Gerade eben erst eingezogen. Schon wieder Rauswurf?
Ich wohne seit offiziell Anfang Januar in Untermiete. Unbefristet. Meine Vermieterin hat nun einen Lebenspartner (den sie seit November kennt - Mietvertrag im Oktober abgeschlossen). Nun wird es wohl so sein, dass ich nach gewisser Zeit wieder ausziehen soll, damit sie mit ihren Partner einziehen kann. Eine Frist von mindestens 3 Monaten wird eingehalten. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich doch hier wohnen bleiben kann? Ich komme nicht klar, dass ich, kaum eingezogen schon die Gewissheit habe, wieder ausziehen zu müssen :(
Es wurden extra Möbel für das Zimmer gekauft, die nun auch wieder abgebaut werden müssen.
Wie ist das mit einer Abschlagszahlung des Vormieters? Die muss ja dann schon von ihr getragen werden oder?
Ich möchte am liebsten sofort wieder aus der WG ausziehen :(
4 Antworten
Wenn das hier aufgelistete auch für Untermietverträge gilt, dann darf dich dein Vermieter nach frühstens 3 Jahren kündigen.
Bis dahin hast du ( bei pflichtgemäßen Verhalten ) Bestandsschutz.
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung-nach-mietzeit-x/
Ein Vermieter kann gerade nach frischer Mietvertrags Unterzeichnung nicht einfach mal kündigen, wie und wann er lustig ist.
Ich möchte am liebsten sofort wieder aus der WG ausziehen :(
Kannst Du doch. Nur die Kündigungsfrist mußt Du einhalten.
Deine Vermieterin kann Dir nur aus wichtigem Grund kündigen. Eigenbedarf wegen Gründung einer Familie wäre z. B. einer.
Oder sie macht von ihrem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch. Da muß sie keinen Grund angeben. Kündigungsfrist dann aber 6, statt 3, Monate.
Man kann sich aber auch anders einigen.
Wie ist das mit einer Abschlagszahlung des Vormieters? Die muss ja dann schon von ihr getragen werden oder?
Muss nicht, aber Du könntest versuchen ob man Dir etwas gibt, wenn Du so schnell wie möglich ausziehst.
Ich möchte am liebsten sofort wieder aus der WG ausziehen :(
Ausziehen darf man jederzeit, aber Miete zahlen muss man weiterhin.
Ist zwar für dich blöd, aber damit muss man leben, wenn man eine Mietwohnung bezieht. Wenn die Vermieterin alle Fristen eingehalten hat und ordentlich gekündigt hat, wirst du keine andere Möglichkeit haben als eine neue Wohnung zu suchen und auszuziehen. Da muss man beide Seiten verstehen. Wenn dein Auszug von deiner Seite aus zwingend notwendig gewesen wäre, wären diese Fristen ja auch dir zu gute gekommen. Ist in diesem Fall für dich halt doof gelaufen..
Die Vermieterin muß nicht nur die Kündigungsfrist einhalten. Sie muß auch einen rechtlich zulässigen Grund zur Kündigung haben und angeben. Jedenfalls wenn sie mit der 3monatigen Frist kündigen will.