Hat ein Strafantrag bei folgendem Delikt Erfolg auf finanzielle Entschädigung?

14 Antworten

Du musst es beweisen können, kannst es aber nicht. Zwei gegen einen vor Gericht. Da Dir außerdem kein Schaden entstand (nicht verletzt), gibt es sowieso eine Entschädigung.

es ist ja nichts passiert,....und Strafanzeige wegen Beleidigung: vergiß es

man könnte den Vorfall mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch gegen dich auslegen, falls es durch dich zu einem Schaden gekommen wäre.
Immerhin bist DU mit unangemessener Geschwindigkeit über den Zebrastreifen gespurtet so dass kein Autofahrer so schnell reagieren kann!

Kannst du noch einmal von Glück sagen dass nichts passiert ist sonst hättest du einen gewaltiges Problem.
Und wenn es dir um die Beldeidigung der Fahrerin geht muss ich sagen, erlich gesagt, sie hatte Recht! Schau gefälligst nach vorne, überquere den Zebrastreifen in einer Geschwindigkeit dass es nicht so so einer Situation kommen kann und tu nicht so nur weil du joggst und deiner Meinung nach eine besondere Leistung vollbringst dass du dich über alle Regeln setzen kannst.

Du hast keine Chance, weil dir nichts passiert ist. Welchen Schaden willst du denn ersetzt haben? Es wird schon schwer genug, ein Bußgeld zu erwirken. Sie hat ja rechtzeitig gehalten.

Dass du ein Handy in der Hand hattest und dadurch abgelenkt wurdest, macht die Sache nicht grad einfacher.

Ein Schmerzensgeld oder Schadensersatz? Nein. Wofür?

Gruß S.

Ein Strafverfahren hat mit finanzieller Entschädigung rein gar nichts zu tun. Also nein, damit hat man keinen Erfolg.

Finanzielle Entschädigung kann man nur über eine Schadenersatzklage vor einem Zivilgericht erstreiten.