Gerade eben erst eingezogen. Schon wieder Rauswurf?

4 Antworten

Wenn das hier aufgelistete auch für Untermietverträge gilt, dann darf dich dein Vermieter nach frühstens 3 Jahren kündigen.

Bis dahin hast du ( bei pflichtgemäßen Verhalten ) Bestandsschutz.

http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung-nach-mietzeit-x/

Ein Vermieter kann gerade nach frischer Mietvertrags Unterzeichnung nicht einfach mal kündigen, wie und wann er lustig ist.

Ich möchte am liebsten sofort wieder aus der WG ausziehen :( 

Kannst Du doch. Nur die Kündigungsfrist mußt Du einhalten.

Deine Vermieterin kann Dir nur aus wichtigem Grund kündigen. Eigenbedarf wegen Gründung einer Familie wäre z. B. einer.

Oder sie macht von ihrem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch. Da muß sie keinen Grund angeben. Kündigungsfrist dann aber 6, statt 3, Monate.

Man kann sich aber auch anders einigen.

Wie ist das mit einer Abschlagszahlung des Vormieters? Die muss ja dann schon von ihr getragen werden oder?

Muss nicht, aber Du könntest versuchen ob man Dir etwas gibt, wenn Du so schnell wie möglich ausziehst.

Ich möchte am liebsten sofort wieder aus der WG ausziehen :(

Ausziehen darf man jederzeit, aber Miete zahlen muss man weiterhin.

Ist zwar für dich blöd, aber damit muss man leben, wenn man eine Mietwohnung bezieht. Wenn die Vermieterin alle Fristen eingehalten hat und ordentlich gekündigt hat, wirst du keine andere Möglichkeit haben als eine neue Wohnung zu suchen und auszuziehen. Da muss man beide Seiten verstehen. Wenn dein Auszug von deiner Seite aus zwingend notwendig gewesen wäre, wären diese Fristen ja auch dir zu gute gekommen. Ist in diesem Fall für dich halt doof gelaufen.. 

anitari  25.01.2016, 10:35

Die Vermieterin muß nicht nur die Kündigungsfrist einhalten. Sie muß auch einen rechtlich zulässigen Grund zur Kündigung haben und angeben. Jedenfalls wenn sie mit der 3monatigen Frist kündigen will.