Meine Katze hat meine Mitbewohnerin gebissen, da diese sie gebadet hat. Wer kommt für die Kosten des Krankenhausaufenthaltes auf?

9 Antworten

Melde den Schaden deiner privaten Haftpflichtversicherung. Die prüft die Ansprüche. Berechtigte Ansprüche erstattet sie und unberechtigte lehnt sie für sich ab.

Wenn deine Mitbewohnerin die Katze badet (?????) ist sie natürlich ein Risiko eingegangen, dass eine solche Verletzung begünstigt.

Ist sie nur Teil einer WG, oder lebt ihr zusammen? Im letzteren Fall wäre sie mit versichert und es ist ein Eigenschaden.

Katzen sind in der privaten Haftpflichtversicherung mit versichert. Aber diese zahlt natürlich nur etwas, wenn dem VN ein Verschulden angelastet werden kann.

Das ist hier eher nicht der Fall.

tanja8080 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 22:54

Vielen Dank. Meine Mitbewohnerin hat einen Waschzwang und daher die Katze gebadet. Ja, wir haben zu dem Zeitpunkt zusammen gewohnt in einer WG. Muss sie dann evtl. für den Schaden aufkommen?

Du als Besitzer bist für Schäden die dein Tier anstellt verantwortlich. Man informiere die Versicherung. Zahlt die Vers. nicht, zahlst aus deinem Vermögen. nennt sich Gefährdungshaftung

Deine Story klingt recht unglaubwürdig - eine Sepsis stellt sich erst später raus. Das soll von einem Katzenbiss sein? 

wie kommt deine Mitbewohnerin auf den Trichter eine Katze zu baden .... Kopfschüttel

tanja8080 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 22:59

Ich habe ja auch gesagt eine Art... Ich weiß die genaue Diagnose nicht. Fakt ist sie wurde notoperiert und musst 5 Tage zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben. Katzenbisse können sehr gefährlich sein.

http://www.netdoktor.de/krankheiten/katzenbiss/

Hallo, die Sache ist ganz einfach. Den Schaden bei deiner Haftpflicht melden, die Katze ist mitversichert.

Die Versicherung hat 2 Aufgaben.

1. Zahlung von berechtigten Ansprüchen

2. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

Daher Hilfe bekommst du auf jeden Fall, einer der anderen hat was von Gefährdungshaftung erzählt, das ist totaler Quatsch.

tanja8080 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 22:57

Das hört sich auch schrecklich an mit der Gefährdungshaftung. Danke für die Antwort.

.... die Krankenkasse der Mitbewohnerin natürlich, auch dafür ist die doch da.

Diese prüft einen möglich Regreß. Somit schreibe denen so wie es war (Eigenverschulden).

Bei mir fiel ein Mieter auch einmal hin und ich sollte haften. Mein Hinweis, keinen Schaden an der Treppe feststellbar und er wird wieder volltrunken gewesen sein.

Keine Zahlungen durch mich, keine weiteren Nachfragen.

Binde ein ggf. Deinen "Berater", denn der Zimmertiger ist mit einer PH abgesichert.