Wie formuliere ich die Briefanrede für "Notar Dr. X und Notar Dr. Y"?

3 Antworten

Wer keine Ahnung hat, sollte vielleicht einfach mal den Rand halten!

In der "Norm", um es genau zu sagen, der Din Norm 5008 steht sehr wohl, dass juristische Personen mit Titel und der Berufsbezeichnung in der Anrede angesprochen werden!

"Titel, Berufsbezeichnungen usw. (z. B. Professor, Rechtsanwalt ...) werden nach der Anrede Frau bzw. Herrn geschrieben. Diese Bezeichnungen werden ausgeschrieben und entsprechend mit weiblichen Endungen versehen. Hier in dieser Zeile steht der Professorentitel, wenn er ehrenhalber verliehen wurde. Hier bitte nicht abkürzen."

Auch nachzulesen hier: http://www.sekretaria.de/din_5008.prefix-A.html

Notar würde ich in der Anrede weglassen, während der Dokortitel immer zum Namen gehört. Also: Sehr geehrter Herr Dr. X, sehr geehrter Herr Dr. Y.

Viel Erfolg

wunschpunsch 
Beitragsersteller
 17.04.2011, 19:56

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke auch, dass es so, wie Du es empfiehlst, am besten ist. Die Notare schreibe ich ja im Adressfeld aus - das soll den Herren genügen.

Merci

blondie1705  17.04.2011, 19:57
@wunschpunsch

Genau, die Berufsbezeichnung muss in der Anrede nicht aufgeführt werden, während der Titel ein Teil des Namens ist.

Notar wird weggelassen, so steht es in der norm. also:

Sehr geehrter Herr Dr. x

Sehr geehrte Frau Dr. x

 

LG