Gegenanzeige wegen falscher verdächtigung und übler nachrede?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Scheinbar wurde die Nötigung angeklagt und die Beleidigung noch zusätzlich in die Anklage aufgenommen. Ich denke nicht, dass du für die Beleidigung in irgend einer Form verurteilt wirst, zumal der "Herr" ja nicht der Beleidigte ist.

Melo123765 
Beitragsersteller
 03.07.2020, 14:50

Sollte ich alleine hin gehen oder eher mit einem Anwalt? Er ist ja selbst Anwalt.. Habe nachgeguckt im Internet das stimmt wohl. Und er wird dann auch bestimmt mit seinem Kollegen kommen.

Still  03.07.2020, 17:55
@Melo123765

Das wird ein Prinzipienreiter sein, der vermutlich gegen die Einstellung des Verfahrens Widerspruch eingelegt hat. Ich denke nicht, dass du einen Anwalt benötigst. Der Staatsanwalt und der Richter werden den "Herrn Kollegen" schon auf den Boden der Tatsachen und Verhältnismäßigkeit zurück holen.

Melo123765 
Beitragsersteller
 04.07.2020, 23:30
@Still

Auf dem Brief stand.. Die Staatsanwaltschaft klagt sie an... Stimmt das? Also was ist damit gemeint

Still  05.07.2020, 00:25
@Melo123765

Ja, das ist korrektes Amtsdeutsch. Ich möchte aber wetten, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits wegen Geringfügigkeit eingestellt hatte und nach Widerspruch jetzt eine Anklage erfolgte.

Melo123765 
Beitragsersteller
 05.07.2020, 01:17
@Still

Und ganz hinten stehen halt die ganzen Zeugen Namen drauf und dann unten wurde eine große Menge an Zeilen mit einem Tipex wegradiert quasi. Dann habe ich von der Rückseite aus lesen können, dass da etwas mit 50 tagessätzen drauf stand. Wer hat das denn weg gemacht und warum auch? Das ist sehr merkwürdig....

Still  05.07.2020, 09:46
@Melo123765

Hm, das klingt spannend, denn ich weiß nicht, ob Geschädigte auch gegen einen Strafbefehl Widerspruch einlegen können. Würde mich doch sehr erstaunen?!

Wenn der Anwalt ist bin ich der Kaiser von China. Er sollte dann nämlich wissen dass er dich nicht wegen Beleidigung seiner Mutter anzeigen kann, das müsste sie dann schon selber machen.

Melo123765 
Beitragsersteller
 03.07.2020, 14:50

Sollte ich alleine hin gehen oder eher mit einem Anwalt? Er ist ja selbst Anwalt.. Habe nachgeguckt im Internet das stimmt wohl. Und er wird dann auch bestimmt mit seinem Kollegen kommen.

Geh zu der Verhandlung und sage wie es war, was anderes kannst du nicht machen.

Melo123765 
Beitragsersteller
 03.07.2020, 14:49

Sollte ich alleine hin gehen oder eher mit einem Anwalt? Er ist ja selbst Anwalt.. Habe nachgeguckt im Internet das stimmt wohl. Und er wird dann auch bestimmt mit seinem Kollegen kommen.

Natimichl  03.07.2020, 14:51
@Melo123765

Es ist doch erst einmal eine Anhörung oder? Wie ich das verstanden habe, sollst du deine Aussage machen oder? Du kannst auch bei der Dienststelle nochmal nachfragen oder von wem das Schreiben gekommen ist, ob das nun ein neuer Fall ist, da du ja einen vorliegen hattest wegen Nötigung. Hast du einen Rechtsschutz? Dann kannst du dort deinen Fall schildern und klären, ob es Sinnvoll ist mit einem Anwalt zum Termin zu gehen.

Melo123765 
Beitragsersteller
 03.07.2020, 15:00
@Natimichl

Nein habe in 2 wochen die hauptverhandlung vor Gericht. Die Anhörung hatte ich schon. Und da wusste ich nicht mal, dass er etwas mit Bekleidung erzählt hat. Das sehe ich erst jetzt. In dem Schreiben von der Staatsanwaltschaft.

Natimichl  03.07.2020, 16:33
@Melo123765

Aber wenn sie dich doch dazu nicht befragt haben, dann kann doch da keine Verhandlung sein!? Ich würde nochmal nachfragen, vielleicht hat dich ein Schreiben nicht erreicht.