Gerichtliches Mahnverfahren...wie hoch

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ruf beim Gläubiger und vereinbare eine raten Vereinbarung die lassen sich da obner Regel immer drauf ein die genaue Höhe kann dir so Keiner dagennrexhbe mal mit dem doppelten 3 fachen deiner jetzigen Rechnung ..am besten die Rechnung sxjnLlen und anrufen das muss dir auch nicht peinlich sein das haben die täglich auf dem Tisch und Hörer

franneck1989  09.04.2015, 08:40

mal mit dem doppelten 3 fachen deiner jetzigen Rechnung

nene, ein gerichtliches Mahnverfahren ist niemals so teuer

Shoppingmaus  09.04.2015, 18:08

Siehste super klasse freu ich mich für dich und du hast dir weitere schlaflose Nächte und Kosten erspart ..Klasse

seriously12 
Beitragsersteller
 09.04.2015, 16:40

Danke euch für die schnelle Hilfe :) Hab jetzt mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart die ich aus gleichen kann.

das scheint ja nur erst mal eine Ankündigug eines gerichtlichen Mahnverfahrens zu sein.

Setz dich umgehend mit dem Inkassobüro oder deinem Gläubiger in Verbindung und mache sofort einen kleine Anzahlung.Und das heute noch!

Dann bittetest du um Aufschub und Verlängerung der Zahlung.

Auf jeden Fall Geld überweisen und da hin faxen wäre meine Idee.Dann kommt auch kein gerichtliches Mahnschreiben in`s Haus geflattert


Um das DOPPELTE wird sich der betrag bestimmt erhöhen.

Warum hast du deine offene Rechnung  nicht rechtzeitig bezahlt?

Kein Geld? Dann kann man sich nichts kaufen.

AccountNummer9  09.04.2015, 08:06

Das hilt dem Fragesteller jetzt sicher sehr.

Griesuh  09.04.2015, 10:57
@AccountNummer9

Klar, er weis jetzt, dass sich der Betrag verdoppeln wird.

mepeisen  10.04.2015, 10:55
@Griesuh

Was aber schlichtweg nicht stimmt.

franneck1989  09.04.2015, 08:08

Um das DOPPELTE wird sich der betrag bestimmt erhöhen.

Nö, wieso? Ein Mahnbescheid kostet erstmal nur 32 Euro

franneck1989  09.04.2015, 11:50
@Griesuh

Wenn kein Prozess stattfindet, gibt es auch keine Gerichtskosten

mepeisen  10.04.2015, 10:55
@Griesuh

Die 32 € sind bereits die Gerichtskosten für den Mahnbescheid. Darüber hinaus gibt es nichts.

Zahl die Flocken ein! Es geht ja nicht mehr um Schreibgebühren und Verzugszinsen,sondern um Anwalts-und Gerichtskosten.120,-wirst von einem Freund,der Bank oder von einem Kurzeinsatz(Agentur für Arbeit-Tagelöhner)sicher bekommen.Du wärst sehr unklug die Frist verstreichen zu lassen,bei diesem! Betrag.Solltest Du in SGB Leistungen sein,kannst anfragen und drauf hoffen den Betrag vorgestreckt zu bekommen .Abwendung einer Notlage! Viel Glück und seh zu  das Du zahlst.LG

Wenn Du keine Freunde und Verwandte hast, die Dir mal Geld leihen, solltest Du mit dieser Rechnung noch heute zu einer Schuldnerberatungsstelle. Wenn erstmal ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, kann das sehr teuer werden. Erstens fallen Mahngebühren an und dann noch evtl. die Kosten für den Anwalt des Gläubigers

http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm

Es werden sich doch Leute finden, die Dir mal 50 Euro pumpen? lg Lilo

franneck1989  09.04.2015, 08:22

und dann noch evtl. die Kosten für den Anwalt des Gläubigers

Erst, wenn das ganze in ein streitiges Verfahren übergeht. Aber warum sollte der Fragesteller dem Mahnbescheid ohne Not widersprechen?