Gerichtsvollzieher will bei Untermieterin ( Lebenspartnerinn ) eintreiben?
Nach dem Schreiben droht der GV damit die Tür meiner Wohnung öffnen zu lassen, wenn niemand antreffen würde. Von einem Termin wusste ich bis dato nichts. Ich bin Hauptmieter, mich betrifft der Fall eigentlich nicht. Die Forderung an sich ist nicht all zu hoch, aber es geht darum was darf und was nicht. Sie hat so ziemlich ihr eigenes Zimmer, mein Kram steht mehr oder minder im Wohnzimmer. Darf er MEINE Wohnung öffnen lassen wenn ich nicht da bin?
5 Antworten
Ja natürlich. Den Schaden wird dann die Untermieterin übernehmen müssen, falls Sie in dem jeweiligen Fall schuldig gesprochen wird
Ja darf er, da auch Deine Untermieterin in dieser Wohnung gemeldet ist. Und er hat da Recht die Wohnung zwangsweise öffnen zu lassen:
http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136311.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-der-gerichtsvollzieher-dreimal-klingelt_002452.html
Danke im zweiten Link war ein wichtiger Hinweiß für mich "nicht eingetragene Lebensgemeinsschaft"
Unter Umständen ja, natürlich darf er auf keinen Fall dein Zeug pfänden, aber irgendwie muss er auch Zugang zur Wohnung kriegen. Mein Tipp, setz dich mit ihm in Verbindung und mache einen Termin.
Wenn du bis Dato nichts wusstest, dann hat dir deine Freundin wohl was verschwiegen.
Natürlich darf er mit richterlichem Beschluß.
solche Durchsuchungen geschehen nicht mal eben so. Der Gläuber hat Mahnungen geschickt, der GV bzw. der VB hat ebenfalls eine Vollstreckungsvorankündigung geschickt. Er hat (wenn er schlau ist gecheckt ob die Dame ein Fahrzeug hat und erst dann erwirkt er einen HD Beschluss beim AG. Meist sendet diese an den Schuldner eine weitere Benachrichtigung, dass ein HD beantragt wurde. (gibt also nochmals Gelegenheit zur Zahlung).
Der Beschluss ist auf die gemeldetet Wohnung ausgestellt, es werden ALLE Räume durchsucht und alle Behältnisse geöffnet zu denen der Schuldner Zugang hat. Er kann also " die Unterwäsche auf links drehen" wie man so schön sagt. Nach der Gewahrsamsvermutung kann der GV bzw. VB alles pfänden, von dem er VERMUTET, dass es der Schuldnerin gehört.
Der GV / VB kommt mit einem Zeugen, einem Schlüsseldienst und der Polizei, falls er Gewalt anwenden muss. Öffnet der Schuldner die Tür selbst darf dieser selbstverständlich bei der Durchsuchung anwesend sein.
Alle Kosten die entstehen gehen zu Lasten des Schuldners.
Ist ein sehr schöner Vorgang, der vor allem den Nachbarn gefällt☺
Woher ich das weiß?
das mache ich oftmals im Jahr☺
Eigentlich nicht, nur das er Eigenmächtig ohne Termin kommt verwundert mich sehr.