Gerichtsvollzieher verletzt Datenschutz ?

5 Antworten

Hallo dubfx126,

es kommt darauf an, um welches Schreiben es sich handelt und ob er es in einem verschlossenen Kuvert übergeben hat. Das liegt daran, dass ein Gerichtsvollzieher u.a. auch Zustellungen nach der ZPO zu machen hat.

Sollte es sich um einen sogenannten "Wurfzettel" handeln (manche GV hinterlassen ihn, falls sie den Schuldner nicht angetroffen haben), dann darf er diesen mit den Daten keinesfalls offen an einen Mitbewohner aushändigen. In diesem Falle hast Du die Möglichkeit beim zuständigen Vollstreckungsgericht gemäß §766 Abs.1 ZPO das Rechtsmittel der Erinnerung einzulegen. Ein Verstoß wie von Dir geschildert kann für den GV unangenehme Folgen haben.

Gruß

itasca

Die Umstände der Schulden oder wie und ob ich sie bezahle tun hier nichts zur Sache. Die Frage war einfeutig ob ein Gerichtsvollzieher solche Informationen weitergeben darf? Und in meinem Fall ob ich ihn dafür belangen kann?

Nein, er darf nicht irgendwelchen 3. Personen solche Daten einfach weiter geben. Ruf an und mach ihm deutlich klar, dass er dies nicht nochmal machen soll.

Nein, wieso sollte er sich da strafbar gemacht haben. Wieso läßt Du es soweit kommen, daß der Gerichtsvollzieher die Schulden eintreiben muß?

dubfx126 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 18:47

Echt behindert so Leute wie du. Direkt ein Bild gemacht und glauben sich alles erlauben zu können. Du würdest jemandem wohl auch das Auto zerkratzen weil er dir die Vorfahrt genommen hat. Und weil er ne Straftat begangen hat ist er in deinen Augen vogelfrei oder wie? Lächerlich haha

Liesche  25.07.2017, 18:59
@dubfx126

Ich kann leider Deinem Gedankengang nicht folgen!

dubfx126 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 19:08

Keine Sorge das hatte ich von dir auch nicht erwartet. :)

dubfx126 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 17:57

Wieso kannst du nicht auf meine Frage antworten und lenkst das Thema auf etwas völlig irrelevantes?

Liesche  25.07.2017, 18:11
@dubfx126

Weil Deine Frage nur darauf abgezielt war, dem Gerichtsvollzieher eine Straftat nachzuweisen, Du aber Dich wegen der Schulden nicht schlecht fühlst. Bezahl einfach, dann ist alles in Ordnung!

dubfx126 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 18:41
@Liesche

Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Außerdem kennst du die Umstände der Verschuldung nicht also würde ich mich an deiner Stelle nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Datenschutz ist Datenschutz. Egal ob man verschuldet ist oder nicht. 

nein darf er auch nicht einfach deinen schulden dritter vorzeigen