Ein Kollege hat einen Gartenwasserzähler; er will nun einen Schlauch in den Keller legen um damit dann die Waschmaschine zu betreiben, Rechtlich korrekt?
4 Antworten
Das ist nicht korrekt, da die Abgabe für das Abwasser umgangen wird. Der Gartenwasserzähler ist deshalb eingebaut, damit er die Wassermenge, die er im Garten nutzt und die dort versickert, nicht als Abwassermenge bezahlen muß. Denn Die Abwasserabgabe wird nach dem verbrauchten Trinkwasser berechnet. Sollte das von den Wasserwerken bemerkt werden dann wird es teuer für ihn! Die paar Cent, die er damit sparen kann, sind das Risiko als Dieb vorbestraft zu werden wirklich nicht wert!
Nein, weil das Gartenwasser nicht in die Kanalisation geleitet wird.
Er bezahlt also nur das Wasser, nicht aber das Abwasser der Waschmaschine.
Somit Verdacht des Betruges. MfG
zu wenig Info. Was soll korrekt sein? Korrekte Abrechnung für Mieter? Wird Abwasser dafür bezahlt, oder ist das als Gartenwasser befreit davon? ...
Er sollte doch einmal in die Wassersatzung der Gemeinde schauen. Mir ist keine Gemeinde bekannt wo die Wassermenge des Gartens von der Abwassergebühr befreit ist. Aber auch technisch geht es nicht, denn der Wasserverbrauch wird am verplombten Hauszähler abgelesen und durch diesen Zähler läuft der gesamte Verbrauch.
Bei uns ginge das mit eigenem Zisternenwasser. Man gibt der Gemeinde an, was man damit vorhat (in meinem Fall den Garten bewässern). Und außerdem was der Überlauf der Zisterne macht (ins Abwassernetz oder per Versickerung entwässern). Wenn man nun das Zisternenwasser als Brauchwasser nutzt, und damit per Abfluss entsorgt, jedoch nicht zählt und als Abwasser meldet, dann wäre das ein Verstoß.
Er bezahlt ja auch das Gartenwasser – was er damit macht, ist seine Sache.
Nee ist eigenheim. Abwasser bezahlt er für das Wasser was durch den Gartenhahn läuft nicht. Das ist ja seine Idee. Meiner meinung nach klarer Betrug.