2 jahre vom falschen konto abgebucht

13 Antworten

Der Sachverhalt ist unklar. Eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) ist immer nur gültig für einen Kontoinhaber und ein bestimmtes Konto. Entweder, die Bank hat geschlampt und es 2 Jahre lang versäumt, zu prüfen, ob der Inhaber laut Lastschrift deckungsgleich mit dem Inhaber des Kontos war, oder aber die Telekom hat irrtümlich falsche Kontendaten für Dein Fernmeldekonto hinterlegt. Im jedem Fall muss der Betrag inkl. Zinsen zurückerstattet werden (weil keine gültige Einzugsermächtigung vorlag; Haftung wäre zu klären, ob Bank oder ob Telekom), und Du stattdessen vollinhaltlich für die aufgelaufenen Beträge geradestehen (es sind ja auch Deine Telekom-Kosten). Verjährung ist hier nicht eingetreten, also wirst Du dafür geradestehen müssen.

kloepoi 
Beitragsersteller
 27.05.2009, 15:22

meine telefonkosten ist klar-aber gucken die überhaupt von welchem konto das geld die letzten jahre kam und fragen den anderen ob er sein geld wiederhaben will? ich habe meine daten beim vertragsabschluß damals ja richtig angegeben.

FordPrefect  27.05.2009, 15:23
@kloepoi

Die Telekom vielleicht nicht, wohl aber der Kontoinhaber. Und wenn Du es weißt und nichts unternimmst, wäre das Unterschlagung (oder Untreue, je nachdem, in welcher Beziehung Du zu demjenigen stehst, dessen Konto missbrächlich belastet wird).

kloepoi 
Beitragsersteller
 27.05.2009, 15:27
@FordPrefect

gemerkt habe ich es heute beim kontrollieren des neuen vertrages, das die kontonummer nicht stimmt und habe das der telekom dann auch gleich gesagt. wieso sagt der andere dann seit 2 jahren nicht das er der falsche ist?

FordPrefect  27.05.2009, 15:30
@kloepoi

Weil vielleicht die Telekomabbuchungen als normale Leistung nicht weiter geprüft werden? Machen viele Leute, die die Telefonkosten nicht buchhalterisch verwenden müssen/können (als Betriebsausgabe). Auch ältere Senioren werden wohl kaum sehr oft die Gültigkeit von Telefonrechnungen der Telekom anzweifeln, solange die Höhe der eingezogenen Beträge nicht abnorm vom Standard abweicht.

kloepoi 
Beitragsersteller
 27.05.2009, 16:54
@FordPrefect

nun ja, die rechnung kam ja zu mir(online).nur auf der steht die kontonummer nicht mit. der(die) andere hat demzufolge etwas bezahlt ohne eine rechnung zu bekommen.geht da jetzt die telekom den alten sachen nach oder nicht?

FordPrefect  27.05.2009, 17:12
@kloepoi

Nicht zwangsläufig, aber möglich. Aber unabhängig von der Aufdeckung bist Du spätestens jetzt verantwortlich, dem Inhaber des Kontos den Schaden anzuzeigen. Tust Du es nicht, und er/sie erfährt es, hast Du nicht nur die Kosten, sondern ggfs. auch ein Strafverfahren am Hals und wärst vorbestraft.

kloepoi 
Beitragsersteller
 27.05.2009, 18:20
@FordPrefect

okay aber den kenne ich doch nicht. keinen namen keine adresse nicht mal die bank. da stand nur eine mir unbekannte kontonummer.und nun?

FordPrefect  28.05.2009, 08:36
@kloepoi

Dann musst Du den Fehler gegenüber der Telekom und der Bank schriftlich aufzeigen.

ronnyarmin  05.04.2014, 12:07
@kloepoi

Wieso sagst du seit 2 Jahren nicht, dass von deinem Konto nichts abgebucht wurde?

du musst genauer beschreiben. von dem konto eines fremden? oder von einem anderen konto, das aber auch dir gehört?

Man muss immer sehen wer zu wem eine Beziehung hat. Der dem wo das Falsche Konto gehört, hat eine Beziehung zur Telenimm, weil die falsch abgebucht hat. Der kann von der Telenimm fordern das Geld zurückzuzahlen, da es sich augenscheinlich um ein Fehler auf Telenimm-Seite handelt. Damit wäre das Thema für den Falschabgebuchten erledigt. Nun hat die Telekom das Problem, das die Kohle weg ist, Du telefoniert hast, also wird sie von Dir die Zahlung der Rechnung fordern. Ganz leicht nehmen würde ich die Sache nicht, auch wenn der Hauptfehler auf der Telekomseite liegt, denn Du müsstest eigentlich gemerkt haben, das die Telekomiker in den letzten 2 Jahren kein Geld bei Dir abgebucht haben, d. h. Dich trifft hier eine Mitverantwortung in der Sache, also stell Dich nicht allzusehr quer wenn es ans Zahlen geht.

Normalerweise müsstest du die Beträge nachzahlen, wenn sich der Kontoinhaber beschwert hat, da du als Kunde verpflichtet bist, deine Daten richtig anzugeben und aktuell zu halten. Wenn sich der eigentliche Kontoinhaber nicht beschwert hat und das Geld nicht zurückfordert, müsste es der Telekom eigentlich egal sein, da diese das Geld erhalten hat. Aber natürlich müssen die Angaben jetzt aktualisiert werden.

die Telekom hat ja keine offenen Forderungen, aber ggf. kann der Besitzer des anderen Kontos sich an dich halten - aber da ist fraglich, ob das für 2 Jahre rückwirkend geht, normalerweise müsste er ja auch "verpflichtet" sein, seine Kontobewegungen zu prüfen und hätte das dadurch viel früher feststellen müssen...

FordPrefect  27.05.2009, 14:51

Verjährung würde nur nach 3 Jahren und nur nach Feststellen der Forderung greifen. Beides trifft hier nicht zu.