Hilfe! Schuldenanerkenntnis! ich bin vezweifelt..

8 Antworten

würde auch eher sagen, in solchen sachen, gehe zu fachleuten (schulnderberater und rechtsanwalt). die können dir dort besser helfen.

NIEMALS ein notarielles Schuldanerkenntnis unterzeichnen. Die Vorteile hat nur der Gläubiger und du wirst dadurch unter Umständen Gebühren akzeptieren und der Zwangsvollstreckung werden keine Steine mehr in den Weg gelegt.

Ich würde als Gläubiger diesen Weg gehen, wenn ich der Meinung wäre, dass meine Forderung gerichtlich keinen Bestand hat bzw. es im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung eventuell zu Problemen kommen könnte...

==> Ich würde nicht unterschreiben. Zur Not soll der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, was für dich aber alles Warscheinlichkeit nach besser ist als ein notarielles Schuldanerkenntnis.

Elena012 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 20:26

Danke für deine Antwort PGinkasso Ich weiß, dass es nicht schön ist. Und der Gläubiger weiß auch, dass es bei mir nichts zu holen gibt. Daher glaube ich nicht, dass er sofort pfänden kann, wenn dann wäre es doch dumm für ihn. Meine Frage ist: Sollte ich so etwas unterschreiben oder doch den Weg des Mahnverfahrens nehmen? Steht das später oder gleich nach Unterschrift in meiner SCHUFA/ Führungszeugnis? Auch wenn ich alles abbezahlt habe? Entstehen weitete Kosten/ Zinsen? Gibt es die Möglichkeit nach Erfüllung der Forderung diese Schuldenanerkenntnis beim Notar löschen zu lassen? Könnte man anhand der Schuldenanerkenntnis nach 20 Jahren beispielweise nochmal fordern? Sollte ich mir beim Arbeitgeber nach jeder erfüllten Rate eine Art Bestätigung/ Erhalt unterzeichnen lassen. Damit genau das nicht passiert? ISt diese Schuldenanerkenntnis ein Freifahrtschein für meine Chefin jederzeit zu pfänden? Habe ich damit eine Art Privat Insolvenz ausgelöst?

PGInkasso  22.10.2012, 20:50
@Elena012

Das Führungszeugnis hat mir zivilrechtlichen Forderung rein gar nichts zu tun. Eine SCHUFA Meldung kann durch aus erfolgen, sofern der Gläubiger oder dessen Vertreter SCHUFA-Vertragspartner ist.

Ich würde den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens gehen. Die daraus resultierenden Kosten werden dir zwar berechnet, aber da bei dir aktuell nichts zu holen ist, kann der Gläubiger dir sowieso nichts. Bitte beachte jedoch, dass der Gläubiger sodann Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung stellen wird. Hierbei müssen unter anderem Bankverbindungen, Vermieter usw. angegeben werden, was wiederum zu Vermieterpfändung, Kontenpfändung etc. führen könnte.

Sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung musst du i. d. R. tragen! Aus dem vorhandenen Titel kann der Gläubiger 30 Jahre ohne Ankündigung vollstrecken.

Sofern du Teilzahlungen leistest, benötigst du keine Eingangsbestätigung des Gläubigers. Behalte aber unbedingt die Überweisungsbelege in einem gesonderten Ordner und sorge dafür, dass dieser nicht verloren geht!!!

