Gerichtsvollzieher verletzt Datenschutz ?
Hallo!Ich habe Schulden offen und heute war der Gerichtsvollzieher bei mir. Ich war jedoch arbeiten und meine Mitbewohnerin hat die Tür geöffnet. Der Gerichtsvollzieher hat dann seine Nummer hinterlassen und um Rückruf gebeten. Außerdem hat er meiner Mitbewohnerin ein Schreiben hinterlassen auf dem im Grunde die gesamte Schuldensache draufsteht: Gläubiger, von wann die Schulden sind und natürlich auch der Betrag. Darf der Gerichtsvollzieher solche Daten einfach so an dritte weitergeben? Ich habe nie mein Einverständnis dafür gegeben. Das kann doch nicht sein, dass so persönliche Daten offengelegt werden ohne dass ich davon was weiß?Hat er sich dadurch strafbar gemacht?LG
5 Antworten
Hallo dubfx126,
es kommt darauf an, um welches Schreiben es sich handelt und ob er es in einem verschlossenen Kuvert übergeben hat. Das liegt daran, dass ein Gerichtsvollzieher u.a. auch Zustellungen nach der ZPO zu machen hat.
Sollte es sich um einen sogenannten "Wurfzettel" handeln (manche GV hinterlassen ihn, falls sie den Schuldner nicht angetroffen haben), dann darf er diesen mit den Daten keinesfalls offen an einen Mitbewohner aushändigen. In diesem Falle hast Du die Möglichkeit beim zuständigen Vollstreckungsgericht gemäß §766 Abs.1 ZPO das Rechtsmittel der Erinnerung einzulegen. Ein Verstoß wie von Dir geschildert kann für den GV unangenehme Folgen haben.
Gruß
itasca
Die Umstände der Schulden oder wie und ob ich sie bezahle tun hier nichts zur Sache. Die Frage war einfeutig ob ein Gerichtsvollzieher solche Informationen weitergeben darf? Und in meinem Fall ob ich ihn dafür belangen kann?
Nein, er darf nicht irgendwelchen 3. Personen solche Daten einfach weiter geben. Ruf an und mach ihm deutlich klar, dass er dies nicht nochmal machen soll.
Nein, wieso sollte er sich da strafbar gemacht haben. Wieso läßt Du es soweit kommen, daß der Gerichtsvollzieher die Schulden eintreiben muß?
Ich kann leider Deinem Gedankengang nicht folgen!
Keine Sorge das hatte ich von dir auch nicht erwartet. :)
Wieso kannst du nicht auf meine Frage antworten und lenkst das Thema auf etwas völlig irrelevantes?
Weil Deine Frage nur darauf abgezielt war, dem Gerichtsvollzieher eine Straftat nachzuweisen, Du aber Dich wegen der Schulden nicht schlecht fühlst. Bezahl einfach, dann ist alles in Ordnung!
Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Außerdem kennst du die Umstände der Verschuldung nicht also würde ich mich an deiner Stelle nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Datenschutz ist Datenschutz. Egal ob man verschuldet ist oder nicht.
nein darf er auch nicht einfach deinen schulden dritter vorzeigen
Echt behindert so Leute wie du. Direkt ein Bild gemacht und glauben sich alles erlauben zu können. Du würdest jemandem wohl auch das Auto zerkratzen weil er dir die Vorfahrt genommen hat. Und weil er ne Straftat begangen hat ist er in deinen Augen vogelfrei oder wie? Lächerlich haha