Krankenkasse fordert Beiträge nach. Falsche Angaben zur Sozialversicherung. Wer muss zahlen?

4 Antworten

Du hast doch on Deinem Arbeitgeber die Beiträge zu KV, AV und PV zurückbekommen. Lassen sich dadurch Deine studentischen Beiträge zur KV nicht bezahlen?

meisterquitte08 
Beitragsersteller
 13.05.2013, 09:40

die beiträge, die über meinen verdienst in die KV, AV und PV eingezahlt wurden sind deutlich geringer, als die beiträge, die ich zur studentische versicherung entrichtet hätte (durch das geringe einkommen). wir sprechen hierbei über ca. 450€, die über den betreffenden zeitraum über meine einkommensabzüge entrichtet wurden. der Krankenkasse bin ich nun jedoch ca. 950€ schuldig. also müsste ich von meiner seite ca. 500€ nachzahlen, wenn ich die mir durch meinen arbeitgeber bereits rückerstatteten abzüge von den geforderten 950€ abziehe. und das sehe ich nicht ein, denn schließlich hat mich mein arbeitgeber falsch angemeldet.

Kunterbunt23  13.05.2013, 20:13
@meisterquitte08

Wenn der Fehler innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist liegt, ist egal, wer den "Fehler" verursacht hat. Er muss korrigiert werden. Als Konsequenz bist Du in der Beschäftigung nur in der RV versichert und bist somit ein sogenannter Werkstudent. Du brauchst also eine KV und eine PV, denn dies ist für Dich verpflichtend- auch wenn Du das gar nicht einsiehst. Du kannst aber über die nachzuzahlenden KV/PV-Beiträge eine Ratenzahlung mit Deiner Krankenkasse vereinbaren.

Hmmm, jetzt verstehe ich die Sachlage. Die Vorraussetzungen liegen vor, aber ich weiß nicht, ob erst eine offizielle Meldung bindend ist.

Ruf am besten deine KV an und schildere dein Problem morgen. Das wäre wirklich ein Verlustgeschäft für dich, wenn du die normale KV zahlen müsstest. Keine Sorge, KV arbeiten meistens kullant und serviceorientiert.

meisterquitte08 
Beitragsersteller
 12.05.2013, 22:57

laut gesetz ist der arbeitgeber in der pflicht, die entsprechenden sozialangaben zu einem neuen mitarbeiter innerhalb bestimmter fristen einzureichen. mir ist jedoch nach wie vor nicht klar, ob ein arbeitgeber so spät im nachhinein eine änderung der sozialangaben auslösen kann, ohne die konsequenzen dessen (mit-)tragen zu müssen.

photogralee  12.05.2013, 23:09
@meisterquitte08

Eine FRage, was steht da im Vertrag? "Werkstudent für ...:"? Wenn da das wort Werkstudent stünde, könntest du "Glück" haben.

Quelle: Mein Mitarbeiter wollte keine KV zahlen, somit musste sein Vertrag auf 450€ umgestellt werden. Jetzt wurde das Wort "werkstudent" eben auf "Geringfügig" geändert.

(Angaben ohne Gewähr)

meisterquitte08 
Beitragsersteller
 12.05.2013, 23:12
@photogralee

im Vertrag steht explizit drin "Werkstudentenvertrag".

photogralee  12.05.2013, 23:16
@meisterquitte08

Ja, dann könntest du gute chancen haben. Ruf am besten morgen schon bei der KV an.

Kunterbunt23  13.05.2013, 20:14
@photogralee

Wenn Werkstudent im Vertrag steht bedeutet dies lediglich RV-Pflicht in der Beschäftigung. Da aber jeder auch eine KV/PV benötigt muss diese extra gezahlt werden. Ein Werkstudentenvertrag bestätigt nur, dass die Nachzahlungen zu KV/PV korrekt sind.

Du hast eigetnlich die Pflicht Veränderungen im Leben bei deiner KV zu melden. Der Arbeitgeber bestätigt das nur. Du warst quasi für die Monate Krankenversicherugnsfrei. Also musst du nachzahlen. Wäre es von anfang an normal, müsstest du ja den Beitrag auch monatlich zahlen bzw es wird dir vom Bruttolohn abgezonge.

meisterquitte08 
Beitragsersteller
 12.05.2013, 22:45

meine krankenversicherungsbeiträge, sowie alle anderen sozialabgaben wurden monatlich mit den verdienstabzügen vergolten. dem arbeitgeber lag ja nun auch meine immatrikulationsbesch. von anfang an vor, sodass er auf der seinerseitigen meldung zur sozialversicherung den "posten" werkstudenten / student hätte ankreuzen müssen, da (wenn dies der fall ist) in jedem fall die vorrangige wahl vor allen anderen privaten umständen des arbeitnehmers ist. verstehe ich irgendwas an dem meldeverfahren nicht?

p.s. ich bin aufgrund meines Alters nicht mehr für eine kostenlose Familienversicherung "zulässig". Bin jedoch noch unter 30 und somit noch dazu berechtigt, eine studentische Versicherung zu erhalten.