alternativen zu Personalausweis?

11 Antworten

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gibt es leider keine. schliesslich bist du personal, und welches personal kann diesen status schon so ohne weiteres ändern ?

PatrickLassan  01.02.2013, 19:40

Wenig hilfreicher Stuss, Der Ausweis heißt deshalb so, weil in ihm die Personalien des Inhabers stehen. Mit dem Personal einer Firma hat das nichts zu tun.

Die einzige Alternative wäre, auszuwandern und Staatsbürger eines anderen Landes zu werden. Konsequenter Weise darfst Du dann aber auch nicht die Positiven Seiten unseres Staates in Anspruch nehmen z. B. die Sozialleistungen.

bergbursche 
Beitragsersteller
 06.10.2010, 12:42

Lach, ich denke ich kann darauf verzichten auf diese Ausbeutung und möchte nicht länger Mitglid in dem Club BRD sein der auf Ausbeutung ausgerichtet ist und als GmbH in Frankfurt als Finanzargentur eingetragen ist. Bin kein "Personal" dieses Clubs

pumi001  06.10.2010, 12:45
@bergbursche

hast ne nette seite ausgegraben, wa ?! ich kenn die auch... xD

PatrickLassan  01.02.2013, 19:42
@bergbursche

möchte nicht länger Mitglid in dem Club BRD sein der auf Ausbeutung ausgerichtet ist und als GmbH in Frankfurt als Finanzargentur eingetragen ist.

Die Finanzagentur ist ein Firma im Besitz der Bundesrepublik, die Aufgabe für das Bundesfinanzministerium erledigt. Übrigens: Auch eine GmbH ist kein Club.

) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; Quelle(n): §1 PersAuswG

Wiki

Dann gibt es nur noch den Reisepass. Ich habe nur einen Reisepass, da ich jedes Jahr verreise. Etwas braucht man um sich auszuweisen. Führerschein etc. reicht nicht.

Hallo,

statt des Personalausweises kannst du aucheinen Reisepass besitzen. Dann musst du keinen Personalausweis mehr haben

§ 1 Abs 1 PersAuswG

"...sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können..."

mfG Dabbel

bergbursche 
Beitragsersteller
 06.10.2010, 12:53

Danke. bräuchte am besten einen Weltenbürgerpass.