Unterhaltspflicht bei Gütertrennung?
Es wurde Gütertrennung vereinbart. Muß der andere Ehepartner für evtl. Pflegekosten im Heim aufkommen? Wer hat fundiertes Wissen in dieser Sache?
3 Antworten
Zu deiner Frage gebe ich dir hier zwei Links:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/pflegekosten-verhindert-die-guetertrennung-eine-zahlungspflicht/
Aus den empfohlenen Links konnte ich zwei extrem wichtige Informationen entnehmen und unserem guten Freund zukommen lassen, da es hier genau zur Situation gepasst hätte. Durch Unkenntnis war man einfach auf einer falschen Spur, was sich aber nach einer zusätzlichen Information von einem Mitarbeiter der AOK als viel weniger dramatisch herausstellte, als zuvor noch befürchtet. Nochmals Danke!
Ich kann deine Frage leider nicht beantworten.
Wenn du hier keine befriedigende Antwort erhältst, versuche es bitte mal bei
Das ist ein Ableger dieses Portals. Dort sind einige Experten für solche Fragen.
Dazu benötigt man vermutlich nicht einmal fundiertes Wissen.
Zumindest während einer bestehenden Ehe bist Du Deiner Frau auch im Pflegefall zum Unterhalt und zur Übernahme der Pflegekosten im Rahmen Deiner Leistungsfähigkeit verpflichtet.