Beamter als Gesellschafter einer GmbH?
Guten Tag,
Ist es möglich/ rechtlich korrekt, als Beamter in eine GmbH als Gesellschafter einzusteigen ?
Es würde KEINE Geschäftsführung übernommen, sondern nur Anteile.
Kennt sich da jemand aus ?
3 Stimmen
2 Antworten
Ja, ist erlaubt
Es kommt auf den Einzelfall an.
Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit anzeige- und genehmigungspflichtig (vgl. §40 BeamtStG) Wann eine solche Genehmigung erteilt werden kann ist auch in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt (z.B. Art. 81-85 BayBG für Bayern)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ich würde sicherheitshalber den Dienstherren fragen. GmbH Beteiligung geht dann doch über reine Vermögensverwaltung hinaus. Üblicherweise werden Nebentätigkeiten bis 8 h/Woche genehmigt.