Hat ein Strafantrag bei folgendem Delikt Erfolg auf finanzielle Entschädigung?
Hey, ich wurde heute gegen 14 Uhr beim Laufen am Zebrastreifen fast überfahren. Undzwar war ich bereits zu einem Viertel auf der Straße. Ich habe nicht mehr nach links geschaut zunächst, weil ich beim Laufen war und eben nicht stand. Jedoch meinte ein Vollidiot er müsste mit überhöhter Geschwindigkeit durchziehen. Wäre ich nicht zurückgesprungen hätte man mich überfahren. Jedoch bremste sie dann, aber zu spät. Dann bin ich vor ihr Auto gegangen, hab mich da hingestellt und auf ihr Nummernschild geschaut und es im Handy eingespeichert. Daraufhin kurbelt sie das Fenster runter und sagt ,,Schau nach vorne, du S*asti!". Und ist dann mit ihrem Freund im Auto als Beifahrer schnell weggefahren. Blöd ist nur, dass keiner hinter ihr fuhr, der es bestätigen kann. Ich weiß jedoch die Zeit des Vorfalles und das Nummernschild. Im Hintergrund kam eine Frau, aber die war zu weit weg, um es zu sehen. Habe ich Chancen oder soll ich es vergessen?
14 Antworten
Du musst es beweisen können, kannst es aber nicht. Zwei gegen einen vor Gericht. Da Dir außerdem kein Schaden entstand (nicht verletzt), gibt es sowieso eine Entschädigung.
es ist ja nichts passiert,....und Strafanzeige wegen Beleidigung: vergiß es
man könnte den Vorfall mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch gegen dich auslegen, falls es durch dich zu einem Schaden gekommen wäre.
Immerhin bist DU mit unangemessener Geschwindigkeit über den Zebrastreifen gespurtet so dass kein Autofahrer so schnell reagieren kann!
Kannst du noch einmal von Glück sagen dass nichts passiert ist sonst hättest du einen gewaltiges Problem.
Und wenn es dir um die Beldeidigung der Fahrerin geht muss ich sagen, erlich gesagt, sie hatte Recht! Schau gefälligst nach vorne, überquere den Zebrastreifen in einer Geschwindigkeit dass es nicht so so einer Situation kommen kann und tu nicht so nur weil du joggst und deiner Meinung nach eine besondere Leistung vollbringst dass du dich über alle Regeln setzen kannst.
Du hast keine Chance, weil dir nichts passiert ist. Welchen Schaden willst du denn ersetzt haben? Es wird schon schwer genug, ein Bußgeld zu erwirken. Sie hat ja rechtzeitig gehalten.
Dass du ein Handy in der Hand hattest und dadurch abgelenkt wurdest, macht die Sache nicht grad einfacher.
Ein Schmerzensgeld oder Schadensersatz? Nein. Wofür?
Gruß S.
Ein Strafverfahren hat mit finanzieller Entschädigung rein gar nichts zu tun. Also nein, damit hat man keinen Erfolg.
Finanzielle Entschädigung kann man nur über eine Schadenersatzklage vor einem Zivilgericht erstreiten.