Fahrtkostenerstattung vom Gericht als Kläger?

3 Antworten

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Dass das Gericht keine Fahrtkosten erstattet, weißt Du ja bereits. Die Fahrtkosten sind Kosten des Verfahrens im Sinne von § 91 ZPO.

Auszugsweise:

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis; die für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.

Erstattet werden müssen also nur die Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.

Die Reisekosten einer anwaltlich vertretenen Partei, deren persönliches Erscheinen nicht angeordnet wurde, dürften in der Regel eher nicht notwendig sein.

Muß ich dazu irgendwelche Beweise erbringen?

Ja.

AylaLucky 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 15:36

Danke erstmal für die professionelle Antwort. Habe zwar einen RA aber ich muß bei Gericht erscheinen. Ich wohne nachweislich seit 4 Jahren von Okt. bis März in unserem Haus in Südspanien. Welche Beweise muß ich vorlegen.

jurafragen  14.09.2018, 15:50
@AylaLucky

> Habe zwar einen RA

Und der kann solche Fragen nicht beantworten?

> Welche Beweise muß ich vorlegen.

Die Höhe der Kosten muss nachgewiesen werden (Hin- und Rückflug, ggf. Übernachtungskosten)

AylaLucky 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 17:09
@jurafragen

Danke für die schnelle Antwort. Habe natürlich meinen RA gefragt, wollte aber noch eine zweite Meinung wissen.

AylaLucky 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 17:23
@AylaLucky

Hallo, habe gesehen, dass Du Insolvenzfragen beantworten kannst. Meine Frage ist: Habe 1991 bei einer Gesellschaft monatlich einen festen Betrag einbezahlt. In 2008 hätte ich mein Geld mit Zinsen bekommen. Die Gesellschaft hat jedoch 2007 Insolvenz angemeldet. Ich glaube jedoch nicht, dass ich nach Sachlage mein Geld (war eine hohe Summe) bekomme. Kann ich bei einer Steuererklärung jetzt schon das verlorene Geld gesplittet in Abzug bringen oder muß ich warten, bis die Insolvenz abgeschlossen ist.

> Kann ich bei einer Steuererklärung jetzt schon das verlorene Geld gesplittet in Abzug bringen oder muß ich warten, bis die Insolvenz abgeschlossen ist.

Das hat mir Insolvenzrecht wenig bis nichts zu tun. Das ist Steuerrecht und damit hatte ich das letzte mal 1992 zu tun.

AylaLucky 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 18:44

Ok, trotzdem vielen Dank für Deine Antwort.

Wenn du als Kläger gegen einen Beklagten in einer mündlichen Verhandlung ein Anerkenntnisurteil erzielst, muss der Beklagte zweifelsohne für die entstandenen Kosten aufkommen. Diese Kosten werden dann per Kostenfestsetzungsantrag festgestellt. Das Gericht zahlt deine Fahrtkosten nicht.

AylaLucky 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 14:27

Das beantwortet allerdings nicht meine Frage. Ich weiß, dass die Kosten dem Beklagten dann auferlegt werden. Aber welche? Lese bitte meine Frage nochmal genau, denn nur darum geht es mir.

mondfaenger  14.09.2018, 14:33
@AylaLucky

Du hast nach Fahrtkosten gefragt und genau darauf habe ich geantwortet.

AylaLucky 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 14:40
@mondfaenger

Es ging mir darum, von welchem Ort (DE oder ES) ich die Kosten festsetzen lassen kann. Habe es doch deutlich in meiner Frage geschrieben.

mondfaenger  14.09.2018, 14:46
@AylaLucky

Die Verhandlung findet in DE statt, also werden auch dort die Kosten festgesetzt.

Was die Deutlichkeit deiner Frage angeht, ergibt sich wohl daraus, dass du noch dreimal nachfragen mußt.

AylaLucky 
Beitragsersteller
 14.09.2018, 14:58
@mondfaenger

Woher weißt Du es so genau? Wenn Du es aber nicht genau weißt, dann lass es. Wohne den Winter über im Ausland, was auch beweisbar ist.