Genau 1,1 Promille im Blut was nun?
Hey Leute, habe den Fehler meines Lebens gemacht der mich dazu gebracht hat das mit Alk komplett zu lassen. Jedoch kein Unfall gebaut. Stinknormale Kontrolle. Heute nachgefragt und erfahren dass es genau 1,1 Promille waren. Es ist das erste mal das mir sowas passiert. Ich lebe in Baden-Württemberg. Kann mir jemand sagen was erfahrungsgemäß auf mich zukommen kann. Bitte keinen Link zum Bußgeldkatalog! Lohnt es sich einen Anwalt beizustellen? Danke schonmal im Voraus.
6 Antworten
Du wirst ein Fahrverbot bekommen und eine Geldbusse. Die Blutprobe war eindeutig, da wird dir ein Anwalt auch nicht helfen können.
Nein, kein Fahrverbot.
Der Führerschein wird eingezogen und kann erst nach Ablauf der Sperrfrist neu erteilt werden. Dazu ist in BaWü eine erfolgreiche MPU ab 1,1 o/oo erforderlich.
Hier steht was zu den Konsequenzen und auch Tipps zum Anwalt:
http://www.anwalt-verkehrsrecht-berlin.com/html/ab_1_1_promille.html
Mhh. Verstehe die Frage. Bis 1.1 Promille Bußgeld. Auf der anderen Seite ab 1.1 Promille Straftat. Im Gesetz steht ja nicht 1.09 oder so. Wenn du beim ADAC bist geben die dir kostenlos eine Rechtsauskunft. Du wirst nicht der erste sein, der genau auf der Schwelle lag. Mit Bluttest kann auf das Zehntel oder Hundertstel genau bestimmt werden. Soviel zum guten Ratschlag. Nun das Andere. Muss ich einfach sagen. Wer sich nach dem Genuß von Alkohol hinter das Steuer setzt handelt verantwortungslos. Ich will jetzt nicht auf dich losgehen. Aber um 1.1 Promille zu erreichen muss man schon ordentlich gebechert haben. Bei einem durchschnittlichen Erwachsenen sind das ca. 4 x 0.5 Liter Bier. Wenn du dich dann noch fahrtauglich fühlst hast du entweder eine völlig falsche Selbstwahrnehmung. Oder du bist solche Trinkmengen gewohnt. Und das wiederum würde ein ganz anderes Problem aufwerfen. Denk mal drüber nach. Wie gesagt. Es steht mir nicht zu über dein Verhalten zu urteilen. Und viele die jetzt schimpfen haben ähnliches schon gemacht. Als ich den FS. gemacht habe galt noch die 1.3 Promille Grenze. Einmal wurde ich ohne weitere Folgen mit 1.27 Promille aufgehalten. Schlimm wenn ich heute daran denke. Und auch von meiner Seite aus völlig verantwortungslos. Heute setze ich mich nicht mal mehr nach dem Genuss von 1 Bier ins Auto. Nicht etwa weil ich irgendwann mal den FS verloren hätte. Ich merke einfach das ich dann bestimmten Situationen im Straßenverkehr nicht mehr gewachsen währe.
auch ein Anwalt kann das Ergebnis nicht schöner reden, den zahlst noch obendrauf selber. Ab 1,1 Promille ne Straftat
Ja, weil auch ein Anwalt an den Werten nichts ändern kann. Der Führerschein ist weg und bleibt weg. Maximal die Höhe der Strafe wäre verhandelbar, mehr auch nicht.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier immer einige User denken, ein Rechtsanwalt kann ich jeden Fall den Schaden begrenzen.
Die Strafe für ein Massendelikt wie die Trunkenheit im Straßenverkehr ist fast immer gleich. Welches Strafmaß zu erwarten ist hat Franticek bereits angeführt. Nur die zu erwartende Geldstrafe von ca. 20 - 40 Tagesätzen hat er vergessen zu erwähnen.
Daran wird auch ein Rechtsanwalt nichts ändern können. Zumal darf man nicht vergessen, dass ein Rechtsanwalt sich für seine Arbeit gut bezahlen lässt.
Daran wird auch ein Rechtsanwalt nichts ändern können. Zumal darf man nicht vergessen, dass ein Rechtsanwalt sich für seine Arbeit gut bezahlen lässt.
Es ist klüger den Strafbefehl abzuwarten, das Strafmaß mit ähnlichen Fällen zu vergleichen und gegebenenfalls dann, wenn dieses weit von der Regel abweicht, einen Anwalt einzuschalten.
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Ab 1,1‰ ist es eine Straftat. Darunter wäre es ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat, ab 1,1‰ ist es eine Straftat mit einem längeren Entzuf der Fahrerlaubnis (ca 6-12 Monate). Ab 1,6‰ ist eine MPU gesetzlich vorgeschrieben. In verschiedenen Bundesländern kommt diese MPU jedoch schon ab 1,1‰ - und da gehört Baden-Würtemberg auch dazu.
und genau weil es dabei um eine Straftat geht, sollte man sich da zur Schadensbegrenzung einem Anwalt anvertrauen... Oder hältst Du Do it yourself vor Gericht für eine nachwie Vorgehensweise?