Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - Strafe für den Ersttäter?
Ich wurde bei einer Probefahrt mit meiner 125er erwischt (Führerschein ist vorhanden). Womit kann ich rechnen? Im Internet finde ich nur die Maximalsätze und das würde bedeuten das ich nen Jahr hinter Gittern verbringen dürfte. Die Polizei hat mit aufgeschrieben das ich mich kooperativ verhalten habe und meinten das ich ja doch ein gescheiter Junge zu sein scheine. Mildert das meine Strafe?
Hinweis: Ich hab aus meinem Fehler in meiner Probefahrt gelernt und werde das sicher nicht wieder tun. Kommt ja nie auf die Idee mit einer nicht versicherten Karre zu fahren da ihr wenn ihr einen Unfall baut, auch wenn ihr nicht schuld seid euer Leben lang dafür zahlen müsst.
Schönen Nachmittag und Danke für jede Antwort
5 Antworten
Hängt von den Entscheidungsträgern ab. Gerade als Minderjähriger ist das recht breit gefechert. Vo einer geldstrafe, über eine Führerscheinsperre und Sozialstunden bis hin zur Einstellung des Verfahrens ist theoretisch alles möglich. Mit dem gefängnis musst du nicht rechnen, die maximalstrafen richten sich mehr an intensivfälle und Wiederholungstäter (zumindest werden sie meistens so angewendet)
Der Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist eine Straftat. Zuständig für die Ahndung von Straftaten ist das Gericht.
Es ist möglich, dass du von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über eine Geldstrafe bekommst, wobei sich die Höhe der Strafe nach Tagessätzen bemisst. Die Höhe der Tagessätze bemisst sich nach deinem Einkommen.
Das wäre der offizielle Weg der Ahndung.
Wie sieht es denn mit Probezeitverstoß aus? Eine verwaltungsrechtliche Ahndung würde dann zusätzlich erfolgen (Aufbauseminar / Verlängerung Probezeit).
So etwas entscheidet ein Richter innerhalb der gesetzlichen Grenzen ( nix bis 1 Jahr) nach seinem ermessen.
d.h. man kann da nichts sagen. Wenn du auf den Richter nen genau so guten Eindruck machst wie auf die Polizisten kann das mit ner Verwarnung und ner Einstellung gegen Auflage ( paar Sozialstunden oder so) ausgehen.
Wenn du dich wie ein Irrer aufführst, den Richter beschimpfst oder so was. oder wenn du wegen anderer Sachen schon ein eigenes Regal im Strafregister hast, dann kann der dir aber auch gleich die volle Maximalstrafe rein hauen.
Naja, in den Bau geht es wohl nicht, aber ein befristetes Fahrverbot könnte drin sein!
zur info für andere es sind 40 sozis geworden keine punkte kein fahrverbot