Müssen Inkassogebühren (Sirius Inkasso) bezahlt werden?
Hallo,
heute habe ich einen Brief von Sirius Inkasso bekommen. Indem Forderungen der Deutschen Telekom in Höhe von insgesamt 267,03€ gefordert werden. Es ging um zwei nicht bezahlte Handyrechnungen von August-September 2014. In dem Brief werde ich aufgefordert die Rechnung bis zum 24.01.2015 zu bezahlen.
Ich habe kein Problem damit, die geforderte Rechnung der Telekom von 186,30€ zu bezahlen, allerdings sehe ich nicht ein 70,20€ Geschäftsgebühr + Post- und Telekommunikationspauschale zu bezahlen!
Kann man dagegen etwas machen? Also Sprich nur die Hauptforderung der Telekom zu begleichen ohne die absurden Gebühren von Sirius Inkasso zu bezahlen?
Vielen Dank im voraus :)
8 Antworten
Nun ja, du hast auf die vermutlich vorangegangenen Mahnungen nicht reagiert.
Gezahlt offenbar auch nicht - also schickt man ein Inkassobüro.
Dadurch entstehen Zusatzspesen! Du hättest vorher reagieren müssen, anrufen, schreiben, ansuchen auf Ratenzahlung... Du kannst versuchen, wenn du "gleich" einzahlst, zu verhindern, dass das Inkasso Unternehmen kommt. Jedoch ob deshalb die Spesen erlassen werden ist fraglich bzw. vermutlich nicht möglich.
Dadurch entstehen Zusatzspesen!
Für den Auftraggeber des Inkassobüros (Telekom), sofern der Inkassoladen nicht - wie üblich in der Branche - auf Erfolgsbasis arbeitet. Wenn also dem Gläubiger vom Inkasso nie eine Rechnung zugestellt wurde, mit welchem Grund soll der Fragesteller dann die Kosten zahlen, die nie entstanden sind?
Dadurch entstehen Zusatzspesen!
...Die gegen die Schadensminderungspflicht (§254 BGB) verstoßen.
... Die zudem zu hoch sind, da die erbrachte Tätigkeit bestenfalls mit Schreiben einfacher Art (16,20€) abgerechnet werden darf
Noch mehr Argumente?
Wie wäre es mit §4 RDGEG Absatz 5. Lies dir den mal vollständig (!) durch.
Kurz und bündig: Hauptforderung+Mahnkosten(2,50 Euro pauschal)+Verzugszinsen direkt an die Telekom zahlen, Inkassoladen ignorieren, da zumindest Verstoß gegen §254 BGB. Die Inkassogebühren werden sowieso nicht eingeklagt, da die Richter sie entweder gar nicht anerkennen oder auf ein paar mickrige Euro zusammenstreichen.
wurdest du zuvor von der telekom über die zahlungsversäumnisse informiert?
falls ja, sieht es schlecht aus. eigentlich müssen gläubiger drei mahnungen schreiben aber irgendwie ist unser rechtssystem in der hinsicht korrumpiert worden, sodass das aus mir unbegreiflichen gründen nicht notwendig ist, obwohl es jahrelang übliche praxis und völlig sinnvoll war.
ich weiß, dass es so ist. ich halte es nur für falsch!
reine geldmacherei :O
Du behauptest Dinge, die falsch sind, wie etwa, dass man 3 Mahnungen verschicken müsse. Und du behauptest nun, du wüsstest dass das nicht stimmt, was du behauptest hast? Ich bin verwirrt.
Dann entwirre doch mal den Kram, den du da von dir gibst.
Ja wurde Informiert von der Telekom, allerdings nur in einer "Gesamtmahnung" also Rechnung von Aug. und Sept. War ne "Notsituation" deshalb konnte ich einfach nicht bezahlen...
oklay, dann solltest du die gebühr zahlen. die richtkosten wären bei weitem höher!
Nö, wieso? Selbst der gerichtliche Mahnbescheid ist billiger als das, was das Inkasso hier will.
aber inkasso müsstest du dann trotzdem zahlen.
Nein, nein und nochmals nein!
Ist es möglich, eine Ratenzahlung mit Sirius Inkasso zu vereinbaren? Da ich erst nächste Woche mit meinem neuen Job beginne, kommt das erste Gehalt wohl erst Mitt/Ende Februar...
Das bringt nichts, denn dann haut das Inkasso nochmal über 80€ Gebühren drauf. Dann bist du schon bei 160€ Gebühren...
Kannst du dir das Geld nicht vorübergehend irgendwo leihen? (Vergiss aber nicht einen kleinen Schriftsatz aufzusetzen, dass derjenige was an der Hand hat, der dir das Geld leiht). Zahle lieber einem Kumpel ein paar Euro aus Gefälligkeit oder gib ihm für die Leihe dann im nächsten Monat nach deinem ersten Lohn zwei Bierchen aus.
Hi, 70,20€ Inkassogebühren sind zu hoch. Investiere davon lieber 50€ in ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt; einfach nur die Hauptforderung der Telekom zu begleichen, halte ich nicht für ratsam.
Okay, ich werde mal mit meinem Onkel darüber sprechen, der ist Anwalt...
Danke
Du brauchst keinen Anwalt, vor Erhebung einer Klage. Die Rechtslage ist eindeutig.
Die Telekom ist ein geschäftserfahrenes Unternhemen und braucht bei der Betreibung des Mahnwesens keinerlei externe Dienstleister. Wenn es diese dennoch einschaltet, so ist das nicht dein Problem (§ 254 BGB).
Schwachsinn. Die erste Mahnung ist verzugsbegründend. In manchen Fällen ist eine Mahnung auch obsolet und Verzug tritt automatisch ein.
Lesen bildet:
Ändert nichts an der Schadensminderungspflicht des Gläubigers.
Nachzulesen hier: