Frage zu Pfändungsrecht im EU-Ausland.
Hallo liebe GF-User,
habe eine Frage zum Pfändungsrecht im EU-Ausland. Genauer gesagt betrifft es die Schweiz und Österreich.
Wenn ich Arbeitnehmer in einer der beiden Länder bin und dort als selbiger ein Konto habe, kann dann ein Gerichtsvollzieher/ Gläubiger aus Deutschland etwas von meinem Konto pfänden ?
Bitte um hilfreiche Antworten.
Und ja, ich weiß, dass ich die Schulden abbezahlen muss laut meiner Logik ;-)
Bitte die Antworten auf die beiden Länder begrenzen.
Und Google hat mir nicht die gewünsche Auskunft gegeben, die ich haben wollte.
Danke für eure gescheiten Antworten.
Gruß, Bonsai82
5 Antworten
Also für Österreich kann man sagen, es gibt einen EU-Mahnbescheid.
In der Schweiz wird es spannender. Du hast 1200 CHF Pfändungsfrei PLUS angemessenen Wohnung und die Miten sind sehr hoch, dann noch Krankenkasse. Rücklage für Kraneknkassenselbstbehalt (i.d.R. 1000 CHF), dann noch Reserve je Kanton 600-1800 CHf. Dann noch wenn Du arbeitest diverse Zulagen je nach Kanton.
Also problemlos 3000-4000 CHF sind dadrin.
Kontopfändung ist in der Regel schwer, gerade wenn aus dem Ausland jemand kommt, da es ein grosses Bankgeheimnis gibt.
Es kommt auf die Art der Forderung an. Im Zweifel einfach der Rechtshilfe widersprechen, dann muss der Gegener sich einen Anwalt auf eigene Kosten (je nach Kanton) nehmen und die sind teuer. Bei Steuerforderung kannst Du Dich getrost zurücklehnen, die Schweiz leistet da keinerlei Amtshilfe. Ansonsten gibt es noch die Bankschliessfächer und die sind sicher.
Keine Angst, es ist ein Irrglaube für Steuerschulden geht niemand ins Gefängnis nur bei Steuerhinterziehung. Wenn Du einfach nciht zahlst, geht das nicht. Steht sogar in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Niemand darf wegen Schulden in Haft gehen.
Wenn du dich da mal nicht irrst liebe Valea.
leider falsch und trotzdem beste antwort...
Achja kopyto wieso falsch?
Hier mal ein Beispiel eines Kantons.
Wohnung ist marktüblich, naja und da rechne mal mit 1000 CHF. Krankenkasse 400.
Öffentliche Verkehrsmittel 4 mal am Tag (üblich Mittags heimzufahren) Sind locker 500 CHF (Einzelfahrt). Fahrrad 15 CHF. Und je nach Job noch Essenszuschlag.
du vermischt da ein paar sachen. komtopfändung hat mit dem bankgeheimnis nichts zu tun. und bei Steuern unterscheidet die Schweiz bekanntlich zwischen Steuerhinterziehung keine Amtshilfe und Steuerbetrung Amtshilfe...
wenn du gläubiger im nacken hast, Und in Österreich bist. lebst und arbeitest. Neues Gesetz seit 2010. dürfen und werden sie dir dein kontopfänden. oder sogar bei deinem Arbeitgeber das gehalt sich holen. nur sie dürfen dir nicht alles nehmen. Dir muß geld zum leben bleiben, und das richtet sich nach einkommen und ausgaben (miete, lebensmittel,....).Und (auto, tv gebühren, handy verträge, versicherungen,...) das zählt drüben als luxus. also das berechnen sie nicht. Aber wenn du umziehst und deinen neuen wohnort nicht in deutschland bekannt gibst. kann es auch dauern bis sie dich haben. bzw finden. aber ich würde es nicht drauf anlegen. deutschland kann auch haftbefehl erlassen. und die össis schnappen dich. hab14 jahre da gelebt, bin seit 4 monaten nun in D.
ich hoffe ich konnte dir helfen ;-)
Hallo Bonsai82,
auch ich bin in einer ähnlichen situation und werde wegen meiner verschuldung von österreich entweder in die schweiz oder deutschland siedeln. hast du eventuell informationen für mich an wen ich mich hier wenden kann, um über internat. exekutionsrecht mehr zu erfahren?
Ich kann mich täuschen, aber die Schweiz gehört nicht zur EU.
Ja, hast recht aber dennoch gehörend zur Europa ;-)
du kannst nicht aus einem fremden land einfach so über die grenze hinaus pfänden, wegen der staatlichen Souverenität. ein deutscher müsste einen schweizer anwalt engagieren, der hier vor ort die Pfändung einleiten würde. ob die forderung gerechtfertigt ist würde dann ein schweizer gericht beurteilen. alles also ziemlich kompliziert...
Falsch. Man kann sich auch in Deutschland von einem deutschen gericht einen vollstreckbaren titel holen und um Amtshilfe bitten. Im Zweifel widerspricht man dann der Vollstreckung behauptet die Vollstreckung wäre unrechtmässig, dann müsste der Gläubiger in der Schweiz sich einen Anwalt nehmen (sehr teuer) und alles nochmal durchmachen.
ja via amtshilfe ist auch ein weg. Aber kompliziert mit zahlreichen Beschwerdemöglichkeiten. was ich gemeint habe, du kannst nicht direkt pfänden. oftmals wird auch direkt eine mahnung geschickt und konsequenzen angedroht, was rechtlich NICHT zulässig ist !
Schweiz weiß ich nicht. Aber Österreich, wenn die genau wissen du wohnst dort, und arbeitst. dann folgen mahnbescheide und dann kommt auch ne konto pfändung. die holen sich ihr geld. Aber das kommt auch darauf an was für schulden. also ich hatte mal ein strafzettel verweigert zu zahlen in D. lebte im Össiland. und deutschland hat irgendwan ein haftbefehl fur mich ausgesetzt.
Unterhaltszahlungen werden sicher verfolgt, geht auch schnell.
Das ist aber eine sehr hilfreiche Antwort :-)
DANKE ;-)
Und nein, sind keine Steuerschulden, sonst wäre ich schon längst hinter Gittern gg
Es handelt sich dabei "nur" um private Schulden.