Gerichtliches Mahnverfahren Ra. Seiler/Deutsche Telekom AG

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Auf jeden Fall Einspruch/Widerspruch einlegen. Ansonsten ist die Kanzlei Seiler ja bekannt, bist also kein Einzelfall (google mal unter Seiler telekom) Hat ich auch schon, wird wahrscheinlich nix bei gegen dich rauskommen.

Widerspruch gegen dan Mahnbescheid einlegen. Dann wird das Verfahren streitig. Die gegenseite muss dann in einer klageschrift ihren Anspruch begründen.

Du hättest dir damals den vollstreckbaren Titel von Seiler & Co herausgeben lassen müssen.

Könnte es sein, daß Deine Ratenzahlungen am 18.01.07 beendet waren? Ich vermute, die Telekom hat Dir den Vertrag gekündigt, und den Vertrag bis zur vollständigen Begleichung der Außenstände ruhen lassen. Eine evtl. Restlaufzeit des Vertrages mag dann nach Wiederaufleben bis zum 12.03.08 gedauert haben.

In diesem Fall wären alle Forderungen wohl berechtigt.

Ruf den RA einfach an und sage ihm, dass ein fehler vorliegt. Offensichtlich hat man etwas verwechselt, die Kollegen sollen die Papiere und Verträge zu der sache genau prüfen...

Also am besten mal kurz direkt bei dem RA anrufen. Wie ich gehört habe, sollen die teilweise schon recht unseriös arbeiten. Wenn Du Dir sicher bist, das die Forderung unbegründet ist, kannst Du dem Mahnbescheid widersprechen. Das bedeutet dann aber auch, das es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. Die Gegenseite muss dann erstmal beweisen, das die Forderung begründet ist. Falls Du keine Rechtschutzversicherung hast, kommen da halt erstmal Kosten auf Dich zu. Falls Du diese nicht tragen kannst, könntest du evtl. Gerichtskostenbeihilfe beantragen.

Wenn Du die Verhandlung gewinnst, trägt der Antragsteller (Telekom) die Kosten.

Achte dringend darauf, das Du die Fristen nicht versäumst. Wenn Du dem Mahnbescheid nicht widersprichst, bzw die Frist verstreichen lässt, kann die Telekom nen Gerichtsvollzieher zum eintreiben der Ford. beauftragen.

Also erstmal den RA Seiler fragen um was es sich handelt. Dann prüfen. Falls die Ford unbegründet ist, selbst zum RA gehen und widerspruch einlegen. Ein RA kann Dich auch bezüglich der Gerichtskostenbeihilfe beraten.

Gruß