kann ich widerspruch gegen eine befristeten schwerbehinderung in eine unbefristet einlegen

4 Antworten

ja das das Versorgungsamt. Ich kämpfe grade auch.

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Bei dir liegt es klar auf der Hand, dass dein Auge kaum ersetzt werden kann. Das Versorgungsamt meint die leute seien dumm!!!!

Ich würde auch nix schön reden in dem Widerspruch. Ich habe auch widerspruch gegen meinen Bescheid eingelegt. Die wollten mich von 50 G auf 30 herabstufen. Ich habe MS und stand heute gibt es keine Heilungschancen. Ich habe frei Schnauze den Widerspruch formuliert, vom VDK (diese Mitgliedschaft würde ich dir empfehlen) und vom Neurologen das OK für den Widerspruch bekommen und so weitergereicht ans Amt.

Du musst die verbal auf den kopp kloppen.

guck mal unter www.vdk.de die Mitgliedschaft kostet je nach Region 4 - 5 EURO im Monat. Die helfen immer nach 3 Monate wartezeit. Musst also 3 monate da mitglied sein.

Such nach Foren bezüglich deiner Krankheit. In vielen Foren sind fachkundige Berater, Ärzte, Anwälte, die oft gute Hinweise geben können.

Magica71  12.09.2012, 09:10

Vdk kannst vergessen, hatten wir auch schon versucht, Hilfe zu bekommen, dort wurden wir wie von oben herab behandelt...sowas von arrogant...

riakoni 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 22:39

Hallo Lissi, ich wünsche dir alles Liebe und ganz viel Kraft

riakoni 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 20:36

Lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Der VDK hat mir nicht geholfen, bin seit 2011 Mitglied. Er meinte, ich kann keinen Widerspruch gegen befristete Schwerbeh. einlegen. Ich habe selbst einen Widerspruch eingelegt.

Auf jeden Fall ist ein Widerspruch möglich Du musst doch auf die Widerspruchsmöglichkeit und Frist hingewiesen worden sein.Die Frist beträgt 4 Wochen ab eingang.Wenn Du die Möglichkeit hast dann schalte einen Anwalt für sozialrecht ein bei geringen Einkommen wie Rente mit Grundsicherung oder Hartz 4 kannst du bei deinem Amtsgericht einen Kostenübernahmeschein für eine kostenlose Anwaltsberatung beantragen und auch sofort bekommen.Alle Unterlagen zum Fall sowie Einkommens und Mietlostenbescheide sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate müssen vorgelegt werden.Viel.Erfolg!

riakoni 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 20:28

Lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Den VDK habe ich gefragt, der sagte mir, ich kann kein Widerspruch gegen eine befr. Schwerbeh. einlegen. Ich habe Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass es bei einer Augenentfernung keine Heilungsbewährung geben kann. Das Auge kommt nicht wieder. Nun hoffe ich ,dass ich Recht bekomme

andie61  11.09.2012, 20:37
@riakoni

Es gibt immer ein Widerspruchsrecht,auch bei befristeten Bewilligungen.Ein.Anwalt kann dagegen beim.Sozialgericht Klage einreichen.Sehe mal im Internet nach es gibt besondere Einrichtungen die Svhwerbehinderten helfen,auch gibt es Organisationen die besonders Sehbehinderten helfen ,und ihnen bei solchen Angelegenheiten auch Anwälte vermitteln.Ich hoffe Du hast Erfolg liebe Grüße andie 61

riakoni 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 22:35
@andie61

Lieben Dank Andie, ich habe Widerspruch eingelegt ohne VDK.

Nimm dir einen Anwalt, dann klappt das auch. Lehnen die ab, verklagt der sie sofort und dann fallen sie ganz tief! Bei meiner Frau wurde das Versorgungsamt noch nicht einmal angehört, da sie nach Aktenlage entschieden hatten ohne meine Frau zu untersuchen. Damit war für das Gericht alles klar und der beantragte Behinderungsgrad wurde ohne jede Abstriche genehmigt. Wenn ein Auge weg ist, dann erschließt sich mir eine Heilungsbewährung nicht und dem Gericht sicherlich auch nicht. Übrigens die Kosten im Sozialrecht sind gering und zahlen müssen die dann sowieso.

riakoni 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 20:31

Lieben Dank, für das Auge habe ich 50% bekommen, aber befristet, Habe Widerspruch auf unbefr. eingelegt. Wo kann ich mir ausserhalb des VDK s Recht holen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Der VDK hat es verneint.

Knurri  11.09.2012, 21:42
@riakoni

Bei jedem Anwalt, denn das ist für einen Anwalt eine lächerliche 08/15 Sache, wenn ein Auge fehlt, dann befristet 50% das ist ein Witz, den kein Sozialrichter mitmacht! Nachdem du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist dies ohnehin kein Problem, denn der Anwalt wickelt auch mit dieser sämtliche Dinge ab, da musst du noch nicht einmal vorher die Versicherung kontaktieren.

hab grad bei wikipedia.de die Glidertaxe gefunden.

Dir stehen für ein fehlendes Auge auf jeden Fall GdB 50 zu. (Fals die dich damit auch verkohlt haben sollten)

riakoni 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 20:34

Lieben Dank, ich habe 50% bekommen, aber befristet.!!