Gerichts Termin? Zu weit weg was tun?
Hallo und zwarMein Freund wohnt derzeit bei mir und er hat Gerichtstermin aber das ist über 500 km weit weg ich bekomme Hartz IV und habe eine Tochter und wohne in einer Wohnung die man sowas wie eine Pension nennen kann er kann nicht zu dem Gerichtstermin gehen wir uns das nicht leisten können die Fahrt runter wie sollen wir das jetzt alles machen bitte keine schlechten Bemerkungen
7 Antworten
Da wird weder das Gericht nach fragen noch irgendjeman anders! Wenn der Gerichtsstand nun mal in DER Stadt ist, dann hat auch jeder Geladene dort zu erscheinen.
Mein Rat: Ruf mal im Rathaus Deiner Stadt an und frag dort nach Kostenzusteuerung oder so was in der Art.
Komm wir essen Opa!
Es ist sowas von respektlos, der community diese ohne Punkt und Komma aneinandergereihten Worte vorzusetzen und zu erwarten, dass sich Jeder die Mühe macht, sich die Kombinationen, die sinnvolle Sätze ergeben könnten, selbst zusammenzusuchen.
Eine Antwort bekommst du deswegen nicht von mir.
Heul leiser
Erstmal muss nur dein Freund zu dem Termin und nicht die ganze Familie.
Die Reisekosten werden deinem Freund ersetzt. Wenn er sie nicht auslegen kann, dann soll er sich an das Gericht wenden, damit er einen Vorschuss erhält.
Die Verhandlung ist morgen
Dein Freund hat einen Gerichtstermin, den er wahrnehmen muss, sonst gibt es ein Versäumnisurteil.
Was kümmert dich das und deiner Tochter?
was hat das mit Zusammenhalt zu tun ... wenn man geladen ist, hat man zu erscheinen ...
Du bekommst die Fahrtkosten bei Gericht nach der Verhandlung erstattet
Wollen wir gar nicht gibt es die Möglichkeit nicht irgendwie die Verhandlung hier her verlegen zu lassen ist nur wegen einer Geld Strafe
Was heißt hier wollen wir gar nicht? - Der Gerichtsstand bleibt unverändert und Prozessbeteiligte haben gefälligst bei der Verhandlung zu erscheinen! Andererseits könnt ihr auch gerne unentschuldigt zuhause bleiben - dann wird es eben noch teurer oder die Polizei kommt.
Angeklagte bekommen ohnehin nichts erstattet
Also erstmal heißt es "Beklagte" Naja aber der Gerichtsstand ist vermutlich ein allgemeiner Gerichtsstand, weshalb er sich nach dem Standort des Beklagten richtet - was daher nicht der Fragesteller sein kann. Daraus schließe ich dass der Fragesteller wohl nur die Funktion eines Zeugen hat und nicht der Funktion des Beklagten.
nein - im Strafprozeß heißt es Angeklagter - im Zivilrecht heißt es Kläger und Beklagter ....
und im Strafprozeß richtet sich der Gerichtsstand nach der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und diese wiederum nach der StPO
Ich gehe jetzt nicht davon aus dass es sich um eine Strafrechtssache handelt.. aber gut wenn es so wäre dann hättest du natürlich recht.
Zusammenhalt kennst du sowas ? Anscheinend nicht