2 Jahre unwissend nicht krankenversichert: Muss ich rückwirkend die Krankenkasse bezahlen?
Mein Problem ist folgendes.
Im Herbst 2010 verlor ich von heute auf morgen meinen Arbeitsplatz (nach etwa 12 Jahren). Fast exakt zur selben Zeit ging meine Krankenkasse CITY BKK in Insolvenz. Das war es auch schon. Ich war 2 Jahre arbeitslos (aber nicht arbeitslos gemeldet). Habe von meiner Abfindung gelebt und versucht ein kleine UG zu gründen. In den 2 Jahren war ich nie krank oder beim Arzt und habe nichts weiter bemerkt. Erst mit der Selbständigkeit kamen Fragen zur eigenen Krankenkasse, als die Behörden merkten dass ich nicht versichert war, wurde ich einfach schnurstracks zur AOK geschickt. Du wurde ich dann als neues Mitglied aufgenommen. Das ist jetzt wiederum 2 Jahre her und die schicken mir jetzt Monat für Monat einen Überweisungsschein von ca. 10.000 € mit der Bitte ich soll die fehlenden Beiträge der unversicherten 2 Jahren zurückzahlen. Ich habe den mehrfach erklärt, dass ich dies nicht zahlen kann. Finanziell ist es unmöglich für mich.
Was kann man dagegen tun? Danke für Eure Hilfe.
5 Antworten
Ich würde das auch nicht bezahlen. Wann man pflichtversichert ist (und deshalb die 10.000 EUR nachzahlen muss) steht im § 5 SGB V. Da du nach deiner Beschreibung nicht zu diesem Personenkreis gehört und auch keine Leistungen in Anspruch genommen hast (von wem denn auch?), fehlt der AOK eigentlich die Grundlage ihrer Forderung. Einfach noch mal dort anrufen und das klären.
Warum antworten sie, wenn sie die Antwort nicht kennen. Es gibt eine Versichrungspflicht, ob nach §5,1,13 SGB V oder nach anderen Richtlinien als Selbstständiger z.b. das hat die Kasase zu klären, jedoch zahlen muss er oder mag oder nicht.
SO groß kann die Unwissenheit aber nicht gewesen sein. Als erwachsener Mensch sollte man eigentlich wissen, dass eine Krankenversicherung Geld kostet, die irgend jemand bezahlen muss. Oder was dachtest DU, von wem die Beiträge gezahlt werden oder warum keine Beiträge gezahlt werden mussten?
seit 2007 gibt es in Deutschland die Versicherungspflicht. d.h.unversichert sein gibt es nicht. Beiträge müssen von der Kasse rückwirkend eingefordert werden. gesetzlich sind sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich.
du musst leider diesen Betrag zurückzahlen. am besten du versuchst eine Ratenzahlung mit der Kasse zu vereinbaren, oder versuchst einen Vergleich mit der Kasse abzuschließen.
unwissend nicht krankenversichert
Unwissenheit schützt vor Beitragszahlung nicht. du bist trotzdem verpflichtet die Beiträge zu zahlen.
Du hasst 3 Moeglichkeiten. Dich als Selbstaendiger privat versichern und Deine Mitglietschaft zuruckziehen. Zahlen. Privatinsolvenz- Seit 2007 ist ein Gestz dass jeder in der BRD krankenvesichert sein muss, aber leider fordern wer sich meldet die Krankassenmeist die Beitrage ruckwuerkend. Is gibt zwar einem Haertefallerlass gem. SGB X , aber leider macht keine Kasse davon Gebrauch. Ist eine komplexe Sache , man muss zahlen ohne eine Leistung erhalten zu haben. Du solltest abe rmahl Widerspruch gegen dien Bescheid einlegen und ggf. wenn der Erlass abgelehnt wird fuer Haetefaelle vor dem Sozialgericht klagen sind zwar maessige Ausichten aber ggf gibt es ienm Vergleich und eine Verfahren vor dem SG ist kostenfrei und du benoetigst keinem Anwalt.
Hallo,
wenn man zum 1.7.2011 keine neue Krankenkasse gewählt hat, ist man automatisch bei der letzten Krankenkasse vor der City BKK versichert.
.test.de/Insolvenz-von-Krankenkassen-Das-sollten-Versicherte-wissen-4106184-0/
Wenn man sich bis zum 31.12.2013 bei der Krankenkasse gemeldet hätte, wären die Beiträge unter Umständen komplett erlassen worden. Jetzt gibt es ggf. noch eine Ermäßigung auf ca. 50 Euro monatlich. In der Frage sind aber nicht genug Angaben für eine eindeutige Aussage angegeben.
Gute Auskünfte gibt es hier:
.patientenberatung.de/
Gruß
RHW