hauptmieter zieht aus WG aus
Hallo ich bin die hauptmieterin einer 4er-WG. Ich will wegen persönlichen Gründen unerwartet ausziehen, möchte jedoch die mitbewohner (die erst seit 5 monaten bei mir wohnen) nicht rauswerfen. Kann ich Hauptmieterin bleiben für die nächsten 2 Jahre ohne dass meine Untermieter ausziehen müssen? vielen dank im voraus
7 Antworten
Ein pragmatischer Hausbesitzer wird froh sein, wenn er sich nicht um einen Nachmieter kümmern muß und wird den Mietvertrag auf Deine Mitbewohner übertragen. Dabei werden aber auch die Pflichten des Mieters beim Auszug übertragen. Das müßt Ihr erst mal unter Euch regeln und dabei sehen ob Deine Mitbewohner damit einverstanden sind die Wohnung so zurück zu geben wie vom Vermieter gefordert, einschließlich der Räume, die Du bis jetzt bewohnt hast und einschließlich der Kautionsleistung, die nun Deine Mitbewohner zu tragen haben.
So lange Du Deinen Mietvertrag nicht kündigst bleibst Du Hauptmieter.
Ob Du in der Wohnung wohnst oder nicht spielt keine Rolle.
Bedenke aber das Du weiterhin allein dem Vermieter in allen vertraglichen Angelegenheiten dem Vermieter gegenüber verpflichtet bist.
Da würde ich ja lieber erstmal mti den Untermietern sprechen, wer von Ihnen den Vertrag als hauptmieter übernehmen will und wenn das geklärt ist, beim Vermieter anfragen, ob der einer Vertragsänderung zustimmen würde.
Belaste dich doch nicht mit einem Mietvertrag noch 3 lange Jahre, von dem du nicht weißt, was da noch alles für ein Ratenschwanz an Problemen hinterher kommt.
Klar kann man auch als Hauptmieter ausziehen. Das Mietverhältnis bleibt dadurch unberührt. Der Mietvertrag kann nur durch schriftliche Kündigung beendet werden. Das bedeutet auch das die Untermieter rechtzeitig zu kündigen sind. Sind ja noch fast 2 Jahre zeit. Bedenken Sie aber auch das Sie weiterhin bis zum Ende des Vertrages aus dem Mietvertrag verpflichtet bleiben. Nicht nur den Mietzahlungen auch z.b. der Ophutspflicht. An Ihrer Stelle würde ich versuchen eine Mietvertragsänderung mit allen beteiligten Personen also auch mit dem Vermieter zu erreichen.
als hauptmieterin kannst du natürlich ausziehen,bist aber weiterhin verantwortlich und musst dem vermieter deine adresse mitteilen.