Hat ein Strafantrag bei folgendem Delikt Erfolg auf finanzielle Entschädigung?

14 Antworten

Du musst es beweisen können, kannst es aber nicht. Zwei gegen einen vor Gericht. Da Dir außerdem kein Schaden entstand (nicht verletzt), gibt es sowieso eine Entschädigung.

wiki01  30.05.2020, 16:07
Da Dir außerdem kein Schaden entstand (nicht verletzt), gibt es sowieso eine Entschädigung.

???

es ist ja nichts passiert,....und Strafanzeige wegen Beleidigung: vergiß es

Blizzard01 
Beitragsersteller
 30.05.2020, 15:48

Und wofür gibt es dann die saftigen Strafen bei Beleidigung, wenn es eh nichts bringt?

KlausHans352  30.05.2020, 15:49
@Blizzard01

für Polizisten und ähnliche Berufsgruppen🙄, alles andere ist meist leider "nur" zivilrechtlich durchsetzbar

Sirius66  30.05.2020, 15:57
@Blizzard01

Eine Strafe ist etwas anderes als finanzielle Entschädigung!

KlausHans352  30.05.2020, 15:58
@Sirius66

meist werden in solchen Dingen Strafanzeigen mangels öffentlichen Interesses eingestellt

Sirius66  30.05.2020, 16:02
@KlausHans352

Wahrscheinlich. Aber der FS verwechselt Strafe mit Schadensersatz.

Selbst wenn es ihn gelänge, dass man die Autofahrerin für das Vergehen im Straßenverkehr mit einem Bußgeld oder einem Verwarngeld belegt, hat er da noch lange nichts von. Er will Cash. Das muss er zivilrechtlich machen. Und wofür?

KlausHans352  30.05.2020, 16:12
@Sirius66

ohne Rechtsschutzversicherung dürften da die Kosten höher sein als ein voraussichtlicher möglicher Erfolg

man könnte den Vorfall mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch gegen dich auslegen, falls es durch dich zu einem Schaden gekommen wäre.
Immerhin bist DU mit unangemessener Geschwindigkeit über den Zebrastreifen gespurtet so dass kein Autofahrer so schnell reagieren kann!

Kannst du noch einmal von Glück sagen dass nichts passiert ist sonst hättest du einen gewaltiges Problem.
Und wenn es dir um die Beldeidigung der Fahrerin geht muss ich sagen, erlich gesagt, sie hatte Recht! Schau gefälligst nach vorne, überquere den Zebrastreifen in einer Geschwindigkeit dass es nicht so so einer Situation kommen kann und tu nicht so nur weil du joggst und deiner Meinung nach eine besondere Leistung vollbringst dass du dich über alle Regeln setzen kannst.

Blizzard01 
Beitragsersteller
 30.05.2020, 15:44

👏fertig?

lalala321q  30.05.2020, 15:45
@Blizzard01

ich habe es noch paar Mal verbessert aber ja, jetzt bin ich fertig.
kannst du von großem Glück sagen dass nichts passiert ist.
auch wenn du das vielleicht nicht einsiehst.

so ungefähr wäre mein Eröffnungsplädojee wenn ich der Verteidiger der Gegenseite/Fahrerin wäre.

Blizzard01 
Beitragsersteller
 30.05.2020, 15:50
@lalala321q

Ehm wer setzt sich über die Regeln? :)

lalala321q  30.05.2020, 15:59
@Blizzard01

na du. schau dir mal folgendes Video an dann bist du das nächste Mal schlauer. Für Fußgänger gilt am Zebrastreifen (richtig Fußgängerüberweg);
Bordsteinkante ist Haltekante!!!

https://www.youtube.com/watch?v=DkP7q4KDFBk

Du musst als Fußgänger am ZS anhalten und nach links und rechts schauen bevor du auf die Straße tritts, nicht rüberjoggen. Zu schnell fahren darf der Autofahrer natürlich auch nicht.

Du hast keine Chance, weil dir nichts passiert ist. Welchen Schaden willst du denn ersetzt haben? Es wird schon schwer genug, ein Bußgeld zu erwirken. Sie hat ja rechtzeitig gehalten.

Dass du ein Handy in der Hand hattest und dadurch abgelenkt wurdest, macht die Sache nicht grad einfacher.

Ein Schmerzensgeld oder Schadensersatz? Nein. Wofür?

Gruß S.

Blizzard01 
Beitragsersteller
 30.05.2020, 16:13

Danke für deine Auskunft

Ein Strafverfahren hat mit finanzieller Entschädigung rein gar nichts zu tun. Also nein, damit hat man keinen Erfolg.

Finanzielle Entschädigung kann man nur über eine Schadenersatzklage vor einem Zivilgericht erstreiten.