muss man während ner langzeittherapie (anstalt) trotzdem zum gerichtstermin als beschuldigter, wenn der in diese zeit fällt?

6 Antworten

Natürlich musst Du zu diesem Gerichtstermin, selbst wenn Du Dich in der Langzeittherapie befindest. Es wird Dich dann die Person, welche für Dich zuständig ist, zu dem Termin begleiten. & wenn Du Dich weigerst, dann wirst Du notfalls von der Polizei in Hand- & Fußfesseln zu dem Termin gebracht.

imperator849 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 07:37

wieso wird mich jemand begleiten?!

Robbie2108  08.08.2018, 07:39
@imperator849

Weil Du nicht grundlos in einer "Anstalt" bist. & in einer Anstalt wird sprichwörtlich jeder Schritt der Patienten überwacht. Zudem wissen die Mitarbeiter sowie der Leiter der Anstalt nicht, ob Du Hintergedanken hast oder ob Du abhauen möchtest. Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser <-- Das ist das Prinzip einer Anstalt.

imperator849 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 07:40
@Robbie2108

das geht keinen von den vögeln was an...

Robbie2108  08.08.2018, 07:41
@imperator849

Das mag sein, aber das interessiert die nicht. Die haben Ihre Vorschriften und Regeln und daran müssen die Mitarbeiter sich halten.

Selbst verständlich, wenn Du nicht erscheinst, wird das "blaue Taxi" kommen und Dich bringen.

Ja, die Gerichtsbarkeit hat höchste Priorität. Es kann allerdings ein Antrag gestellt werden, den Termin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wenn der Vorgeladene außerstande ist, den Termin wahrzunehmen. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Und der Antrag kann natürlich auch abgelehnt werden, dann gilt der ursprünglich festgelegte. Nimmt man ihn nicht wahr, droht ein Ordnungsgeld und/oder die Vorführung durch die Polizei.

Um nicht erscheinen zu müssen brauchst du eine Bescheinigung. Damit du als nicht Prozessfähig gilst.

Ansonsten hast du zu erscheinen, in dem Fall wirst du aber begleitet werden.

Wenn du fernbleibst legt man dir deine Kosten auf Und das nächste Mal tanzt du vor. Außerdem wirkt sich das nicht positiv auf deinen Prozess aus.

Solange Du nicht ärztlicherseits eine entsprechende Bescheinigung vorlegen kannst, dass Du nicht prozessfähig bist - ja, dann wirst Du auch während eines solchen Aufenthaltes vor Gericht erscheinen müssen.

Ich werd da gar nich erst auftauchen weder mit noch ohne begleitung

Und derlei kindisch / dümmliche Reaktionenen bringen Dich sicherlich nicht weiter. Zum einen kann / wird man Dir die durch Dein Nichterscheinen entstandenen Kosten komplett auferlegen und wird Dich dann zum nächsten Termin zwangsvorführen. Dann ! hättest Du garantiert nette freundliche Begleitung , die jedoch ebenso garantiert recht unfreundlich wird wenn Du Dich danebenbenimmst.