Kann man eine Kaufvertrag der schon erstellt wurde von einem Notar im Nachhinein ändern lassen?

6 Antworten

Ein bereits notariell beurkundeter Kaufvertrag kann nur im Einverständnis ALLER Vertragsparteien geändert werden. Der Notar kann von sich aus keine Änderung vornehmen.

Einen Vertrag können immer nur die beiden Partner im Einvernehmen ändern lassen.

Normalerweise bekommt der Notar den Vertragsentwurf erst zu sehen, wenn sich Käufer und Verkäufer so weit geeinigt haben. Der Notar BEURKUNDET diesen Vertrag dann lediglich. Mit den ausgehandelten Konditionen hat er nichts zu tun.

Samuilan 
Beitragsersteller
 11.08.2020, 11:04

Sie kennen sich anscheinend sehr gut aus mit der Rechtslage . Bin aus Österreich . Es wurde eine mündliche Vereinbarung getroffen von einem Verkauf meines Acker Grundstücks von einem Preis von 20.000€ und das der Käufer meine anfallenden Kosten übernimmt . Hab zwar am Anfang eingewilligt das mir der Käufer 15.000€ über das Treuhandkonto überweist und die restlichen gibt er mir so auf die Hand . Was ich aber im Nachhinein nicht machen möchte da es doch denke ich inoffiziell ist und illegal und somit auch strafbar ist wenn das Finanzamt davon erfährt . Ein Kaufvertrag wurde erstellt , sollte ich nehme ich mal an auch drin stehen das der Käufer meine anfallenden Kosten übernimmt ?? Und ich im Nachhinein nicht zustimme wenn der Preis von 15.000€ am Kaufvertrag aufweist müssen beide Vertragspartner zustimmen wegen der Änderung der Summe ? Das heißt ich kann es ablehnen und der mündliche Vereinbarung ist damit auch hinfällig ? Damit kann der Käufer auch nicht klagen gehen ? Danke im Voraus 🙏

DerHans  11.08.2020, 11:51
@Samuilan

Grundstücksgeschäfte bedürfen der notariellen Beurkundung. Mündliche Nebenabreden, die nicht im Notarvertrag auftauchen, sind nichtig. Erst wenn das GESAMTE Geschäft notariell beurkundet ist, gilt der Vertrag.

Ändern lassen kann man den schon.

Es ist nur völlig wirkungslos, sofern der Vertragspartner nicht zustimmt.

Änderungen sind immer von beiden Vertragspartnern vorzunehmen.

Solange der noch nicht beurkundet ist, kann das jederzeit abgeändert werden. Nach der Beurkundung ist das nur durch meist notariell zu beurkundenden Nachtrag möglich.

Samuilan 
Beitragsersteller
 11.08.2020, 11:36

Ja aber nur mit der Einwilligung von beiden Vertragspartnern ist eine Änderung möglich auch wenn er nicht beurkundet wurde ??

Ronox  11.08.2020, 12:58
@Samuilan

Wenn er noch nicht beurkundet wurde, kann der Auftraggeber den Notar anweisen den Entwurf zu fertigen, wie er will. Der Vertragspartner muss ihn ja nicht unterzeichnen, wenn er nicht einverstanden ist.

Soweit der Vertrag noch nicht unterzeichnet ist, können jederzeit Änderungswünsche vorgebracht und eingefügt werden.

Samuilan 
Beitragsersteller
 11.08.2020, 10:39

Ja aber „nur“ von beiden Vertragspartnern mit der Zustimmung ? Der Käufer oder Verkäufer kann es alleine nicht entscheiden oder ?