Löschungsbewilligung/Pfandfreigabe?

6 Antworten

Es handelt sich wahrscheinlich um ein Raumordnungsverfahren. Dabei werden alle aus bestehenden Flurstücken herausgemessene Teilflächen , als auch die Restflächen mit neuen Nummern versehen. Außerdem ist der Sinn dieser Sache eine Bereinigung aller bestehenden Grundstücksangelegenheiten ( Wegerecht ) . Wenn Du Wert auf diese Grunddienstbarkeit legst sollte Wiederspruch eingelegt werden. Das verschafft Dir mehr Zeit ! Zudem solltest Du zum Grundbuchamt gehen und Aufklärung erfragen. Zumindest was dieses Wegerecht betrifft. Abgesehen von diesem eingetragenen Wegerecht , besteht ein Gewohnheitsrecht zum Betreten des fremden Grundstücks um deinen Garten erreichen zu können ! Das bedeutet im Ernstfall aber auchdas dieses Gewohnheitsrecht eingeklagt werden muß ! Die eingetragene Grunddienstbarkeit ist also die bessere Variante ! ;-)

Mimosa  10.02.2012, 10:07

Auf alle Fälle zunächst nichts unterschreiben! Erst fachlichen Rat einholen, bis Du es verstanden hast. Frage ruhig solange nach bis Du es verstanden hast! Eigene Erfahrung, man kommt sich doof oder pingelig vor und läßt Fragen oder Formulierungen im Raum stehen... - aber später, wenn Nachteile entstanden sind ärgert man sich ewig darüber! Wenn Dein Bauchgefühl nicht ok ist bei einem Termin, höre darauf. Schlaf nochmal drüber oder stell nochmal eine konkrete Frage hier ein oder gehe zu einer anderen Beratung, aber unterschreibe nichts, wenn Du Dir nicht sicher bist!

Falls Du mit Deiner Vermutung Recht hast, dass die Nutzung des Weges wegfallen könnte, ist es um so wichtiger, dass alles genau geklärt wird.

Solche Fälle kann man dann im Fernsehen in diesen Nachbarstreitsendungen bestaunen.

Zur Grunddienstbarkeit:

http://www.nachbarrecht-ratgeber.de/nachbarrecht/betreten_grundstueck/index_04.html

Unterschreibe NICHTS, bevor Du Dich nicht mit einem eigenen Anwalt beraten hast. Das ist mein DRINGENDER Rat.
hailiejadexoxo 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 21:24

Das Ding ist: da ist keine Frist drin. Theoretisch könnte ich auch nichts tun?

Normalerweise ist ein Notar im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt verpflichtet, beide Seiten gewissenhaft zu vertreten, so dass bei einem Vertrag keiner Seite ein Nachteil entsteht, bzw. über eventuelle Nachteile beide Vertragspartner ausführlich aufzuklären. Was immer Ihr da notariell unterschreiben sollt, muss eine Form von Vertrag sein. Irgendwer muss diese Löschung/Pfandfreigabe beantragt haben.

Wie auch immer: Fragt den Notar, macht erforderlichenfalls einen Termin bei ihm und lasst Euch alle Fragen von ihm beantworten. Er will etwas von Euch und ist deshalb dazu verpflichtet und darf dafür von Euch auch kein Geld nehmen.

Du wirst in einem anderen Grundbuch ein Recht eingetragen haben. Das wirst wohl nicht du beantragt haben, sonst wüsstest du es wohl noch.

Frage den Notar, um welches Grunddienstbarkeit es sich handelt. Oder ist das in dem Schreiben vermerkt?

Im Allgemeinen bedeutet es, dass du ein Recht auf irgendetwas aufgibist.

Oder ist etwas in deinem Grundbuch vermerkt? Schau mal nach!

Dann frage ich mich aber, wer die Löschung vorantreibt und warum.

Kannst du mir die Fragen beantworten?

hailiejadexoxo 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 21:27

Grunddienstbarkeit ist quasi unser Wegerecht, das wir nun abtreten sollen?

Keine Ahnung - wozu ist denn die Löschung überhaupt gut? Googlen kann ich zwar aber verstehen tu ich trotzdem nix!

Wir sind insgesamt 5 hintereinanderliegende Gärten die das Gleiche bekommen haben.

ToffeCaramel  09.02.2012, 21:33
@hailiejadexoxo

Wer ist der Wegeinhaber, als wessen Grundstück betretet ihrß

Kann da gebaut werden? Oder der Weg verkauft werden?

ToffeCaramel  09.02.2012, 21:35
@ToffeCaramel

So, ich kann dir nur empfehlen, dein Problem mal hier einzustellen.

http://forum.jurathek.de/

Schreibe deinen Text dann aber verständlicher, am Besten du schreibst den Text des Notarschreibens ohne Klarnamen ab. In dem Forum sind wirkliche Spezis unterwegs. Hier trifft man zwar auch welche an, aber die finden leider nicht jede Frage.

Probiere es einfach mal

hailiejadexoxo 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 21:39
@ToffeCaramel

2x nein. Weg ist etwa 2- 2,50m breit. Passt ein Transporter durch mit ein bisschen Luft.

Wegeinhaber ist eine Privatperson - verstehe ich es richtig, dass diese Person nicht mehr will, dass wir den Weg betreten? Wenn dem so ist kommen wir aber nicht mehr auf unser grundstück?

verständlicher schreiben? würder ich gerne, aber ich weiß nicht worum es genau geht ehrlich gesagt!

ToffeCaramel  09.02.2012, 21:43
@hailiejadexoxo

Deswegen meinte ich, dass du in der Jurathek mal den Text des Briefes einstellst. Achtung, scans sind da verboten! Du musst es schon abtippen.

Ansonsten schreibe einfach so wie hier, dass du seit 10 Jahren den Garten besitzt, jetzt das folgende Schreiben bekommen hast und nicht weißt, was das bedeutet.

Ergänze dann noch, dass es sich um einen 2-2,5 Meter breiten Weg handelt, der in Privatbesitz ist.

ToffeCaramel  09.02.2012, 21:47
@ToffeCaramel

Eine Grunddienstbarkeit ist wirklich ein Recht, das eben im Grundbuch verbrieft ist. Deswegen verstehe ich es so auch nicht so ganz, dass es heißt, das Recht bleibt bestehen. Deshalb ist es wichtig, den ganzen Text des Briefes zu kennen.

Da du dich nicht damit auskennst, hast du es vielleicht etwas falsch widergegeben und ich kenne mich auch nicht genug aus, um es zu verstehen grins

Aber in dem Forum sind echt tolle Leute, manchmal etwas patzig, aber sehr kompetent!

ToffeCaramel  09.02.2012, 21:52
@ToffeCaramel

Auch deine Widerspruchfrage kannst du da einstellen, da musst du aber genau schreiben, worum es geht.

hailiejadexoxo 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 21:57
@ToffeCaramel

ah cool ok vielen dank dir!

mikewolf  09.02.2012, 22:41
@hailiejadexoxo

@ Toffe ich bin ja auch ein Mensch der § oft als bömische Dörfer betrachtet und nix versteht.

Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, will der Wegeinhaber ( Eigentümer ) das der jeweilige Gründstücksinhaber des angrenzenden Grundstückes seine Grenze um ein paarcm verrückt und damit einen Anteil des Weges erhält um sich dort mit einschreiben zu lassen. Die Lösung der Frage und was nun genau gefordert wird interessiert mich nun auch..

@ Toffe bitte halte mich mal per PN am laufenden.

Danke sagt Wolf