Kein Schreiben oder ähnliches vom Kläger bei offenen Schulden erhalten. Was tun?
Guten Tag, im Alter von 14 Jahren habe ich einen Unfall mit einem Gabelstapler gebaut ( illegal) und daraufhin musste der Schaden beglichen werden in Höhe von 5000 €. Nun wurde das benötigte Geld angespart, aber wir haben keinerlei schreiben oder desgleichen vom Kläger erhalten und somit wissen wir nicht wohin mit der Summe. Sollen wir uns nun direkt mit der Firma in Kontakt setzen oder vorher doch noch einmal professionell bei einem Anwalt Hilfe suchen?
Vielen Dank im Vorraus.
2 Antworten
Es ist kaum vorstellbar, daß der Kläger/Gläubiger sich noch nicht bei Euch gemeldet hat.
Dann schreibt ihn papierschriftlich an und/oder wendet Euch an einen Anwalt. Es ist gänzlich Euch überlassen, was Ihr tut.
Sollen wir uns nun direkt mit der Firma in Kontakt setzen oder vorher doch noch einmal professionell bei einem Anwalt Hilfe suchen?
Warum wendet man sich mit einer solchen Frage an die Schwarmintelligenz, anstelle es selbst zu entscheiden?
Vielen Dank.
Lieber frage ich zwei mal um klüger aus der Situation zu gehen und weiß was ich oder meine Eltern machen sollen.
Sprich mit dem Kläger. Vielleicht könnt ihr euch schnell einigen. Ein Anwalt kostet natürlich zusätzlich Geld, und das in dem Fall sicher nicht wenig.
Schreiben selbst aufsetzen, dass mit der Zahlung alle Forderungen abgegolten sind und unterschreiben lassen.
Nun, nachdem es ein Urteil gibt vom Gericht, hast Du Dich eh an das zu halten. Da muss der Kläger nicht nochmal aktiv werden. Du bist am Zug. Melde Dich bei ihm, sag ihm, dass das Geld jetzt da ist, setz das Schreiben auf, und sobald er das unterschrieben hat, überweis die Summe.
Edit: Ist die Höhe des Schadens denn irgendwie nachgewiesen? Per Rechnung oder so.
Und so richtig nachgewiesen wurde es nie vom Kläger da die auch nur Geld aus der Situation holen wollten. Daraufhin haben sich die Parteien auf eine Zahlung geeinigt die beiden mehr oder weniger "passt".
Das wurde ja schon alles vor Gericht ausgetragen nur kam jetzt seit über 1 1/2 jahren nichts vom Kläger nachdem ein Urteil gefällt wurde, womit beide Parteien Einverstanden waren.