Wie formuliere ich die Briefanrede für "Notar Dr. X und Notar Dr. Y"?
Ich möchte ein Bewerbungsschreiben an eine Notariatsgemeinschaft verfassen. Die Bewerbung soll gesandt werden an "Notare Dr. X und Dr. Y". Muss ich in der Anrede die Titel unterbringen und die Promotion, also "Sehr geehrte Herren Notare Dres. X und Y" oder nur "Sehr geehrter Herr Dr. X, sehr geehrter Herr Dr. Y" oder "Sehr geehrter Herr Notar Dr. X, sehr geehrter Herr Notar Dr. Y" oder nur "Sehr geehrter Herr Dr. X, sehr geehrter Herr Dr. Y"? Da nimmt die Anrede zwar die halbe Briefseite ein, aber gerade hier möchte ich natürlich korrekt schreiben. Falls sich jemand wirklich gut auskennt, bitte melden! Vielen Dank schonmal.
Sabine
3 Antworten
Wer keine Ahnung hat, sollte vielleicht einfach mal den Rand halten!
In der "Norm", um es genau zu sagen, der Din Norm 5008 steht sehr wohl, dass juristische Personen mit Titel und der Berufsbezeichnung in der Anrede angesprochen werden!
"Titel, Berufsbezeichnungen usw. (z. B. Professor, Rechtsanwalt ...) werden nach der Anrede Frau bzw. Herrn geschrieben. Diese Bezeichnungen werden ausgeschrieben und entsprechend mit weiblichen Endungen versehen. Hier in dieser Zeile steht der Professorentitel, wenn er ehrenhalber verliehen wurde. Hier bitte nicht abkürzen."
Auch nachzulesen hier: http://www.sekretaria.de/din_5008.prefix-A.html
Notar würde ich in der Anrede weglassen, während der Dokortitel immer zum Namen gehört. Also: Sehr geehrter Herr Dr. X, sehr geehrter Herr Dr. Y.
Viel Erfolg
Genau, die Berufsbezeichnung muss in der Anrede nicht aufgeführt werden, während der Titel ein Teil des Namens ist.
Notar wird weggelassen, so steht es in der norm. also:
Sehr geehrter Herr Dr. x
Sehr geehrte Frau Dr. x
LG
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke auch, dass es so, wie Du es empfiehlst, am besten ist. Die Notare schreibe ich ja im Adressfeld aus - das soll den Herren genügen.
Merci