Darf eine Wohnungstür vor einem Aufzug abgeschlossen werden?
Hallo, habe eine Wohnung gemietet. Die Wohnung ist über einen Aufzug erreichbar, der bis zu mir in die Wohnung reicht. Vor diesem Aufzug ist noch eine Tür, die wie ich finde abschließbar sein muss, da sonst jeder Monteur und auch der Vermieter in die Wohnung kann. Der Tür hat verboten, diese Tür abzuschließen. Habe ich einen Anspruch auf eine abschließbare Tür vor einem Aufzug. Wer wohnt auch in einer Wohnung, wo der Aufzug bis in die Wohnung geht und wie wird es dort gehändelt. Wäre für eine Antwort dankbar; ich kann sehr schlecht damit leben, wenn ich weiß, es könnte jemand die Wohnung betreten, egal wer das auch immer ist. Gruss Hannelore
6 Antworten
Wenn der Aufzug von jedem benutzt werden kann und es keine Steuerung über Schlüssel gibt, dann hast du natürlich ein Recht darauf die Türe abzuschließen.
Ja. Der Meinung bin ich auch. Ist der Vermieter uneinsichtig, dann wende dich an den Mieterbund.
Danke für Deine schnelle Antwort. Es gibt eine Steuerung über einen Schlüssel und trotzdem verfügt die Aufzugsfirma auch über solche Schlüssel und auch der Vermieter. Ebenso kann jeder, wenn er will, auf den Aufzug steigen und auch ohne Schlüssel in meine Wohnung.l Ich gehe nicht davon aus, das das passiert, aber ich fühle mich so damit nicht wohl. M.E. habe ich ein Anrecht auf eine abgeschlossene Wohnung, oder?
Wäre für eine nochmalige Antwort sehr dankbar.
Gruss
Hannelore
Natürlich hast du Anspruch auf eine abschließbare Tür und auch auf alle Schlüssel diesbezüglich. Man sollte bei seinem Eingang sowieso immer das Schloss austauschen
Guten Tag, hier ist mal jemand der Aufzugskundig ist. Also der TÜV hat die abschließung nicht genehmigt da der Abstand Zwischen Schachttür und Haustür 200 mm beträgt d. h. das ggf. sich leute zwischen der Schachttür und der Haustür einschließen könnten. Der max. Abstand dürfe nur 150 mm betragen nach der entsprechenden EN. Um hier eine TÜV Konformität zu erhalten, könnten Abstandsbleche (um keine Standfläche für Personen zu bieten) oder eine Zwischenraumüberwachung (Zusätzliche Sichheitstechnische Komponente) eingebaut werden. Darauf hin kann Ihre Penthousesteuerung die wie ich raus lese bereits Installiert ist auch Ihren Sinn bekommen. Mal die Versicherungstechnischen fragen wegen des nicht verschließens der Tür ausgeklammert. Beste Grüße vom Deutschen Marktführer
Hallo Hannelore, wie ist denn diese Geschichte mit der Tür ausgegangen?
ist das nur ein sololift ? kann den jede bedienen ?
Guten Morgen,
danke für Deine Antwort. Es ist ein Personenaufzug, den jeder bedienen kann. Ich wohne im zweiten Stock in der obersten Wohnung und kann den Aufzug, wenn ich hoch fahre, nur mit einem Schlüssel bedienen. Vor der Aufzugstür ist dann die eigentliche Wohnungstür. Der Abstand zwischen diesen beiden Türen beträgt 20 cm und der TÜV hat bei der Abnahme des Aufzuges sein okay zur Abschließung der Wohnungstür nicht gegeben.
Habe die Wohnung während der Rohbauzeit angemietet und der Vermieter hat mich auf diesen Mangel nicht hingewiesen. Beim Einzug war der Aufzug noch nicht in Betrieb wegen des Notrufes und so war es für mich nicht ersichtlich, ob die Tür abgeschlossen werden kann oder nicht.
Wäre für eine nochmalige Antwort sehr dankbar. Fühle mich so in der Wohnung unsicher, obwohl ich nicht davon ausgehe, dass hier etwas passiert. Akzeptieren kann ich es aber nicht so.
Hannelore