gerichtsterminverlegung mit gelogenen grund verschoben...erlaubt?

4 Antworten

Zwar kann ein geplanter Urlaub ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung sein. Er muss aber in seiner Planung so ausgestaltet sein, dass die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins während dieser Zeit nicht zumutbar ist. Ein erheblicher Grund ist deshalb nur dann ausreichend dargelegt, wenn nicht nur vorgetragen wird, dass es sich um einen Urlaub handelt, der im Zeitpunkt der Zustellung der Ladung bereits verbindlich geplant war, sondern auch das Urlaubsziel so präzise genannt wird, dass das Gericht beurteilen kann, ob eine Wahrnehmung des Termins wegen des Urlaubs unzumutbar ist.

Aber wenn er tatsächlich gelogen hat, dann ist das schon eine Straftat was er begangen hat, nur jetzt muss durch die Bilder bewiesen werden, das er wirklich am 14.06.2017 in seiner Wohnung war und nicht  in USA bei seinen Freunden, deshalb würde ich es an deiner Stelle lieber einen Anwalt übergeben, der diesen Fall erst überprüft

Mignon5  17.06.2017, 15:31

Eine strafbare Handlung kann ich nicht erkennen. Es könnte sich hier vielleicht um eine Prozessverschleppung handeln. Aber auch diese ist meines Wissens nicht strafbar. Möglicherweise könnte durch die Verzögerungstaktik ein Schadenersatz entstehen. Das muß jedoch ein Anwalt bewerten, der den gesamten Sachverhalt kennt. Wir haben nur fragmenthafte Informationen.

Du kannst die Information deinem Rechtsanwalt geben oder auch selbst an das Gericht senden. Es wäre aber ratsam, Beweise beizufügen, aus denen die Identität des Klägers und seine Feier am 14.06.2017 eindeutig hervorgehen.

Hallo.

Das kann verschiedene Gründe haben, darauf hast du keinen Einfluss.
Kannst es deinem RA erzählen, aber ob das was bringt ist fraglich.

Das entscheidet mit der Anwalt, denn ohne geht es nicht!