Gegenanzeige wegen falscher verdächtigung und übler nachrede?
Hallo Leute,
Vor 1 Jahr hatte ich mit Einem Herren auf der Straße eine Auseinandersetzung. Er wollte nicht rechts vorbeifahren, sondern bestand drauf, dass ich weiterfahre. Er holte seine Karte raus und sagte, dass er ein Anwalt ist und er mich fertig machen wird. Daraufhin kam nach 1 Woche die Anzeige bei mir an. Wegen nötigung. Ich war bei der Dienststelle mit meinen Zeugen und habe ausgesagt,dass er mich genötigt hat. Wir redeten nur um die verkehrsauseinandetsetzung. Nun bekomme ich nach 1 Jahr den Brief von der Staatsanwaltschaft. Ich hätte seine Mutter beleidigt. Der Gerichtstermin ist in 2 Wochen. Von diesen Beschuldigungen wusste ich nichts. Auch bei der Aussage bei der Dienststelle fragte man mich darüber nichts. Was kann ich jetzt machen? Das ist gelogen. Ich würde angezeigt wegen etwas wovon ich nichts weiß. Ich erfahre es erst jetzt. Weil davor im Brief stand nur nötigung. Jetzt steht auch nötigung drauf und ganz hinten steht detailliert, welche Sätze ich angeblich gesagt haben soll. Was könnte ich nun machen?
3 Antworten
Scheinbar wurde die Nötigung angeklagt und die Beleidigung noch zusätzlich in die Anklage aufgenommen. Ich denke nicht, dass du für die Beleidigung in irgend einer Form verurteilt wirst, zumal der "Herr" ja nicht der Beleidigte ist.
Das wird ein Prinzipienreiter sein, der vermutlich gegen die Einstellung des Verfahrens Widerspruch eingelegt hat. Ich denke nicht, dass du einen Anwalt benötigst. Der Staatsanwalt und der Richter werden den "Herrn Kollegen" schon auf den Boden der Tatsachen und Verhältnismäßigkeit zurück holen.
Auf dem Brief stand.. Die Staatsanwaltschaft klagt sie an... Stimmt das? Also was ist damit gemeint
Ja, das ist korrektes Amtsdeutsch. Ich möchte aber wetten, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits wegen Geringfügigkeit eingestellt hatte und nach Widerspruch jetzt eine Anklage erfolgte.
Und ganz hinten stehen halt die ganzen Zeugen Namen drauf und dann unten wurde eine große Menge an Zeilen mit einem Tipex wegradiert quasi. Dann habe ich von der Rückseite aus lesen können, dass da etwas mit 50 tagessätzen drauf stand. Wer hat das denn weg gemacht und warum auch? Das ist sehr merkwürdig....
Hm, das klingt spannend, denn ich weiß nicht, ob Geschädigte auch gegen einen Strafbefehl Widerspruch einlegen können. Würde mich doch sehr erstaunen?!
Wenn der Anwalt ist bin ich der Kaiser von China. Er sollte dann nämlich wissen dass er dich nicht wegen Beleidigung seiner Mutter anzeigen kann, das müsste sie dann schon selber machen.
Sollte ich alleine hin gehen oder eher mit einem Anwalt? Er ist ja selbst Anwalt.. Habe nachgeguckt im Internet das stimmt wohl. Und er wird dann auch bestimmt mit seinem Kollegen kommen.
Geh zu der Verhandlung und sage wie es war, was anderes kannst du nicht machen.
Sollte ich alleine hin gehen oder eher mit einem Anwalt? Er ist ja selbst Anwalt.. Habe nachgeguckt im Internet das stimmt wohl. Und er wird dann auch bestimmt mit seinem Kollegen kommen.
Es ist doch erst einmal eine Anhörung oder? Wie ich das verstanden habe, sollst du deine Aussage machen oder? Du kannst auch bei der Dienststelle nochmal nachfragen oder von wem das Schreiben gekommen ist, ob das nun ein neuer Fall ist, da du ja einen vorliegen hattest wegen Nötigung. Hast du einen Rechtsschutz? Dann kannst du dort deinen Fall schildern und klären, ob es Sinnvoll ist mit einem Anwalt zum Termin zu gehen.
Nein habe in 2 wochen die hauptverhandlung vor Gericht. Die Anhörung hatte ich schon. Und da wusste ich nicht mal, dass er etwas mit Bekleidung erzählt hat. Das sehe ich erst jetzt. In dem Schreiben von der Staatsanwaltschaft.
Aber wenn sie dich doch dazu nicht befragt haben, dann kann doch da keine Verhandlung sein!? Ich würde nochmal nachfragen, vielleicht hat dich ein Schreiben nicht erreicht.
Sollte ich alleine hin gehen oder eher mit einem Anwalt? Er ist ja selbst Anwalt.. Habe nachgeguckt im Internet das stimmt wohl. Und er wird dann auch bestimmt mit seinem Kollegen kommen.