Gehalt bis zum 15. des Folgemonats rechtlich korrekt?
Muss die Vergütung nicht bis zum Ende des laufenden Kalendermonats erfolgen?
16 Antworten
Das kommt darauf an, zu welchem Termin die Zahlung vereinbart ist. Es gibt Regelungen die vom 15. zum 15. laufen.
mein mann arbeitet bei der stadt da ist es völlig normal mitte des monats das gehalt zu bekommen
Das ist rechtlich korrekt! Ich bin Landesbedienstete beim Land Tirol und beziehe das Gehalt auch erst am 15. eines Monats!
Wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde, dann ist es auch ok. Nach der Rechtslage ist der Arbeitnehmer grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet ("erst die Arbeit, dann das Geld").
Wird ein leistungsabhängiger Lohn gezahlt (z.B. nach Stunden oder ein Akkordlohn), dann ist eine solche Frist recht üblich - es muss ja zunächst ausgewertet und ausgerechnet werden, wie viel ausgezahlt wird.
Bei Angestellten mit festem Gehalt ist es eher unüblich, hier wird meistens sofort am Ende des jeweiligen Monats oder innerhalb der ersten Tage der Folgemonats gezahlt.
Ist diese Frist zu lang (wobei dies für den 15. des Folgemonats meines Erachtens nicht gilt), gibt es nach aktueller Rechtssprechung einen Anspruch auf Abschlagszahlungen.
Das ist gerade bei Löhnen üblich, da der Monat erst mal zuende sein muss bevor Abrechnungen gemacht werden können. Bei uns heißt es immer "bis zum 5. Werktag des Folgemonats" und das ist dann auch immer so. Meist was früher drauf, aber die brauchen halt bissle zum abrechnen und überweisen. Beim Bekannten wiederum gibts am letzten des Monats nen Abschlag und der Rest am 15.