Wird eine Übernachtung als Zeuge bezahlt?
Meine Schwester ist als Zeugin in einer Forderungssache (Wert ca. 300 Euro) vorgeladen worden. Das Gericht ist von Ihrem Wohnort ca. 500 km (eine Strecke) entfernt. Die Verhandlung ist auch recht früh um 9 Uhr. Es stellt sich nun die Frage, stehen ihr Übernachtungskosten zu und wenn ja wie hoch? und wird der Anwalt der die Firma hier vertritt und auch 500 km zum Gericht muß, selbst dorthin fahren oder eher untervollmacht erteilen?
6 Antworten
Die notwendigen Kosten werden erstattet. Das scheint mir hier hinsichtlich einer Übernachtung prima vista so zu sein. Sicherheitshalber würde ich bei der Geschäftsstelle des Gerichts anrufen.
Ob der Anwalt selbst am Termin teilnehmen wird, kann er Dir nur selbst sagen. Normalerweise eher nicht, es sei denn, er schätzt den Fall so ein, daß er es lieber selbst macht.
Bei dieser Sache könnten wesentlich höhere Kosten anfallen, was ist denn nur z.B. mit dem Arbeitsausfall oder Kinderbetreuungskosten o.Ä.?? Ist das für diesen Streitwert wirklich notwendig, oder reicht auch eine schriftliche Aussage??
Eine schriftliche Aussage reicht nicht aus. Der Richter hat das persönliche erscheinen angeordnet. Nach meiner Meinung nach, ist das bei so einer geringen Sache in der Tat ein teures Verfahren. Die Kosten dürften den Wert der Sache bei weitem überschreiten.
In diesem Fall wird sicherlich die Übernachtung bezahlt, ist allerdings auch Ansichtssache der Kostenbeamtin. Die Höhe der Forderungssache ist unrelevant dabei. Bei Nichterscheinen kann ein Ordnungsgeld bis zu 1.000,- € verlangt werden. Ob der Anwalt eine Untervollmacht erteilen wird ist dessen Sache. Es kommt vielleicht auch darauf an, ob PKH gewährt wurde, dann ist es im Beschluss klar geregelt. Bitte die Geschäftsstelle anrufen und nachfragen, ist der sicherste Weg.
ich hatte auch mal so einen ähnlichen fall: damals war ich mit der schule in weimar und wurde zeugin einer straftat (auch zieml niedriger betrag!). nach langem hin und her kam die vorladung als zeugin, nach weimar ins gericht. da ich in der nähe von nürnberg wohne, hätte ich dort auch übernachten müssen. meiner vorladung lag ein formular bei, in dem ging es um die fahrtkosten, evtl anfallenden übernachtungskosten und die ausgefallene arbeitszeit.
Ich würde dem Gericht mitteilen dass ich die Fahrt und auch die Übernachtungskosten nicht bezahlen kann und mir einen Vorschuss geben lassen. Bei diesem niedrigen Betrag ist eventuell auch eine Aussage bei der örtlichen Polizei möglich?