Kann der Gerichtsvollzieher Leih Geräte pfänden?
Hallo, Ich habe eine frage an euch, heute war ein Zettel vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten, der kommt in 2 Wochen wieder, der Schuldner is mein Mann. Wir haben einen kleinen flachbildfernseh im Schlafzimmer ( der gehört meinen Schwiegereltern) und einen größeren im Wohnzimmer, dieser ist jedoch ein Leih Gerät von einem Kaufhaus, da unser tv kaputt is, sie diesen reparieren wollten (jedoch nicht möglich da die teile für das Modell nicht mehr hergestellt werden) somit haben wir das Leih Gerät noch bei uns, leider keine Quittung dafür, können die tv's dennoch gepfändet werden? Und einen alten Yamaha Verstärker , und 2 Boxen (die er noch monatlich mit 30€ abzahlt) und sein PC, ebenfalls noch am abzählen !
Viele werden jetz sagen: Gott der hat ja alles auf Pump usw. Und wundert sich das der GV kommt....
Mein Mann hatte einen gutbezahlten Job, den er leider vor 4 Monaten verlor und dadurch die eine Rate von 100€ nicht mehr Zahlen konnte !
7 Antworten
Fordere die Quittung oder eine Bestätigung vom kaufhaus an, das es sich um ein Leihgerät handelt. Kurz und bündig, Das sind maximal zwei Sätze, warum hat die nicht zu Interessieren, fals die doch nachfragen, was ich nicht glaube, sag einfach du möchtest etwas in der hand haben zur sicherheit, weil du das leihgerät länger hast als erwartet, damit sollten sie sich zufrieden geben. Auf Pump gekaufte Sachen können nicht einfach so gepfändet werden. wenn sich die Pfändung lohnt wird das mit dem abgeklärt bei dem es auf raten gekauft wurde. Das ist aber eine Frage wie viel geld abbezahlt wurde und co, ist halt etwas zu kompliziert. Alles was du nicht auf Pump gekauft hast kann gepfändet werden, ohne wenn und aber, wenn der Wert hoch ist und sich der Verkauf lohnt. Möbel und co können nicht gepfändet werden es sei denn es lohnt sich eine Austauschpfändung. Ein PC kann auch gepfändet werden ich denke mal der hat schon einiges gekostet und ist noch nicht so alt, aber auf Pump da kommt es auch auf den Verkäufer an. wenn ihr Schulden habt und der PC gehört euch (kannste dir für die zukunft merken, wer weiß was noch kommt), ist der bei hohem wert nur von der Pfändung ausgeschlossen, wenn dein Mann ihn für die Ausübung seines Jobs braucht und auch kein günstigeres Gerät in frage kommt, weil er z.B. Programmierer ist und einen leistungsstarken rechner braucht.
Nein darf er nicht, wenn ein Freund von euch, bei euch 5000€ abstellt, darf er die auch nicht einfach mitnehmen.
Wär zu schön :-)
Wenn du nichts nachweisen kannst, wird es eng, zumal ihr ja jetzt 2 Fernseher habt. einen darf man wohl behalten. kannst du nicht noch eine Bescheinigung für das Leihgerät besorgen?
Nachträglich können die mir keine Quittung ausstellen da sie unseren alten fernseh schon entsorgt haben, ich habe direkt heute angerufen
Nein Leihgeräte können grundsätzlich nicht gepfändet werden ! Der Eigentümer kann einen Pfändungsschutz beantragen wenn er nachweisen kann damit er der Rechtmäsige Besitzer ist !
Dann schaut, das ihr Nachweise habt, womitihr beweisen könnt, das euch die Geräte ncith gehören.
Nee , so einfach ist das dann auch nicht