Gerichtliches Mahnverfahren...wie hoch
Ich hab ein Problem und zwar muss ich bis zum 10.4.15 eine Rechnung von 120 begleichen da sonst ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich eingeleitet wird. Diese Frist kann ich nicht einhalten und meine Frage ist um wieviel Euro wird sich diese Rechnung erhöhen? :/
7 Antworten
Ruf beim Gläubiger und vereinbare eine raten Vereinbarung die lassen sich da obner Regel immer drauf ein die genaue Höhe kann dir so Keiner dagennrexhbe mal mit dem doppelten 3 fachen deiner jetzigen Rechnung ..am besten die Rechnung sxjnLlen und anrufen das muss dir auch nicht peinlich sein das haben die täglich auf dem Tisch und Hörer
mal mit dem doppelten 3 fachen deiner jetzigen Rechnung
nene, ein gerichtliches Mahnverfahren ist niemals so teuer
Siehste super klasse freu ich mich für dich und du hast dir weitere schlaflose Nächte und Kosten erspart ..Klasse
Danke euch für die schnelle Hilfe :) Hab jetzt mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart die ich aus gleichen kann.
das scheint ja nur erst mal eine Ankündigug eines gerichtlichen Mahnverfahrens zu sein.
Setz dich umgehend mit dem Inkassobüro oder deinem Gläubiger in Verbindung und mache sofort einen kleine Anzahlung.Und das heute noch!
Dann bittetest du um Aufschub und Verlängerung der Zahlung.
Auf jeden Fall Geld überweisen und da hin faxen wäre meine Idee.Dann kommt auch kein gerichtliches Mahnschreiben in`s Haus geflattert
Um das DOPPELTE wird sich der betrag bestimmt erhöhen.
Warum hast du deine offene Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt?
Kein Geld? Dann kann man sich nichts kaufen.
Klar, er weis jetzt, dass sich der Betrag verdoppeln wird.
Was aber schlichtweg nicht stimmt.
Um das DOPPELTE wird sich der betrag bestimmt erhöhen.
Nö, wieso? Ein Mahnbescheid kostet erstmal nur 32 Euro
Plus Gerichtskosten usw.
Wenn kein Prozess stattfindet, gibt es auch keine Gerichtskosten
Die 32 € sind bereits die Gerichtskosten für den Mahnbescheid. Darüber hinaus gibt es nichts.
Zahl die Flocken ein! Es geht ja nicht mehr um Schreibgebühren und Verzugszinsen,sondern um Anwalts-und Gerichtskosten.120,-wirst von einem Freund,der Bank oder von einem Kurzeinsatz(Agentur für Arbeit-Tagelöhner)sicher bekommen.Du wärst sehr unklug die Frist verstreichen zu lassen,bei diesem! Betrag.Solltest Du in SGB Leistungen sein,kannst anfragen und drauf hoffen den Betrag vorgestreckt zu bekommen .Abwendung einer Notlage! Viel Glück und seh zu das Du zahlst.LG
Wenn Du keine Freunde und Verwandte hast, die Dir mal Geld leihen, solltest Du mit dieser Rechnung noch heute zu einer Schuldnerberatungsstelle. Wenn erstmal ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, kann das sehr teuer werden. Erstens fallen Mahngebühren an und dann noch evtl. die Kosten für den Anwalt des Gläubigers
http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm
Es werden sich doch Leute finden, die Dir mal 50 Euro pumpen? lg Lilo
und dann noch evtl. die Kosten für den Anwalt des Gläubigers
Erst, wenn das ganze in ein streitiges Verfahren übergeht. Aber warum sollte der Fragesteller dem Mahnbescheid ohne Not widersprechen?
Das hilt dem Fragesteller jetzt sicher sehr.