenraum oder Steuerung erlangt. Das gilt auch wenn man durch eine Privatwohnung muss. Das ist leider eine blöde Situation für den Mieter und den Monteur, aber ist halt so.
Gruß, Frank
Diese Konstellation gibt es wirklich und es handelt sich um ein reales Beispiel.
Die Technik des Fahrstuhls sollte jederzeit zugänglich sein. Neu seit 2015 ist, dass in einem Notfallplan hinterlegt werden muss wie ein Zugang erfolgt. Also Quasi auch zeitgleich wie man in die Privatwohnung kommt.
(1) Die eine Option ist der Schlüsseltresor im Aufzugschacht. Aber jeder kennt das Versteck und niemand kann prüfen ob der Schlüssel aus dem Tresor im Fahrstuhlschacht entwendet / kopiert worden ist. Hier geht es um die eigene Sicherheit / das Wohlfühlen in der Wohnung. Des Weiteren zahlt keine Hausratversicherung bei einem Einbruch; Ganz zu schweigen bei Raub ...
(2)
Die zweite Option ist, keinen Schlüssel zu hinterlegen und darauf zu verweisen, dass die Tür durch den Schlüsseldienst bzw. im Falle einer Lebensgefahr durch die Feuerwehr gewaltsam geöffnet wird (wäre ja dann sowieso vor Ort). Allerdings: Wer zahlt dann den entstandenen Schaden; wer die Kosten für den Schlüsseldienst?
... gibt es noch weitere Optionen?
Zunächst sei mir einmal die Frage erlaubt: Handelt es sich hierbei um ein real vorhandenes oder ein konstruiertes Beispiel?
Denn im Grunde genommen dürfte so ein Fall gar nicht vorkommen.
Dass man ausschließlich über eine private Wohnung Zugang zur technischen Anlage des Fahrstuhls in einem Mehrparteienhaus hat, das ist mir persönlich noch nicht vorgekommen bzw. davon habe ich auch noch nicht gehört. Normalerweise müsste die Technik des Fahrstuhls jederzeit zugänglich sein - beispielsweise über das Treppenhaus oder das Dach. Anders dürfte das eigentlich gar nicht durch die Baubehörden (bzw. den TÜV?) genehmigt werden. Aber gut, bekanntlich ist ja alles irgendwie möglich...
Da man grundsätzlich mit dem Ausfall des Fahrstuhls (Stromausfall, technischer Defekt, ...) rechnen muss, muss dieser inkl. seiner Technik aber auf jeden Fall und zu jeder Zeit durch die Wartungsfirma und/oder Rettungskräfte erreichbar sein.
Da man aber nicht davon ausgehen kann, dass sich in einer Privatwohnung zu jeder Zeit jemand aufhält, der die Wohnungstür öffnen kann, müsste man hier dann einen anderweitigen Zugang schaffen - beispielsweise durch einen Schlüsseltresor, der durch die Wartungsfirma, den Hausmeister oder die Rettungskräfte geöffnet werden kann.
Sollte prinzipiell doch kein Weg an einer gewaltsamen Wohnungsöffnung mit entsprechenden Schäden vorbei gehen, dann dürfte das zunächst einmal ein Fall für die Versicherung des Gebäudebesitzers sein. Die würde sich dann im Zweifelsfall die Summe oder einen Teil davon zurückholen, wenn sie einen "Schuldigen" für das Steckenbleiben des Fahrstuhls ausmachen kann - evtl. die Haftpflicht des Fahrstuhlherstellers bei einem Versagen desselben oder infolge von Vandalismus von den Vandalen...
"Der Staat", wie vom User BROfile erwähnt, wird die Kosten jedenfalls nicht übernehmen. Warum sollte er auch? Im Gegenteil: Sollte es zu einem Einsatz der Polizei oder der Feuerwehr kommen, dann werden hier eher noch Gebühren für den Einsatz fällig.
Ob Feuerwehr und/oder Polizei (wobei letztere dann wieder die Feuerwehr hinzuziehen würde) gerufen werden, das hängt davon ab, als wie kritisch die Leitstelle den Fall ansieht. Bei einem medizinischen Notfall (unter Umständen auch Panikanfälle, Platzangst, wichtige Medikamente, die eingenommen werden müssen) oder sofern der Wartungsdienst eine längere Anfahrt hat, dürfte das auf jeden Fall so sein.
Hallo Franky,
ok, danke für die Antwort - man lernt halt niemals aus ;-)
Wenn man bedenkt, wie häufig Fahrstühle aus diesem oder jenem Grund ausfallen - ich persönlich hätte kein Interesse an einer Wohnung, die mehr oder minder regelmäßig von der Feuerwehr oder dem Fahrstuhl-Wartungsservice "überfallen" wird. Aber wahrscheinlich dürfte die Wohnung dann entsprechend niedrig in der Miete sein...
Auf jeden Fall sollte dann für Wartungsdienst und Rettungskräfte die Möglichkeit bestehen, sich zerstörungsfrei einen Zugang zur Wohnung zu verschaffen - mit einem hinterlegten Schlüssel oder einem Notfall-Schlüsselkasten...
Hallo Sammy, mir sind mehrere Anlagen bekannt wo das so ist. Die krasseste Anlage: Zugang zur Dachgeschosswohnung, dann zum Klo, Dekoration vor der Maschinenraumtür wegräumen.