Hallo Elena012, **NICHT UNTERSCHREIBEN. ** Wenn Deine Chefin einen Geldanspruch an Dich hat dann soll sie diesen schriftlich fixieren und dir zur Prüfung übergeben. Da ich glaube das Du noch recht jung und unerfahren bist und wahrscheinlich auch nicht so viel verdienst wird bei dir eh nicht viel zu holen sein. Genau das weis Deine Chefin und will sich für die Zukunft absichern. Du kannst ja auch mal mehr verdienen oder erben usw...Jedem Menschen steht ein sog. Selbstbehalt zu. Der liegt grob gesagt bei ca. 1000€ pro Monat und erhöht sich mit Zahl der Kinder. Nur wenn Du mehr verdienst kann man dir das wegpfänden. Also lehn dich zurück, und vereinbare z.B. 20€ Monatsraten. Damit erklärst Du dich zahlungswillig und dir kann erst mal keiner...Wenn Du noch Fragen hast schreib eine PN. Liebe Grüße, Peter

Elena012 
Beitragsersteller
 23.10.2012, 00:28

Vielen Dank Peter Nun ja, ist es denn möglich in dieser Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwefung eine Ratenvereinbarung zu vereinbaren? So das keiner auf die Idee kommt sofort zu pfänden?

Miene Chefin zwingt mich fast schon dazu. Und sie hat mir gesagt, dass bis zum nächsten Bilanzjahr keiner etwas von mir verlangen wird und wir dann erst über eine Ratenzahlungsvereinbarung reden müssen.

paulfritzpeter  23.10.2012, 19:53
@Elena012

Hallo Elena012, zwingen kann dich Deine Chefin nicht. Du alleine legst fest was Du unterschreibst. Ein Schuldanerkenntniss sollte nicht dazu gehören. Du wirst eh mit Deiner Chefin im Bösen auseinandergehen. Also kann es dir doch erst einmal so ziemlich egal sein. Ihre Forderungen muss Sie schriftlich an dich stellen. Du kannst ihr auf freiwilliger Basis eine geringe Monatsrate anbieten. Etwa 20€. Aber unterschreibe keinen Ratenvertrag das ist fast genau so schlimm. Wenn ihr das zu wenig ist soll sie doch pfänden lassen. Eine Pfändung geht ja dann ins Leere. Es wäre mal hilfreich zu wissen wie viel und vor allem warum Deine Chefin von dir Geld will. Grüße

Unterschreibe nie ein Schuldanerkenntnis! Warte das Mahnverfahren ab, da kannst Du wenigstens noch gegen widersprechen! Ansonsten , wenn Du das unterschreibst, bist Du verloren!

Elena012 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 01:11

Vielen Dank für deine Antwort. Aber was heißt: Du bist verloren!..? Also wenn man die Forderung beglichen hat ist man doch fertig mit der Sache oder hat das Konsequenzen für später?

kevin1905  22.10.2012, 08:28
@Elena012

Wenn du das Schuldanerkenntnis unterschreibst nimmst du eventuelle Gebühren in Kauf und hast wenn du mit einer Zahlung in Rückstand gerätst möglicherweise die Zwangsvollstreckung am Hals. Du bindest dich an eine für dich extrem nachteilige Vereinbarung.

Wenn jemand auf Teufel komm raus seine Forderung nicht vor Gericht geklärt haben will kann man meist davon ausgehen, dass diese nicht komplett haltbar ist.

Warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid und lege Widerspruch ein, wenn du der Meinung bist die Forderung sei unberechtigt. Dann bleibt dem Gegenüber nur noch die Klage.

So was solltest du auf keinen Fall unterschreiben ohne vorher einen Fachanwalt hinzugezogen zu haben.

Hol dir beim Amtsgericht einen Beatungshilfeschein, wenn du keinen Arbeitsrechtsschutz hast.

Elena012 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 01:08

Danke für di schnelle Antwort Kevin. Aber was ist ein Beratungshilfeschein? und wie komme ich genau an so etwas ran?

kevin1905  22.10.2012, 01:45
@Elena012

Amtsgericht in deinem Bezirk.

Den gibt es, wenn kein Geld (oder RS-Versicherung) vorhanden ist um anwaltlische Hilfe in Anspruch zu nehmen, du musst deine Bedürftigkeit nachweisen, kriegst einen Schein und kannst eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen.

Alles am besten morgen früh direkt tun.