Forderung an Inkasso bezahlt bekomme aber keine Bestätigung
Ich hatte leider eine Forderung offen die an ein Inkassountenehmen abgetreten wurde. Um das nicht weiter in ein gerichtliches Mahnverfahren laufen zu lassen habe ich die Forderung komplett mit Inkassogebühren bezahlt. Ich bat um eine schriftliche Bestätigung und Erledigungsvermerk. Nur kommt nichts zurück und ich höre nichts mehr von denen. Der Ursprungsgläubiger schickt dagegen weiterhin Mahnungen für die gleiche Sache. Also hat das Inkassounternehmen meine Zahlung gar nicht weitergegeben - oder? Ich forderte die Zahlungsbestätigung ein zweites Mal und bekam wieder nichts. Ist das normal?
3 Antworten
Du hättest nicht ans Inkassobüro bezahlen sollen. Deren Phantasiegebühren zu bezahlen macht keinen Sinn.
Ich glaube auch nicht, dass die Forderung abgetreten wurde.
Wird ein Inkassobüro beauftragt so darf es zwar (rechtlich nicht durchsetzbare) Gebühren verlangen muss aber auch spätestens auf Anfrage die Gläubigervollmacht nach § 174 BGB vorlegen.
Ist die Forderung tatsächlich abgetreten worden, so ist das Inkassobüro selbst der neue Gläubiger. Der Alte fällt aus der Kiste komplett raus, es ist nicht mehr seine Forderung. In dem Fall dürfen KEINE Gebühren verlangt werden und auf Anfrage ist die Abtretungserklärung nach § 410 BGB beizufügen.
Werden die Legitimationen nach Aufforderung nicht vorgelegt so ist das Inkassobüro rechtlich nicht befugt diese Forderung zu betreiben. In dem Fall sollte man den Laden beim zuständigen Landgerichtspräsidenten melden oder sogar Strafanzeige wegen Nötigung schicken.
Nur zur Info: Wenn das Inkassobüro die Forderung für einen Gläubiger betreibt, kann es gar nicht das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, da es nicht zur Rechtsvertretung berechtigt ist. Das gerichtliche Mahnverfahren selber ist ein automatisierter Prozess. Kein Richter prüft die Forderung, und man kann mit einem Kreuzchen Widerspruch einlegen und das Verfahren beenden. Dann bliebe dem Gläubiger nur die Zahlungsklage. Bei fragwürdigen Forderungen wird genau dieser Schritt gerne vermieden.
da kann etwas nicht stimmen, denn wenn das ikasso übernimmt ist der ursprungsgläubiger raus aus der nummer und du hast normalerweise nichts mehr mit ihm zu tun.
anders wäre es wenn du eine weitere forderung erfüllen müsstest. gleiche mal ab, ob die forderungen identisch sind (sich auf den selben vorgang beziehen).
ansonsten hast du zu deiner entlastung den einzahlungsbeleg an das inkasso - das schickst du evtl. dem ursprungs gläubiger zu ( in kopie).
Hast du einen Einzahlungsbeleg?Das reicht in der Regel aus!
Reicht aus!
Ich habe über Online Banking überwiesen, also kann mir nur den Kontoauszug ausdrucken lassen