Über anderen Namen auf Rechnung bestellt, Gerichtsvollzieher droht zu kommen?
Hey, von meiner freundin die schwester hat mist gebaut.. und zwar ist die schwester hingegangen und hat den gleichen nachnamen genommen aber irgendeinen vornamen.. zb lisa mustermann (meine freundin) und lena mustermann (die schwester) .. die schwester ist nun hingegangen und hat zb unter "lara mustermann" bestellt.. alles schön und gut aber sie hat die adresse meiner freundin angegeben... anscheinend auch über ihre ip adresse.. gerichtsvollzieher droht zu kommen, was soll sie machen? meine freundin zieht in einem monat um und dann wohnt dort jemand anderes .. das heisst der gerichtsvollzieher hat kein glück. zudem geht das doch eh nicht weil "lisa" ja nicht "lara mustermann" heisst? hat jemand erfahrungen? (die bestellungen sind auf rechnung) und gegen die schwester hat sie keine chance weil sie in einem anderen bundesland wohnt.. hilfe?! bitte seid nett
7 Antworten
Über die Ip Adresse?? Da muss sie ja schon echt ein Computerfreak sein.
Deine Freundin muss eine Anzeige erstatten und setzt euch mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung.
Dann muss sie blechen. Da könnte ich noch so verwandt mit jemand sein, das würde ich nicht machen.
Du hast hier bestimmt die Hälfte weggelassen. Die IP-Adresse kann auf einen Gerichtsbeschluß hin schon von einem Inkassounternehmen herausgefunden werden. Da müssen doch Briefe und Mahnungen gekommen sein? Mit der IP-Adresse das glaube ich jetzt einfach nicht. Da müsste die Schwester ein begnadeter Hacker sein, und sich bei deiner freundin eingehackt haben
Also wenn meine Schwester über ein x-Name bestellt und an meine Adresse liefern lässt würde ich Sie anzeigen. Die ip-adresse lässt sich raus finden aber ihr müsst trotzdem mit dem Gerichtsvollzieher in Kontakt treten und dies nicht ignorieren. Vielleicht wird er dann schon ein paar Antworten für euch haben was ihr machen könnt wenn Sie keine Anzeige aufgeben will
what?
Die Schwester hat ihren eigenen Nachnamen benutzt, aber einen erfundenen Vornamen?
Und die Lieferadresse ist die von Deiner Freundin, oder wie ist das zu verstehen? Oder die Rechnungsadresse?
Oder hat sie auf den Namen Deiner Freundin bestellt?
Die IP-Adresse kann nie und nimmer die Deiner Freundin sein, dann hätte die Schwester sich an deren Rechner bei der Bestellung setzen müssen.
Ich versteh nur Bahnhof.
Wenn Deine Freundin nie ein Paket erhalten hat, das kann man ja nachprüfen, wer die Sendung entgegen genommen hat, dann muss sie dem Gerichtsvollzieher sagen. dass da ein Betrug vorliegt, mit dem sie nichts zu tun hat.
Bevor ein Gerichtsvollzieher kommt, bekommt man ja erstmal drei Mahnungen. Da hätte sie schon was machen können, nämlich zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Betruges erstatten können.
lg lilo
Gerichtsvollzieher finden einen, da kann sie umziehen, so oft sie will und das wird immer teurer mit der Zeit.
könnte sie es denn in raten abbezahlen? sie hat nur einen 450 euro job
Dann muss deine Freundin erst einmal beweisen, dass nicht sie die Sachen bestellt hat.
Ansonsten findet sie der Gerichtsvollzieher auch an der neuen Adresse und die Schulden werden immer höher...
Dann muss deine Freundin erst einmal beweisen, dass nicht sie die Sachen bestellt hat.
Nö, es muß ihr nachgewiesen werden daß sie was bestellt hat.
Wird aber wohl schon vorliegen, wenn der Gerichtsvollzieher schon da ist...Der kommt nicht einfach so
Der würde ich was erzählen. Wieso hat es die Schwester nicht für nötig gehalten ihre Rechnung zu bezahlen? Deine Freundin muss sicherlich beweisen dass es nicht ihre Bestellung war. Überleg mal ob es sich irgendwie beweisen lässt? Redet der Schwester mal ins Gewissen vielleicht lässt sich da noch was drehen
Die liebe Schwester muss einfach das Geld an das inkassobüro überweisen, da gibt es nichts zu drehen, wenn bereits der Gerichtsvollzieher sich angekündigt hat.
Der Gerichtsvollzieher kommt nicht so einfach daher nur weil jemand Schulden hat. Da muß vorher ein gerichtliches Mahnverfahren stattgefunden haben. Sie muß also vorher mindestens zweimal vom Gericht Post in einem gelben Umschlag bekommen haben. Hat sie das nicht, sollte sie sich vom Gerichtsvollzieher, wenn er denn überhaupt kommt, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zeigen lassen. Dann dürfte sich herausstellen daß sie nicht die darin aufgeführte Person ist.
sie möchte ihre schwester nicht anzeigen.. was man ja verstehen kann :(.. die gerichtsvollzieher können doch die ip adresse verfolgen?