Darf eine Wohnungstür vor einem Aufzug abgeschlossen werden?

6 Antworten

Wenn der Aufzug von jedem benutzt werden kann und es keine Steuerung über Schlüssel gibt, dann hast du natürlich ein Recht darauf die Türe abzuschließen.

GravityZero  16.04.2016, 13:09

Ja. Der Meinung bin ich auch. Ist der Vermieter uneinsichtig, dann wende dich an den Mieterbund.

Hannelore1111 
Beitragsersteller
 16.04.2016, 13:08

Danke für Deine schnelle Antwort. Es gibt eine Steuerung über einen Schlüssel und trotzdem verfügt die Aufzugsfirma auch über solche Schlüssel und auch der Vermieter. Ebenso kann jeder, wenn er will, auf den Aufzug steigen und auch ohne Schlüssel in meine Wohnung.l Ich gehe nicht davon aus, das das passiert, aber ich fühle mich so damit nicht wohl. M.E. habe ich ein Anrecht auf eine abgeschlossene Wohnung, oder?

Wäre für eine nochmalige Antwort sehr dankbar.

Gruss

Hannelore

Natürlich hast du Anspruch auf eine abschließbare Tür und auch auf alle Schlüssel diesbezüglich. Man sollte bei seinem Eingang sowieso immer das Schloss austauschen 

Guten Tag, hier ist mal jemand der Aufzugskundig ist. Also der TÜV hat die abschließung nicht genehmigt da der Abstand Zwischen Schachttür und Haustür 200 mm beträgt d. h. das ggf. sich leute zwischen der Schachttür und der Haustür einschließen könnten. Der max. Abstand dürfe nur 150 mm betragen nach der entsprechenden EN. Um hier eine TÜV Konformität zu erhalten, könnten Abstandsbleche (um keine Standfläche für Personen zu bieten) oder eine Zwischenraumüberwachung (Zusätzliche Sichheitstechnische Komponente) eingebaut werden. Darauf hin kann Ihre Penthousesteuerung die wie ich raus lese bereits Installiert ist auch Ihren Sinn bekommen. Mal die Versicherungstechnischen fragen wegen des nicht verschließens der Tür ausgeklammert. Beste Grüße vom Deutschen Marktführer

Hallo Hannelore, wie ist denn diese Geschichte mit der Tür ausgegangen?

ist das nur ein sololift ? kann den jede bedienen ?

Hannelore1111 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 10:33

Guten Morgen,

danke für Deine Antwort. Es ist ein Personenaufzug, den jeder bedienen kann. Ich wohne im zweiten Stock in der obersten Wohnung und kann den Aufzug, wenn ich hoch fahre, nur mit einem Schlüssel bedienen. Vor der Aufzugstür ist dann die eigentliche Wohnungstür. Der Abstand zwischen diesen beiden Türen beträgt 20 cm und der TÜV hat bei der Abnahme des Aufzuges sein okay zur Abschließung der Wohnungstür nicht gegeben.

Habe die Wohnung während der Rohbauzeit angemietet und der Vermieter hat mich auf diesen Mangel nicht hingewiesen. Beim Einzug war der Aufzug noch nicht in Betrieb wegen des Notrufes und so war es für mich nicht ersichtlich, ob die Tür abgeschlossen werden kann oder nicht.

Wäre für eine nochmalige Antwort sehr dankbar. Fühle mich so in der Wohnung unsicher, obwohl ich nicht davon ausgehe, dass hier etwas passiert. Akzeptieren kann ich es aber nicht so.

Hannelore